Unterweisung

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  • Hallo zusammen,

    ich soll eine Unterweisung über Gerüstarbeiten ausarbeiten. Mir fehlt jedoch der Ansatz dazu, kann mir jemand einen Tip geben oder hat von Euch bereits jemand solch eine Unterweisung durchgeführt bzw. ist selbst zu dem Thema unterwiesen worden und hat Erfahrung damit?
    Die entsprechenden BGR sind zurückgezogen worden, kann ich die trotzdem noch verwenden?

    Gruß Michi

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  • Hi Michi,

    ...zu allererst: Natürlich kannst Du Informationen aus der BGR noch verwenden.

    Grundsätzlich steht bei einer solchen Ausarbeitung/ Unterweisung immer ie Frage aller Fragen am Anfang: "Was will ich mit dieser Unterweisung erreichen?"

    Geht es beispielsweise um den Aufbau von oder die Arbeit auf Gerüsten? Betrifft es nur ein Unternehmen (Deines?!) oder auch Dritte; oder seit ihr am Ende nur "Gast" auf einem gestellten Gerüst? Welche Personengruppen sollen unterwiesen werden (Führungskräfte/Vorgesetzte oder Ausfpührende)?

    Wie immer kannst Du Dir hierzu erste Hinweise aus der Gefährdungsbeurteilung holen - die ja hoffentlich vorliegt, oder?!?! ;)

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo zusammen,

    danke für Eure Hilfe.
    Bei der Bau BG hab ich paar brauchbare Infos gefunden.
    Es geht um Arbeiten auf dem Gerüst und die Unterweisung soll für die Ausführenden sein, das Gerüst ist bereits vorhanden, d. h. wir sind "Gast".
    Die Gefährdungsbeurteilung sollte der Gerüstbauer haben, nicht wahr?
    Was mach ich, wenn von demjenigen keine vorliegt?

    Gruß Michi

  • Michi,

    ...siehst Du, da haben wir's schon!

    Wenn Du von Arbeiten auf dem Gerüst sprichst, hat der Gerüstbauer damit überhaupt nichts zu tun. Er ist dafür verantwortlich, dass während der Gerüstmontage und -demontage alles glatt läuft (dafür sollte er auch Gefährdungsbeurteilungen haben) und dafür, dass das Gerüst selbst allen Anforderungen entspricht.

    Er kann jedoch nicht wissen, wer welche Arbeiten auf dem Gerüst durchführt, oder?!?!

    Du als "Gast" musst daher deine Leute entsprechend ihrer AUfgaben einweisen und unterweisen. Je nach Tätigkeit gehören dazu so Sachen wie

    - Auf- / Abstieg und Verhalten auf dem Gerüst
    - Lagern von Arbeitsmaterialien auf dem Gerüst
    - Absturzgefahren
    - Gefährdung Dritter oder z.B. Gefährdungen durch parrallel stattfindende Kranarbeiten
    - Koordinierung von Arbeiten bei Beschäftigung mehrerer Unternehmen
    - .....

    Dies alles währen Aufgaben Deines Unternehmens und betreffen ausschliesslich deine Leute.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo Michi,

    bei Deiner Unterweisung solltest Du aber auf keinen Fall vergessen, den Mitarbeitern zu sagen oder zeigen, wie ein Gerüst ordnungsgemäß aussieht. Vor allem die Vorgesetzten sollten das wissen, um nicht die Mitarbeiter auf ein unsachgemässes Gerüst arbeiten zu lassen und sie in Gefahr bringen.
    Obwohl meine Firma nicht auf Gerüsten arbeitet, habe ich schon gerade bei Neubaugebieten die tollsten Sachen in Bezug auf den Gerüstbau gesehen und dieses auch auf Fotos festgehalten.
    Die Unterweisung wirst Du schon hinbekommen!!!

    Frohe Ostern

    Servus Michael

    Einmal editiert, zuletzt von Michael S. (20. März 2008 um 06:39)