Hallo zusammen,
in unserer Firma wird für verschiedene Arbeiten ein Fahrgerüst aus Einzelteilen (alle vom gleichen Hersteller) aufgebaut. Es wird immer von einer Fremdfirma aufgebaut, da diese ein "Rüstzertifikat" haben. Dies wird anscheinend schon seit Jahren so gehandhabt. Nun habe ich recherchiert und mir stellen sich ein paar Fragen, auf die ich keine Antwort gefunden habe. 1. Wer darf ein Fahrgerüst aufbauen? 2. Ist eine Aufbauanleitung für Rollgerüste allgemein gültig? (Wir haben natürlich keine) Oder gilt sie nur für ein neu gekauftes Rollgerüst, also nur für den gelieferten "Bausatz"?
Diese Rollgerüste müssen dann natürlich auch von einer befähigten Person abgenommen und freigegeben werden.
Ich habe auch mit der Sifa diskutiert, aber trotzdem möchte ich gerne auch andere Meinungen hören.
Ich hoffe ich konnte meine Problematik verständlich darstellen. Ich freue mich auf Eure Antworten. Vielen Dank