Aufbau Rollgerüst

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  • Hallo zusammen,


    in unserer Firma wird für verschiedene Arbeiten ein Fahrgerüst aus Einzelteilen (alle vom gleichen Hersteller) aufgebaut. Es wird immer von einer Fremdfirma aufgebaut, da diese ein "Rüstzertifikat" haben. Dies wird anscheinend schon seit Jahren so gehandhabt. Nun habe ich recherchiert und mir stellen sich ein paar Fragen, auf die ich keine Antwort gefunden habe. 1. Wer darf ein Fahrgerüst aufbauen? 2. Ist eine Aufbauanleitung für Rollgerüste allgemein gültig? (Wir haben natürlich keine) Oder gilt sie nur für ein neu gekauftes Rollgerüst, also nur für den gelieferten "Bausatz"?

    Diese Rollgerüste müssen dann natürlich auch von einer befähigten Person abgenommen und freigegeben werden.

    Ich habe auch mit der Sifa diskutiert, aber trotzdem möchte ich gerne auch andere Meinungen hören.

    Ich hoffe ich konnte meine Problematik verständlich darstellen. Ich freue mich auf Eure Antworten. Vielen Dank

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  • Ist eine Aufbauanleitung für Rollgerüste allgemein gültig? (Wir haben natürlich keine)

    Wie soll denn das Gerüst entsprechend den Herstellervorgaben aufgebaut werden, wenn keine Aufbauanleitung vorhanden ist? Für viele dieser Gerüste gibt es Vorgaben zur Fixierung, Abstützung und Ballastierung. Ohne diese Vorgaben kann das Gerüst nicht fachgerecht aufgebaut werden.

    Was soll das für ein "Rüstzertifikat" sein? Handelt es sich dabei um einen Gerüstbaubetrieb?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Gerüste dürfen nur noch unter Aufsicht einer fachkundigen Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten nach spezieller Unterweisung auf-, ab- oder umgebaut werden. (BetrSichV, Anhang 1, Abs. 3.2.6)

    Fachlich geeignete Beschäftigte:

    1. sind Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Gerüstbauer-Handwerk,

    2. einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Bauhandwerk, welche die erforderlichen Kenntnisse

    3. und Fertigkeiten im Gerüstbau beinhaltet, oder Beschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation.


    Qualifizierte Person:

    1. z.B. Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- und/oder Montagegewerk haben

    2. oder die durch eine zeitnah ausgeübte berufsnahe Tätigkeit und entsprechende Unterweisung

    über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen

  • Danke für die Antworten, wie Mankei richtig sagt, geht es um eine Fahrbare Arbeitsbühne. Wir haben Einzelteile des Herstellers Layher. Könnte ich bei denen eine Aufbauanleitungen anfordern (da ja alle Teile nach den DIN angefertigt sind) und mit dieser die entsprechende Fahr. Arbeitsbühne bauen. - Die Fremdfirma ist ein Bauunternehmen, diese bauen dann die Arbeitsbühne. Schönen Feiertag allen

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  • Könnte ich bei denen eine Aufbauanleitungen anfordern (da ja alle Teile nach den DIN angefertigt sind) und mit dieser die entsprechende Fahr. Arbeitsbühne bauen.

    Möglicherweise findest Du die Aufbauanleitung online auf der Seite des Herstellers. Sollte Deine Arbeitsbühne allerdings aus Gerüstteilen zusammengestellt werden, kann es sein, dass es dazu keine passende Anleitung gibt und formal auch keine Zulassung.

    Achtung die DIN EN 1004 wurde 2021 geändert, was davor im Handel war, entspricht heute nicht mehr unbedingt den Normvorgaben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.