Begriffsdefinition "Anlage"

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  • Hallo in die Runde,

    ich bin auf der Suche nach einer (nicht zwangsläufig gesetzlich normierten) Definition des Begriffs "Anlage". Soll also heißen: was versteht man im Allgemeinen unter einer Anlage und wie grenzt sie sich von anderen Arbeitsmitteln, die keine Anlage sind, ab?

    Beste Grüße!

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  • Aus der E-Technik ist eine (Elektrische) Anlage ein Zusammenschluss aus mehreren (Elektrischen) Betriebsmitteln


    Ähnlich dann z.B bei Komnet

    Es braucht also immer mehrere Teile

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Ist m.E. nach Anlagentyp unterschiedlich. Kommt drauf an, was gemacht wird. Wenn ich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gehe finde ich die Definition als allgemein gut zutreffend:

    (5) Anlagen im Sinne dieses Gesetzes sind

    1. Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen,

    2. Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen sowie Fahrzeuge, soweit sie nicht der Vorschrift des § 38 unterliegen, und

    3. Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert oder abgelagert oder Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verursachen können, ausgenommen öffentliche Verkehrswege.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • Wäre denn deiner Meinung nach ein Staubsauger eine Anlage?

    Nochmal für alle die es falsch verstehen wollen und keinen eigenen Benefit zum Thema beitragen:

    Wenn ich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gehe finde ich die Definition als allgemein gut zutreffend:

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Soll also heißen: was versteht man im Allgemeinen unter einer Anlage und wie grenzt sie sich von anderen Arbeitsmitteln, die keine Anlage sind, ab?

    Moin,

    also völlig unspezifisch:

    • Anlage - park- oder gartenähnliche Einrichtung im Freien, die oft zur Erholung genutzt wird.
    • Anlage - Geld- oder Wertpapierdepot, aber auch Sachgüter, die der eigenen Bereicherung dienen sollen, ohne dafür zu arbeiten.
    • Anlage - Beiblatt eines Postversandstückes oder Dateianhang einer elektronischen Nachricht.
    • Anlage - alle physischen und psychischen Merkmale des Menschen

    In diesem Fall würde ich den Staubsauger nicht als Anlage werten.

    Gruß Frank

    P.S. Der Begriff Anlage ist immer im Kontext zu sehen. Elektrische Anlagen, Atomanlagen, Schleusen oder was auch immer man sich vorstellen kann. Da gibt es kein schwarz oder weiß.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Die Frage mag eventuell etwas trivial erscheinen, aber wir haben uns zB gefragt, ob ein ex-geschützter Staubsauger, der in gefährlichen explosionsfähigen Bereichen eingesetzt wird, eine überwachungsbedürftige Anlage wäre.

  • Dein Staubsauger ist zumindest prüfpflichtig nach BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 3.

    Dort findest Du auch unter Nr. 2 eine Definition: "Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind die Gesamtheit der explosionsschutzrelevanten Arbeitsmittel einschließlich der Verbindungselemente sowie der explosionsschutzrelevanten Gebäudeteile"

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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