Tödlicher Betriebsunfall

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  • Nachdem der Unfall in der näheren Umgebung war noch ein paar zusätzliche Infos:

    - die beiden Verletzten waren im Korb und mittels Auffanggurt gesichert

    - der Teleskoplader war Eigentum des Auftraggebers (Landwirt)

    "Do it or do it not. There is no try. If you fail learn for the next time"

  • Auch so ein Beispiel für das Thema, das mir neulich aufgekommen ist:

    Teleskoplader als Arbeitsbühne. (es gibt auch ein Bild davon hier im Bilder-Bereich)

    Laut Artikel ist der Teleskoplader umgefallen.

    Wie ist das eigentlich geregelt?

    Zum einen darf ich doch nur solche Teleskoplader mit einer Arbeitsbühne ausstatten, die dafür auch ausdrücklich geeignet sind. (Hubarbeitsbühnen-Betrieb nach Herstellervorgaben in der Betriebsanleitung; siehe BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 108, TRBS 2121-4)

    Sieht das eigentlich auch Vorgaben für Stützen und ggf. zusätzliche Lastverteilungsmaßnahmen vor?

    Zum anderen, und das habe ich bei einem Arbeitsunfall beim Kunden gesehen, darf der Teleskoplader dann ja auch nicht von den Lastverteilungsplatten heruntergefahren werden. Sonst passiert in etwa das, was hier beschrieben ist. Das war beim damaligen Unfall eine der Ursachen.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Wenn der auf einer unebenen Fläche bzw. schiefen Ebene gestanden hat, sind dem Unfall Tür und Tor geöffnet. Tragisch, wieder einmal sehr tragisch. Die waren sogar beide mit PSgA "geschützt".

    Das Bild vom Fahrzeug könnte z. B. auch falsch sein. Die Schreiberlinge nehmen das mit der Informationstreue nicht so ernst.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Die waren sogar beide mit PSgA "geschützt".

    Die hilft nur nichts, wenn das Fahrzeug umkippt.

    Relevant wäre, warum ist der Teleskoplader umgekippt? Eigentlich sollte mit Personen im Arbeitskorb nicht verfahren werden. Es könnte aber auch sein, dass der Standort nachgegeben hat. Alles nur Spekulation.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Da steht ja "Archivbild". Insofern kennen wir das Setup nicht, können den Autoren aber auch nichts vorwerfen. ;)

    war schon klar. Aber dann veröffentliche eben kein Bild........

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  • Aber dann veröffentliche eben kein Bild........

    Sei froh, dass es kein nichtssagendes Video ist, das man erst sehen kann wenn man 2-3 Werbeblöcke über sich ergehen hat lassen. Dies findet man oft bei Infos von WEB.de.

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