Ein 54-jähriger Mann ist in Bayern bei einem Betriebsunfall umgekommen. Er war mehrere Meter von einem Teleskoplader in die Tiefe gestürzt.
Bayern | Rotthalmünster: Mann stürzt von Teleskoplader in die Tiefe – tot (t-online.de)
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Neues Benutzerkonto erstellenEin 54-jähriger Mann ist in Bayern bei einem Betriebsunfall umgekommen. Er war mehrere Meter von einem Teleskoplader in die Tiefe gestürzt.
Bayern | Rotthalmünster: Mann stürzt von Teleskoplader in die Tiefe – tot (t-online.de)
Nachdem der Unfall in der näheren Umgebung war noch ein paar zusätzliche Infos:
- die beiden Verletzten waren im Korb und mittels Auffanggurt gesichert
- der Teleskoplader war Eigentum des Auftraggebers (Landwirt)
Auch so ein Beispiel für das Thema, das mir neulich aufgekommen ist:
Teleskoplader als Arbeitsbühne. (es gibt auch ein Bild davon hier im Bilder-Bereich)
Laut Artikel ist der Teleskoplader umgefallen.
Wie ist das eigentlich geregelt?
Zum einen darf ich doch nur solche Teleskoplader mit einer Arbeitsbühne ausstatten, die dafür auch ausdrücklich geeignet sind. (Hubarbeitsbühnen-Betrieb nach Herstellervorgaben in der Betriebsanleitung; siehe BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 108, TRBS 2121-4)
Sieht das eigentlich auch Vorgaben für Stützen und ggf. zusätzliche Lastverteilungsmaßnahmen vor?
Zum anderen, und das habe ich bei einem Arbeitsunfall beim Kunden gesehen, darf der Teleskoplader dann ja auch nicht von den Lastverteilungsplatten heruntergefahren werden. Sonst passiert in etwa das, was hier beschrieben ist. Das war beim damaligen Unfall eine der Ursachen.
Alles anzeigenAuch so ein Beispiel für das Thema, das mir neulich aufgekommen ist:
Teleskoplader als Arbeitsbühne. (es gibt auch ein Bild davon hier im Bilder-Bereich)
Laut Artikel ist der Teleskoplader umgefallen.
Wie ist das eigentlich geregelt?
Zum einen darf ich doch nur solche Teleskoplader mit einer Arbeitsbühne ausstatten, die dafür auch ausdrücklich geeignet sind. (Hubarbeitsbühnen-Betrieb nach Herstellervorgaben in der Betriebsanleitung; siehe BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 108, TRBS 2121-4)
Sieht das eigentlich auch Vorgaben für Stützen und ggf. zusätzliche Lastverteilungsmaßnahmen vor?
Zum anderen, und das habe ich bei einem Arbeitsunfall beim Kunden gesehen, darf der Teleskoplader dann ja auch nicht von den Lastverteilungsplatten heruntergefahren werden. Sonst passiert in etwa das, was hier beschrieben ist. Das war beim damaligen Unfall eine der Ursachen.
Wenn der auf einer unebenen Fläche bzw. schiefen Ebene gestanden hat, sind dem Unfall Tür und Tor geöffnet. Tragisch, wieder einmal sehr tragisch. Die waren sogar beide mit PSgA "geschützt".
Das Bild vom Fahrzeug könnte z. B. auch falsch sein. Die Schreiberlinge nehmen das mit der Informationstreue nicht so ernst.
Das Bild vom Fahrzeug könnte z. B. auch falsch sein
Da steht ja "Archivbild". Insofern kennen wir das Setup nicht, können den Autoren aber auch nichts vorwerfen.
Die waren sogar beide mit PSgA "geschützt".
Die hilft nur nichts, wenn das Fahrzeug umkippt.
Relevant wäre, warum ist der Teleskoplader umgekippt? Eigentlich sollte mit Personen im Arbeitskorb nicht verfahren werden. Es könnte aber auch sein, dass der Standort nachgegeben hat. Alles nur Spekulation.
Da steht ja "Archivbild". Insofern kennen wir das Setup nicht, können den Autoren aber auch nichts vorwerfen.
war schon klar. Aber dann veröffentliche eben kein Bild........
Aber dann veröffentliche eben kein Bild........
Sei froh, dass es kein nichtssagendes Video ist, das man erst sehen kann wenn man 2-3 Werbeblöcke über sich ergehen hat lassen. Dies findet man oft bei Infos von WEB.de.