Aktualisierung der GBU - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze / einmal machen, alles drin ?

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  • Guten Tag liebe Sifa- Community,

    in den letzten Tage habe ich dieses Forum schon für weitere Beiträge genutzt. Ich bin auch sehr dankbar für die Unterstützung hier. Bei dem Titel habe ich mich etwas schwer getan.

    Zu meiner Person:

    Bin jetzt seit ca. 2. Jahren ausgebildete Sifa in einem großen Verkehrsunternehmen und erhasche mir nach und nach einen Überblick in mein Aufgabengebiet. Mein Vorgänger ist aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand gegangen und hat mir leider nichts mehr übergeben. Ich besitze eigentlich keine Praxiserfahrung und bin sehr froh, wenn ich hier auf das Fachwissen einzelner Personen zurückgreifen kann.

    Ich bin anfangs davon ausgegangen, dass ein solch großer Konzern eine gute Sicherheitskultur pflegen würde. Dies ist leider nicht der Fall ! In einigen Foren-Beiträgen bin ich auch schon auf ähnliche Probleme gestoßen. Die Akzeptanz bei unseren Führungskräften ist sehr gering. Hier möchte ich jetzt aber nicht mein Leid klagen :sch:

    Bei folgender Thematik stoße ich an meine Grenzen.

    Die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen steht an und wir wollten uns die Bildschirm- und Büroarbeitsplatztätigkeit anschauen. Es fällt mir nicht leicht, euch diese Gedanken näher zu bringen, damit es für euch etwas verständlicher wird. Ich hoffe ihr könnt mir trotzdem folgen.

    Wir haben 4 Bürostandorte, 7 Werkstätten und über 50 kleinere Einsatzstellen. Dort sitzen überall Beschäftigte die erst einmal der klassischen "Bildschirmarbeitsplatz-Tätigkeit" nachgehen. Natürlich sind hier auch unterschiedliche Organisationseinheiten(FK) mit delegierten Unternehmerpflichten vertreten. Ich denke für einen großen Konzern ganz üblich.

    In der Vergangenheit hat mein Vorgänger für diese Tätigkeit nur "EINE" GBU erstellt. Alle anderen FK haben nur auf diese GBU verwiesen. Es wurde aber auch keine Unterscheidung bei den Standorten gemacht.

    Für mich stellt sich eher die Frage - Ist das so korrekt gewesen ? Wenn es nur um die "Tätigkeit" gehen würde könnte ich mir vorstellen, dass hier einige von euch zustimmen werden.

    Wie sieht es mit der Arbeitsstätte aus ? Muss ich hier für jeden Standort eine eigene Gefährdungsbeurteilung machen oder kann ich das in der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung abbilden ? ggf. hier mit einer Checkliste für den jeweiligen Standort als Anhang an die GBU arbeiten ?

    Wie finde ich die richtige Lösung mit 4-5 unterschiedlichen Führungskräfte an einem Standort ? Ich möchte ja nicht 5x das gleiche erzählen oder Dokumentieren.

    Für mich wäre sehr interessant zu Erfahren - Habt ihr eine ähnliche Unternehmensstruktur und steht vor den gleichen Herausforderungen ?

    Wenn ja, wie habt "IHR" ein solches Problem gelöst ?

    evtl. ist der ein oder andere von euch an einem Austausch interessiert. Am Telefon kann man die Thematik etwas genauer unter die Lupe nehmen.

    Ich bedanke mich jetzt schon für die Beteiligung evtl. liege ich mit dem Beitrag hier auch komplett daneben, daher seid nicht zu streng mit mir. :033:

    Solltet Ihr noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stelle ich diese natürlich zu Verfügung.

    Danke. <3

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  • So habe ich das in meienr letzten Firma gemacht:

    Ich hatte eine "übergeordnete" Bildschirmarbeitsplatz-Gefährdungsbeurteilung (GBU), die allgemeingültig war.

    Trotzdem habe ich für jeden Standort eine Bildschirmarbeitsplatz-GBU erstellt und auf die übergeordnete GBU als "mitgeltendes Dokument" verwiesen.

    Folglich habe ich nur Abweichungen von der obersten Direktive /A\ übergeordneten GBU aufgenommen.

    Achja! - Das Schreiben der GBU ist Aufgabe des Unternehmers, die Sifa schreibt sowas nicht...

    Wir beraten doch nur... :Lach: :44: :Lach:

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Ich kann mich da Micha_K anschließen.

    Für die Tätigkeit haben wir eine übergeordnete GBU und trotzdem erstellt jede FK eine eigene GBU, in der auf die übergeordnete hingewiesen wird und Abweichungen entsprechend angepasst werden.

    Funktioniert auch sehr gut bei anderen Tätigkeiten.

    *IroAN* Sicherheitskultur in einem Unternehmen ?! ... wird doch überbewertet *IroAus*  :44: :44:

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • In der Vergangenheit hat mein Vorgänger für diese Tätigkeit nur "EINE" GBU erstellt. Alle anderen FK haben nur auf diese GBU verwiesen. Es wurde aber auch keine Unterscheidung bei den Standorten gemacht.

    Wenn die Bedingungen vergleichbar sind, kann man das problemlos so machen.

    Muss ich hier für jeden Standort eine eigene Gefährdungsbeurteilung machen oder kann ich das in der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung abbilden ?

    Da hast Du bzw. die Führungskräfte die freie Auswahl.

    Achja! - Das Schreiben der GBU ist Aufgabe des Unternehmers, die Sifa schreibt sowas nicht...

    Wir beraten doch nur... :Lach: :44: :Lach:

    Dazu muss man manche FK erziehen.

    Man könnte ja durchaus mit einer FK beginnen, die ein wenig Interesse am Thema Arbeitssicherheit hat. Mit dieser erstellt man dann eine GBU Büroarbeit. Diese GBU kann man dann als Muster mit zu den anderen FK nehmen, mit diesen durchsprechen und die dürfen dann ihre spezifischen Dinge einbringen, die an ihren Arbeitsplätzen sich von der ursprünglichen GBU unterscheiden. Dadurch könnte dann die eine oder andere FK erkennen, dass so eine GBU gar nicht so schwierig ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • so die Theorie.... meistens ist es aber die Sifa und der Fachvorgesetzte muss sie nur unterzeichnen.

    Alles eine Frage der Organisation. Momentan schreibt bei uns die GBU die Organisationsabteilung, in Zukunft wahrscheinlich die SiFas, aber der Fachvorgesetzte ist immer dabei und wird systematisch befragt. Die gängigen Bewertungstools wendet die SiFa an, der Fachvorgesetzte ist dabei und bestätigt bzw. liefert die notwendigen Angaben. Arbeitsmedizin ist natürlich auch dabei, zumindest zeitweise und der Personalrat ebenso. GBU Psyche wird dann mit Beschäftigten des Bereiches durchgeführt.

    Am Ende hat man dann die GBU mit evt. noch notwendigen Maßnahmen und die bekommt der Fachvorgesetzte dann als Aufgaben mit. Nachverfolgung wieder über die Organisationsabteilung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.