Moin moin zusammen,
ich habe folgendes Problem. Es passiert bei uns, dass öfter zwei GUs gleichzeitig oder unmittelbar nacheinander auf dem Dach Arbeiten bei uns durchführen. Hierbei werden Mobilfunkanlagen aufgebaut, instandgesetzt oder umgebaut.
Ein von uns Beauftragter zum Bearbeiten der passiven Infrastruktur und dann noch ein von dem GU beauftragter der aktive Technik, Kabel etc. umbaut.
Durch die zwei Unternehmen wäre nach § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) ein Sicherheits- und Gefahrenplan (SiGeplan) notwendig, eventuell sogar noch ein SiGe-Koordinator.
Wir sind Bauherr und Vermieter. Wie verhält es sich nun mit dem GU muss dieser zusätzlich einen SiGe Plan vorhalten. Sind die Arbeiten bereits nach Anhang II der BaustellV als besonders gefährlich einzustufen.
Ab wann wäre es keine Baustelle, womit auf der SiGeKo/SiGe Plan hinfällig wäre?
Könnt ihr ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Vielen Dank
Jo