Guten Tag
Einleitung:
Bei uns im Unternehmen, werden Lebensmittel in verschiedenen Formen abgefühlt. Nichts nasses.
In zwei Produktionshallen stehen reihenweise Abfüllanlagen. über diese wurden Stahlbaubühnen mit festen Treppen errichtet. Nicht auf gesamter Fläche sondern ca. 30-40 % der Halle hat also als zweite Ebene eine Stahlbaubühne.
Die Bühnen wurden von einem Ingenieur geplant und einer Stahlbaufirma errichtet. Geländer sind ringsum dran, sowie Gitter gegen das herabfallen von Gegenständen.
Paletten werden mittels Stapler und Schrankensystem auf die Bühne verbracht. Dort mittels manuellen Hubwagen zu den Aufhängungen. Lebensmittel sind in großen Säcken (BigBag), die auf der Bühne mittels Kran aufgehangen werden und durch Trichter in die Füllmaschine unterhalb gelangen.
Ständer der Stahlbaubühnen sind durch Rammschutze gegen das anfahren und beschädigen geschützt.
Soweit zur Einordnung der baulichen Situation.
Vor einiger Zeit recherchierte ich dann zu Regalprüfungen (DGUV Regel 108-007 ist ja bekannt. ) und fand das: BGHM: Lagereinrichtungen
Nach dieser Information muss ich Stahlbaubühnen, egal wie genutzt, genauso prüfen wie Palettenregale. Und das war mir neu.
Habe dann mehrere Bekannte befragt, die Regalprüfungen machen dürfen und anbieten und selbst für die war das neu.
Wir haben ja nicht mal Schilder an unseren Bühnen für Maximalbeladung usw.
Jetzt zu meinen Fragen:
War / ist euch das bewusst?
Macht ihr das bei euch?
Dürfen das die Regalinspekteure / Sachkundigen zur Prüfung von Regalanlagen überhaupt prüfen?