Geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Absurz festlegen

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  • Hallo Gemeinde,

    wir hatten am Mittwoch angemeldeten Besuch des GAA im Haus. Da wir grundsätzlich gut organisiert sind zum Thema Arbeitsschutz und uns auch vorbereiten konnten, gab es nicht so viel zu monieren seitens des Beamten. Was er aber einfordert ist (Zitat):

    Für eventuell notwendige Begehung der Dächer sind geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Absturz festzulegen.

    Das Gebäude hat lediglich zwei Etagen und muss von keinem unserer Mitarbeiter betreten werden. Lediglich aufgesetzte PV-Module denke ich, werden hin- und wieder eine Wartung durch externe Dienstleister erfahren.

    Wir kennen weder Laufwege, noch Struktur des Daches und ob es Sicherungspunkte auf diesem gibt. Von daher wäre mein Ansatz eine GefBeu mit dem Betriebsleiter zu erstellen, die er externen DL vorlegen kann, dass die in ihrem Verhalten auf unserem Dach sensibilisiert sind und wir damit den Mangel als bearbeitet anerkennen lassen können.

    Wie seht ihr das? Was habt ihr für Erfahrungen mit solch vermeindlichen Mängeln.

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

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  • Moin Andy,

    je nach Tätigkeiten eigentlich kein Hexenwerk. Wenn die PV-Anlage nicht gerade im absturzgefährdeten Bereich steht, musst Du fast nichts machen. Den Bereich der Absturzgefährdung kennzeichnen, alle die aufs Dach müssen "impfen", dass sie in diesem Bereich nichts verloren haben und ferddisch.

    Wenn es kritische Stellen auf dem Dach gibt (Lichtkuppeln etc.), diese genauso kennzeichnen.

    Wenn vorhanden die RAB32 ziehen und schauen, was dort festgehalten ist.

    Wenn Du eine Stufe weitergehen willst, absturzgefährdeten Bereich mit Pfosten, Ketten und kleinen Schildern absperren.

    Das Ganze sauber dokumentiert, dann bist Du fertig.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Guudsje,

    vielen Dank für deinen Beitrag.

    Das würde ja bedeuten, dass wir im Abstand von 2m entlang der Dachkante eine Markierung machen müssten, die den kritsichen Bereich aufzeigt. Ebenso um die RWA-Lichtkuppeln, die bereits Durchfallsicherungen haben und dann muss ich aber immer noch "sensibilisieren" wenn der externe DL kommt, da ich die eigentlichen Laufwege, sofern es unsichere gäbe, nicht kenne.

    Ich verstehe durchaus den Ansatz, der hier verfolgt wird, aber wer von euch hat das so umgesetzt? Wir haben ca. 40 Betriebsstätten. Wenn ich die alle so ausstaffieren muss, dauerts und kostets wieder einiges.

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Moin Andy,

    was Du machen MUSST, sagt Dir Deine Gefährdungsbeurteilung. Ein Punkt möchte ich aber vorab aufgreifen.

    Wenn ich die alle so ausstaffieren muss, dauerts und kostets wieder einiges.

    Ob das im Ereignisfall, wenn jemand vom Dach gefallen ist, ausreicht zu sagen "Es war uns zu teuer und zu aufwändig"? :saint:

    RWA-Lichtkuppeln, die bereits Durchfallsicherungen

    Da hast Du doch schon eine Maßnahme. Wenn die für Dich ausreichend ist, passt das doch.

    Das würde ja bedeuten, dass wir im Abstand von 2m entlang der Dachkante eine Markierung machen müssten, die den kritsichen Bereich aufzeigt.

    Wenn es Tätigkeiten gibt, die den Aufenthalt in diesem Bereich erfordern - ja. Gibt es diese Tätigkeiten routinemäßig nicht, dann wird eine Beurteilung fällig, wenn von der Routine abgewichen werden muss (Kontrolle der Attika, Kontrolle von Bodeneinläufen im abstruzgefährdeten Bereich oder wie auch immer).

    Alternativ schauen, ob der Unterbau der PV-Anlage als Anschlagpunkt genutzt werden kann und die Personen, die aufs Dach und in den absturzgefährdeten Bereich müssen, nutzen ein Rückhaltesystem.

    Die Möglichkeiten sind vielfältig. Von "auf alle Dächer Geländer, dann habe ich auf ewig Ruhe, bis auf die periodische Kontrolle der Geländer" bis hin zu "Es sind nicht meine Leute, die bekommen erzählt, dass sie vom Dach fallen können und müssen ihre eigenen Maßnahmen festlegen".

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • In der DGUV Information 203-080 wird das Thema Gefährdung durch Absturz samt Schutzmaßnahmen recht plastisch behandelt. TOP-Prinzip beachten!

    Auch die "nur" organisatorischen Maßnahmen können zu Sisiphos-Aufwand werden (bzw. entsprechend wenig wirksam), insbesondere bei der Zusammenarbeit mit anderen Arbeitgebern und zahlreichen unterschiedlichen Gebäuden mit Flachdächern...

    ... weshalb wir (und die für uns zuständige Unfallkasse) bei Neubauten stets nachdrücklich drauf hinwirken, dass Flachdächer möglichst nur mit Umwehrung errichtet werden (oder nachgerüstet) = technische Schutzmaßnahme, die unabhängig vom Dachnutzer (Firmen, eigenes Personal, Sonstige...) und unabhäng von den Tätigkeiten (Instandhaltung Solaranlage, Instandhaltung Flachdach, ggfls. Schneeräumen, Fluchtwegsicherung über Dachflächen u.s.w) wirksam ist. Und auch keinen fortlaufenden Aufwand durch Koordination mit Fremdfirmen, Prüforganisation und -Kosten erzeugt - welche übrigens in unserem gelebten Umfeld nie wirklich umgesetzt werden.

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  • Ich verstehe durchaus den Ansatz, der hier verfolgt wird, aber wer von euch hat das so umgesetzt?

    Wir haben das gemacht und die Dachkuppeln mit Sicherungen ausgestattet.

    Stellt sich die Frage was ein Menschenleben wert ist.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Was sind das für Dächer (Größe, Neigung, Material, Lichtkuppeln ö.ä.,....). Wie liegt die PV?

    Das Problem ist häufig, dass die Planer die Arbeiten für den Unterhalt vergessen. Gilt ja für fast alle Neubaumaßnahmen. ....

  • Was sind das für Dächer (Größe, Neigung, Material, Lichtkuppeln ö.ä.,....). Wie liegt die PV?

    Das Problem ist häufig, dass die Planer die Arbeiten für den Unterhalt vergessen. Gilt ja für fast alle Neubaumaßnahmen. ....

    Hallo Regelwerk,

    zu 95% reden wir von Flachdächern. Von daher minimiert sich zumindest die Gefahr des Abrutschens. ;)

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz (Punkt 4.2 der ASR A2.1)

    Bauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen.

    1. Absturzsicherungen

    2. Lassen sich aus betriebstechnischen Gründen (z. B. Arbeitsverfahren, zwingende technische Gründe) Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen an deren Stelle Auffangeinrichtungen vorhanden sein.

    Auf eine Begründung, warum das nicht möglich ist wäre ich gespannt. Die gibt es wohl zu 99% nicht. Teuer oder sieht sch...lecht aus zählen nicht.

    https://aug.dguv.de/wp-content/uploads/2023/07/AuG_4-2023_Gesamt_barrierefrei.pdf

    Merkblatt_zum_Absturzschutz_auf_Flachdaechern_180622-2_190922.pdf (byak.de)

    Allgemein: Bundesrecht sticht Länderrecht (Arbeitsstättenverordnung sticht Landesbauordnung aus)

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