Neues Schwerlastregal

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  • Hallo liebe Sifa-Community,

    ich habe da mal eine Frage ? :)

    Die Firma möchte ein neues Schwerlastregal aus dem Katalog der Firma "Schäfer" bestellen (einmal das Komplettpaket mit Aufbauen, Prüfung etc.)

    Nun ist der Anlagenmanager der Meinung, dass wir von der Firma "Schäfer" eine Dokumentation zur Statik benötigen.

    Die Firma teilt diese Unterlagen aber nicht aus, weil Sie sagen, dass das auch etwas mit Patentrechten zu tun hat (so die Aussage von meinem Chef).

    Firma "Schäfer" sagt aber -> bei bestimmungsgemäßer Benutzung des Regals (Feldlast/ Fachlast) sind keine Gefährdungen zu erwarten.

    Wie sind eure Erfahrungen ? Ist bei der Errichtung eines Schwerlastregals eine Dokumentation zur Statik verpflichtend ?


    Vorab vielen Dank an euch <3

    Einmal editiert, zuletzt von Felix_DO (22. Februar 2024 um 13:30)

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  • Moin,

    wie macht Ihr es denn bei dem Ankauf von Fahrzeugen. Verlasst Ihr Euch auf die Angabe des maximal zulässigen Gesamtgewichtes und der zulässigen Achslasten oder muss Euch der Hersteller einen Berechnungsnachweis vorlegen? :/

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hmmm ... lässt sich das vergleichen?

    Gerade eben wieder (paar Wochen her), es geht um einen kleinen, netten Unimog:
    Ich bin so unverschämt und verlange vom Aufbauer tatsächlich ein Achslastdiagramm ...

    Nennt sich in Fachkreisen auch Lastverteilungsplan, unverzichtbar für sachgerechte Ladungssicherung und die mögliche Zuladung, vor allem im Grenzbereich.

    Mit einem obligatorischen: "dat past schon" ist in dem Bereich nicht wirklich gedient.

    Bei den obligatorischen, handelsüblichen Katalog-Schwerlast-Fachbodenregalen würde ich keine Statik fordern. Macht nicht wirklich Sinn, da ich wohl kaum die Belastungsgrenzen erreiche.

    Bei größeren Palettenregalanlagen ist die Statik nach meiner Erfahrung in der Regel bei den Herstellerunterlagen dabei.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hi Felix,

    die Regale müssen eine Montage- und Betriebsanleitung haben. Hier weden meines Wissens auch die Lasten angegeben.

    Hier liegt natürlich eine Statikberechnung zu Grunde.

    Das der Hersteller die Statikberechnung mitzuliefern hat, ist mir neu.

    Viele Grüße

    Q901S

  • Hallo Felix,

    wenn doch Schäfer das Komplettpaket anbietet und ausführt, was will dann euer Anlagenmanager? Und ich frage mich auch ob er die Unterlagen überhaupt lesen und verstehen kann. Kennzeichne die Regale mit Feld und Fachlast, organisiere das mit der jährlichen Prüfung (Wartungsvertrag? und dann sollte es gut sein.

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  • Hallo Felix,

    Ihr habt doch für eure Gebäude die Statik, erlaubte Bodenlast,...., da kann man doch selber herleiten, ws da passt.

    Wir haben noch nie für ein Regal eine Statik benötigt, es sei denn:

    Das Regal wird nicht gemäß Bedienungsanleitung montiert, z.B. es ist eine Knicklänge von 1300mm angegeben, und es ist in den Feldern eine Türe, die frei bleiben muss, dann ist es etwas anderes.

    Der Hersteller, in dem Fall Schäfer, gibt Fachlast, Feldlast und Knicklänge vor, in der Regel sind Belastungsschilder in Form von Aufklebern dabei.

    Liebe Grüße

    Ingo