Ich verstehe Ihre Anmerkung nicht. Es ist doch eineindeutig:
Zitat von Muserbauordnung § 3 (1):Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Gebäude sind Anlagen. Anzuordnen/Errichten und Instand zu halten durch den Eigentümer/Vermieter (im Gewerbemietvertrag können Teile davon delegiert werden).
Wenn er sein Eigentum vermietet muss er diese trotzdem für den Zwecke der Nutzung unterhalten, auch sicherheittechnische Anlagen die bei einer Übung mit genutzt werden.
Im Übrigen würde ich sogar soweit gehen, dass der Vermieter eine Übung im Sinne der Nutzung zu akzeptieren/dulden hat. Da diese für gewisse Nutzungen verpflichtend nach Gesetz oder Stand der Technik sind und damit auch das seine sicherheitstechnischen Anlagen genutzt werden.
Zur Beteiligung von Pol oder FW habe ich mich nie geäußert und wurde hier nie gefragt