Evakuierungsübung - Weigerung des Vermieters

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  • Ich verstehe Ihre Anmerkung nicht. Es ist doch eineindeutig:

    Zitat von Muserbauordnung § 3 (1):

    Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

    Gebäude sind Anlagen. Anzuordnen/Errichten und Instand zu halten durch den Eigentümer/Vermieter (im Gewerbemietvertrag können Teile davon delegiert werden).

    Wenn er sein Eigentum vermietet muss er diese trotzdem für den Zwecke der Nutzung unterhalten, auch sicherheittechnische Anlagen die bei einer Übung mit genutzt werden.

    Im Übrigen würde ich sogar soweit gehen, dass der Vermieter eine Übung im Sinne der Nutzung zu akzeptieren/dulden hat. Da diese für gewisse Nutzungen verpflichtend nach Gesetz oder Stand der Technik sind und damit auch das seine sicherheitstechnischen Anlagen genutzt werden.

    Zur Beteiligung von Pol oder FW habe ich mich nie geäußert und wurde hier nie gefragt

    Beste Grüße

    J.H.J

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  • Hallo,

    eben, daher mein Hinweis. Ich kann daher diese Diskussion nicht ganz nachvollziehen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Was spricht denn dagegen, wenn ihr trotzdem üben lasst?

    Handsirene, drehen. Alle raus. Manöverkritik.

    Nehmt die Feuerwehr mit ins Boot, die schalten den Alarm nach außen weg.

    Versicherung im Vorfeld informiert. Fertig.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Fassen wir mal zusammen:

    Ihr- Arbeitsstätte mit MA und Arbeitgeber in dem Fall auch Flüchtlingen (oder habt ihr da keine Mitarbeiter?) - Evakuierungsübungen, Räumungshelfer, Unterweisungen, Melden eines Brandes... alles vorhanden und geregelt - da sehe ich nicht den Vermieter...

    Aber, dass Gebäude hat ja noch viel mehr... Brandschutztüren, Pläne, Feuerwehrlaufkarten, Brandmeldezentrale, Notrufknöpfe, Rauchmelder... da ist doch der Vermieter mindestens mit dabei, wenn es um groß angelegte Übungen und Probealarme geht... das interessiert doch auch seinen Versicherer?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Nehmt die Feuerwehr mit ins Boot, die schalten den Alarm nach außen weg.

    Das macht nicht die Feuerwehr, sondern die Firma, die die Anlage betreut / betreiberseitig. Die melden den Hauptmelder ab. Und hier könnte der Grund für den Vermieter liegen - dit kostet die Anwesenheit der Firma.

    Der Feuerwehr-Lagedienst hat gerne Kenntnis und übt bei Interesse mit.

    Beste Grüße

    J.H.J

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  • Das macht nicht die Feuerwehr, sondern die Firma, die die Anlage betreut / betreiberseitig. Die melden den Hauptmelder ab. Und hier könnte der Grund für den Vermieter liegen - dit kostet die Anwesenheit der Firma.

    Der Feuerwehr-Lagedienst hat gerne Kenntnis und übt bei Interesse mit.

    Das macht bei uns auch die FW. Aber die betreuende Firma auch. Wir machen die Übung, wenn die eh im Haus sind. Dann entstehen keine weiteren Kosten. :)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Das ist unterschiedlich. Ich versuche die FW in die Übung mit einzubeziehen. Wir habe mehrere Gebäude, ziemlich verwirrend das Ganze.

    Die freuen sich dann, wenn sie die Gebäude besser kennenlernen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Zur weiteren Recherche möchte ich den Begriff "Betreiberverantwortung" in die Runde werfen. Das ist bei Mietobjekten oft seeehhr spannend.

    (Wir haben z.B. Konstellationen, in denen weder Vermieter, noch eingemieteter Arbeitgeber Betreiber sind).

    Besonders wenn dann noch beauftragte Facility Unternehmen mit drin hängen ;)

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