Hallo zusammen!
Gibt es den eine Gesetzliche Grundlage dafür, dass ein Gurtschneider oder Notfallhammer in Dienstfahrzeugen/ Poolfahrzeugen vorhanden sein muss?
Ich habe dazu nichts in der DGUV V70 gefunden, auch im Bußgeldkatalog steht nichts dazu.
Hat da jemanden von euch evtl. etwas? :doppelthumbsup:
LG
Milla