Notfallhammer und Gurtschneider

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  • Hallo zusammen!

    Gibt es den eine Gesetzliche Grundlage dafür, dass ein Gurtschneider oder Notfallhammer in Dienstfahrzeugen/ Poolfahrzeugen vorhanden sein muss?

    Ich habe dazu nichts in der DGUV V70 gefunden, auch im Bußgeldkatalog steht nichts dazu.

    Hat da jemanden von euch evtl. etwas? :doppelthumbsup:

    LG

    Milla

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  • Milla,

    warum sollte dies in einem nach StVZO zugelassenen Fahrzeug erforderlich sein, wenn es in dem anderen, ebenfalls nach der gleichen VO zugelassenen Fahrzeug nicht der Fall ist?!?!?!

    Also "Nein", solch eine Grundlage gibt es m.W. nicht.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Es ist immer schwierig, die Texte zu finden, in denen etwas explizit nicht steht. ;)

    Diese Beschreibung ist gut lesbar und enthält auch keine Hinweise auf Gurtschneider/Nothammer:

    ▷ Was muss im Auto sein? Autozubehör-Checkliste 2023
    llll➤ Informationen zum Thema "Was muss im Auto sein?" z.B. wie viele Warnweste braucht man im Auto? Was muss alles ins Auto? inkl. Checkliste!
    www.bussgeldkatalog.org

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Wenn's nicht in der StVZO drinsteht ist es auch nicht gesetzlich gefordert.

    Wenn Du der Meinung bist dass es trotzdem erforderlich sei, musst Du es in der Gefährdungsbeurteilung begründen.

    Wobei mir nicht wirklich ein Szenario einfällt wo das einem selbst etwas nützen würde.

    Wenn man einen Gurtschneider und Nothammer braucht ist man vermutlich eh nicht mehr in der Lage aus eigener Kraft das Fahrzeug zu verlassen.

    Vielleicht wenn man im Rahmen einer Hilfeleistung einen Bewusstlosen aus einem brenneden Autowrack ziehen will...

    Das ist dann aber privat veranlasst.

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  • Wobei mir nicht wirklich ein Szenario einfällt wo das einem selbst etwas nützen würde.

    Wenn man einen Gurtschneider und Nothammer braucht ist man vermutlich eh nicht mehr in der Lage aus eigener Kraft das Fahrzeug zu verlassen.

    Hallo,

    wenn ein Pkw, Transporter, oder Lkw mal auf der Seite liegt und dich die Insassen fragend durch die Windschutzscheibe ansehen, weil sie nicht aus dem Auto kommen, hast du das Szenario dein Leben lang vor Augen. Mit einem Notfallhammer hätten sie sich befreien können, aber: Der Schock über den Unfall und dann das Ding im Chaos finden. Ich habe die Scheibe seinerzeit von außen zerstört um die 3 Montuere aus ihrem Transporter zu befreien.

    Dennoch verpflichtend sehe ich diese Utensilien auch nicht.

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Wenn sie dich noch fragend anschauen, können sie auch auf die Feuerwehr warten.

    Und eine verletzte, nich selbstrettungsfähige Person durch die Frontscheibe rauszuzerren würde ich nur machen wenn die Person nicht mehr atmet oder das Auto brennt. Wenn sich beim Rausziehen eine gebrochene Rippe in die Lunge bohrt, sollte mindestens ein Sani in der Nähe sein...

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  • Wenn jemand etwas fordert, sollte derjenige zumindest begründen können, warum.

    Mindestens auf Nachfrage, noch besser zusammen mit der Forderung.

    Leider treffe ich auch oft auf meinungsstarke Sifas, die dann beim Nachhaken ("Ach ja, wo steht das denn?") nach Argumenten ringen.

    Mittlerweile (Dank ausgiebigem Studium des Regelwerkes) macht das Nachhaken ein bißchen Spaß und ich sehe es auch als Lackmustest für "Fachkräfte". Ärgerlich ist es trotzdem.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"