Gefährdungsbeurteilung Verdunstungskühlanlagen

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  • Hallo Sifa´s,

    ich bin gerade dabei eine GBU für Verdunstungskühlanlagen zu schreiben. In der VDI 2047 Blatt 2 ist zu lesen das "Die Gefährdungsbeurteilung muss unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person durchgeführt werden"

    Unsere hygienisch fachkundigen Person hat ihre Schulung vor 5 Jahren gemacht und kann sich nicht mehr an alle Themen erinnern. Was muss ich denn hinsichtlich der hygiene Betrachten? Die üblichen Gefahren wie anstoßen, quetschen usw. ist klar.

    Der Umgang mit den Bioziden wird betrachtet und auch die Probennahme. Gibt es noch spezielle Dinge die wir auf betrachten müssen?

    Ich habe auch nichts gefunden ob die hygienisch fachkundigen Person eine Weiterbildung/Auffrischung besuchen muss. Wenn dies der Fall ist, bin ich für Hinweise dankbar.

    VG

    André

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  • Hi,

    im VDI-MT 2047 Blatt 4 steht hierzu:

    ...Einschlägige Fortbildungsmaßnahmen werden empfohlen und als Auffrischungsschulung anerkannt. Über die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen ist ein entsprechender Nachweis zu führen...

    Würde ich als ein "kann" aber kein "muss" ansehen.

    Wobei klar ist, das man sich über etwaige Änderungen ja auf dem laufendem halten muss.

    Nochmal nachgeschaut. in der TRBA200 steht dazu folgendes:

    (3) In Abhängigkeit von der Aufgabe und der Höhe der Gefährdung, kann zur Erlangung der benötigten Kompetenz im Arbeitsschutz die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen erforderlich sein.
    (4) In den Schutzstufen 3 und 4 ist das Intervall für regelmäßige Fortbildungen so zu wählen, dass die Aktualität der Fachkunde gewährleistet ist, mindestens alle 5 Jahre. Der Arbeitgeber hat die Fortbildungsmaßnahmen so auszuwählen, dass die Inhalte die Anforderungen dieser TRBA erfüllen und die Vortragenden über die erforderlichen Kompetenzen zum gewählten Thema verfügen.
    (5) Zusätzlich ist es erforderlich, kontinuierlich die Fortentwicklung von Wissenschaft, Stand der Technik und Rechtsetzung zu verfolgen, damit die erforderlichen Kompetenzen für alle im Anhang 1 gelisteten
    Themenkomplexe auf einem aktuellen Stand gehalten werden.

    Wäre also abhängig von eurer Schutzstufe, in welche die Verdunstungskühlanlage eingeteilt ist und welche Gefahren identifiziert sind.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

    Einmal editiert, zuletzt von PeKe (1. Dezember 2023 um 15:34)

  • Wer muss die GBU machen? Der Unternehmer oder? und nicht die Fasi. Sie hat nur eine beratende Funktion und dies muss mal ernst genommen werden.

    Wit hatten schon probleme mit der BG und dem Amt für Arbeitsschutz, der GF sagte die GBU hat die externe Fasi gemacht. Da kam der Stein ins rollen.


    Grüße aus dem Rheinland

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  • Hi,

    im VDI-MT 2047 Blatt 4 steht hierzu:

    ...Einschlägige Fortbildungsmaßnahmen werden empfohlen und als Auffrischungsschulung anerkannt. Über die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen ist ein entsprechender Nachweis zu führen...

    Würde ich als ein "kann" aber kein "muss" ansehen.

    Nochmal nachgeschaut. in der TRBA200 steht dazu folgendes:

    Danke für die Infos und den Auszug aus Blatt 4, ich habe nur Blatt 2 vorliegen.

    In die TRBA 200 werde ich mich auch noch einmal einlesen.

    Torsten: Die PSA steht schon drin ;) , sollte ja aber nicht das erste sein was man beachtet.

    @Sichifuzz: Du hast natürlich Recht mit der Aussage das der GF die GBU machen sollte. Trotzdessen nehme ich mich der Sache gerne an bevor nichts gemacht wird.

    VG

    VG

    André

  • Wenn ich das richtig lese sind wir in keiner Schutzstufe.

    TRBA 200:

    "4.1 Anforderungen bei Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

    4.1.1 Tätigkeitsbereiche

    (1) Tätigkeiten mit Biostoffen in Arbeitsbereichen, die nicht zu Laboratorien, der

    Versuchstierhaltung, der Biotechnologie oder Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

    zählen, müssen keiner Schutzstufe zugeordnet werden."

    Das heißt doch dann wieder, das es keine Vorgabe gibt das die hyygienisch Fachkundige Person zur Weiterbildung muss. Dass das trotzdem Sinn macht ist klar. Mal gucken was die GF dazu sagt.

    VG

    André

  • Wenn ich das richtig lese sind wir in keiner Schutzstufe.

    Ihr hättet nicht gezielte Tätigkeiten z.B. mit Schimmelpilz, Bakterien ... Die reichert ihr zwar nicht an, aber ggf. sind diese vorhanden - so wie die nicht gezielten Tätigkeiten mit infektiösem Material beim Blutabnehmen (Normal nicht... läßt sich aber nicht ausschließen...).

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Hallo André,

    die Gefährdungsbeurteilung für Verdunstungskühlanlagen ist nicht mit der GBU im Arbeitsschutz gleichzusetzen. Die GBU nach 42. BImSchV und VDI 2047-2 ist eine Hygiene-Gefährdungsbeurteilung.

    Eine solche Untersuchung und Beurteilung soll zu einer Gesamtbewertung der Anlage einschließlich der Ableitung von Maßnahmen führen, die geeignet sind, eine Legionellenkontamination zu vermeiden bzw. zu beseitigen und damit das Infektions-Risiko zu minimieren.

    Als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung benötigst Du die Anlagenunterlagen (Schema, Laborprüfberichte, betriebliche Aufzeichnungen/Tagebuch, etc.).

    Die Gefährdungen sind dann Zugänglichkeiten, Möglichkeiten der Reinigung, korrosionsbeständigkeit, Vermeidung des Eindringens von Schmutz und Sonnenlicht, Vermeidung von stagnierenden Zonen, etc.

    Und das ganze geht dann noch für verschiedene Bereiche, wie z.B. Wasseraufbereitung, Technische Anlagensicherheit, Aktueller Zustand der Anlage, Organisatorische Randbedingungen, etc., weiter.

    Ich behaupte mal, dass ist mit den normalen SiFa Kenntnissen nicht machbar.

    Die hygienisch fachkundige Person sollte, nicht muss sich regelmäßig weiterbilden.

    VG

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Stephan,

    Danke für die Hinweise.

    Das klingt nach etwas mehr Hintergrundwissen. Ich werde dem Vorgesetzten empfehlen den Kollegen zu einer Weiterbildung zu schicken sodass wir die GBU dann Ordnungsgemäß durchführen und dokumentieren können.

    Ihr hättet nicht gezielte Tätigkeiten z.B....

    Hallo E.weline,

    Danke auch für deine Hinweise.

    VG

    André

  • Im Prinzip ist ja in der 42. BImSchV vorgegeben, was in der GBU berücksichtigt werden muss.

    Da spielen solche Dingen wie Materialverträglichkeiten für die eingesetzten Chemikalien, chemische und mikrobiologische Qualität von Kreislauf-, Zusatz- und Notfallwasser, Stagnationszeiten, Strömungsgeschwindigkeiten, Verriegelungszeiten bei Stoßdosierung, Eindickungsraten etc. eine Rolle. Nicht zu vergessen die Abwasserseite, wenn man mehr als 10m³ in einer Kalenderwoche in die Kanalisation einleitet braucht man eine Indirekteinleitergenehmigung und da müssen bestimmte Parameter überwacht werden, z.B. AOX, wenn man halogenhaltige Biozide verwendet. Bei der Auswahl der Biozide auch auf eventuelle Resistenzbildung achten....

    Da sollte man schon wissen was man tut, zumal im Falle einer Legionellenfreisetzung die Allgemeinbevölkerung gefährdet ist und es eventuell zu Todesfällen kommen könnte.

    Ansonsten ist der VDI2047 Fachkunde-Kurs keine besonders hohe Hürde und die GBU ist auch machbar, wenn man da systematisch rangeht.

    Falls Du die GBU selbst machen willst, kann ich den einen oder anderen Tipp geben, ich habe schon etliche Anlagen beurteilt.

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