Laden von Flurförderzeugen mit Lithium-Ionen-Akkus

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  • Hallo zusammen,

    aufgrund einer externen Begehung muss ich mich nun nochmal mit dem Thema laden von Flugförderzeugen (große Stapler und Ameisen) beschäftigen. Es geht hier konkret um das Thema Laden und brennbare Gegenstände in der Gegend. Leider kommt es öfters vor, dass Paletten in unter 2m an die Ladestationen gestellt werden. Brauche jetzt hier nicht darauf einzugehen. Wir kennen es: Da müssten wir eine neue Halle bauen, die Arbeit einstellen usw...

    Konkret zu meiner Frage. In den letzten Jahren wurden ja vermehrt die Flurförderzeuge mit den "alten" Bleibatterien gegen solche mit Lithium-Ionen austauscht. Wodurch der, für mich, wichtige Punkt der Knallgasexplosion nun ja Geschichte ist. Ein Grund bei dem ich seit meinem Studium 2005 gelernt habe diese 2,5 m zu brennbaren Gegenständen zu rechtfertigen. Wodurch ich in den letzten Jahren auch immer mehr ein Auge zugedrückt habe, wenn so ein Gerät mit Lithium-Ionen-Akku in der Nähe brennbarer Stoffe stand und geladen wurde. Doch wie ist es wirklich?

    Ich habe jetzt wirklich nur dieses Dokument gefunden Explosionsschutz an Batterieladestationen FBRCI-013. Hier wird auch geschrieben, dass es zu keiner Explosion aufgrund Wasserstoff/Luft kommen kann. Wodurch die 2,5m ggf. obsolet sind. Doch ja Lithium-Ionen brennen auch mal gerne. Auch wenn ich noch nie gehört haben das eine Bleibatterie in einem Stapler mal explodiert ist... So hat gerade ein Freund den Fall eines abgebrannten Autohauses aufgrund eines E-Rollers auf dem Tisch. Demnach müsste man Lithium-Ionen eigentlich wie die Quecksilber-Sparlampe verbieten... Wenn so ein Stapler mal brennt werden 2,5 Meter nicht reichen um den Brandüberschlag zu verhindern. Dazu gibt es ja genügend Literatur Hinweise zum betrieblichen Brandschutz bei der Lagerung und Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus

    Ich suche hier konkret etwas Offizielles zu dieser Thematik mit Flurförderzeugen. Denn ja, fangen wir bei Staplern an von einer Gefahr zu sprechen, müsste täglich ein Handwerksbetrieb abbrennen. Wo handgeführte Lithium-Ion-Geräte täglich auch mal härtesten Umgang ausgesetzt sind.

    Danke Danke!

    Gruß Stefan!

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  • Hängt davon ab, welcher Leistungsklasse deine Staplerbatterie angehört... ich gehen mal von mittlerer Leistung aus... da sprechen wir auch schon mal von 5 m + Brandmeldeanlage... Manch andere Stapler- Hersteller geben in Ihrer Anleitung vor, dass " das Batterieladegerät in einem Raum komplett frei von brennbaren Stoffen installiert werden soll"

    Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus für mobile Arbeitsmittel

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Evtl. bei der zuständigen Aufsichtsperson nachfragen. Mir wurde durch unseren externen Brandschutzbeauftragten mitgeteilt, dass der Abstand von 2,5m zu brennbaren Stoffen und 5m zu Ex-Bereichen nur für das Ladegerät als solches gilt, jedoch nicht für die Batterie. Ist nicht unbedingt sinnvoll, jedoch habe er genau diese Antwort von der Aufsichtsperson bekommen und Versicherer etc. haben auch bei Begehungen nichts bemängelt. Außerdem kann man das Ladegerät nicht brennbar einhausen und somit die Abstände mehr oder weniger komplett ignorieren. Ob das nun alles überall so richtig ist, weiß ich natürlich nicht.


    Edit: am Thema vorbei, da falsche Akkuvariante, dennoch Bedienungsanleitung / Aufsichtsperson / Versicherer

    Einmal editiert, zuletzt von exeworkz (24. November 2023 um 09:18)

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  • Da wirst du, wie die meisten, auf ein Regelwerk noch warten müssen. Derzeit schwirren viele Informationsblätter und Verhaltenanweisungen herum, die aber nur Informationscharakter haben.

    Die Hersteller bei den Li-Io-Akkus schreiben gerne ein "nur unter Aufsicht laden" in ihre Anleitungen, was bei FFZ schon mal zu Problemen führt. Die Brandschutzversicherungen warten da scheinbar auch noch auf ein Regelwerk.

    Bei den Handgeräten landet man schnell mal bei einem Spezialschrank, was aber für FFZ keinen Sinn macht.

    Die einmal getroffenen Abstände von 5m geben dir bei einem "weglaufenden" Akku noch etwas Zeit, aber das Problem liegt beim Löschen. Dazu gibt es hier ja schon reichlich Threads.

    Das Hauptproblem wird immer die Rettung der Halle bleiben.

    Als Beispiel: Bei HV-Fahrzeugladung in einem Autoregal (Parkdeck) sieht das Löschkonzept ein Verhindern des Übergreifens auf andere Gebäude vor. Fazit wäre da, alles was in dem Teil steht fackelt ab.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Ohje, unglaublich im Jahre 2023... Irgendwie traurig, dass es hier nichts neues gibt.

    Dann bin ich mal auf die Aussagen unseres Sachversicherers gespannt.

    Zumindest kann ich sagen, dass alle Ladeplätze natürlich brandschutztechnisch Überwacht und besprenkelt sind. Letzteres sehe ich bei Li-Ion schon als Gefahr an...

    Gruß Stefan!

  • Ohje, unglaublich im Jahre 2023... Irgendwie traurig, dass es hier nichts neues gibt.

    Dann bin ich mal auf die Aussagen unseres Sachversicherers gespannt.

    Zumindest kann ich sagen, dass alle Ladeplätze natürlich brandschutztechnisch Überwacht und besprenkelt sind. Letzteres sehe ich bei Li-Ion schon als Gefahr an...

    Bin ich ganz bei dir, sollten die Akkus mal brennen und da wird munter besprenkelt, möchte ich definitiv nicht in der Nähe sein.

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