Moin,
der Abreitgeber hat im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes in unserem Betrieb einen Brandschutzbeauftragten zu benennen und mit den erforderlichen Mitteln zur Aufgabenwahrnehmung auszustatten.
Letzterer Pflicht kommt der Arbeitgeber ganz objektiv nicht nach. Der quantitative Stellenumfang ist ungeregelt, gleichzeitig besteht ein voller Stellenumfang an einer anderen Tätigkeit. Die Kommunikation mit der GF ist unfruchtbar. Anstellungsverfahren zur Entlastung werden - persönliche Wahrnehmung - fahrlässig und vorsätzlich verschleppt.
Nun hab ich keinen Bock mehr ... Wie kann man die Benennung los werden, ohne vllt. den ganzen Arbeitsplatz los zu werden? Habt Ihr Erfahrung in einer solchen Situation? Gibt es Regelungen die mir entgangen sind? Was ist eure Meinung, wie würdet Ihr eskalieren?