Benennung wieder abgeben

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  • Moin,

    der Abreitgeber hat im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes in unserem Betrieb einen Brandschutzbeauftragten zu benennen und mit den erforderlichen Mitteln zur Aufgabenwahrnehmung auszustatten.

    Letzterer Pflicht kommt der Arbeitgeber ganz objektiv nicht nach. Der quantitative Stellenumfang ist ungeregelt, gleichzeitig besteht ein voller Stellenumfang an einer anderen Tätigkeit. Die Kommunikation mit der GF ist unfruchtbar. Anstellungsverfahren zur Entlastung werden - persönliche Wahrnehmung - fahrlässig und vorsätzlich verschleppt.

    Nun hab ich keinen Bock mehr ... Wie kann man die Benennung los werden, ohne vllt. den ganzen Arbeitsplatz los zu werden? Habt Ihr Erfahrung in einer solchen Situation? Gibt es Regelungen die mir entgangen sind? Was ist eure Meinung, wie würdet Ihr eskalieren?

    Beste Grüße

    J.H.J

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  • Ein Mittel wäre eine "Überlastungsanzeige" in der man schriftlich darstellt, dass der zusätzliche Aufgabenbereich mit den "normalen" Aufgeben und dem zur Verfügung stehenden Zeitansatz nicht möglich ist. Am besten vorher mündlich ansprechen und wenn sich nichts tut, mit dem Satz: "Wie bereits am xx.xx. mündlich angeführt möchte ich darauf hinweisen, dass die mir aufgetragenen Aufgaben in der mir zur Verfügung stehenden Arbeitszeit nicht fach- und sachgerecht erledigt werden können."

    Gruß

    dwein112

  • Ist die Funktion Brandschutzbeauftragter Teil Deines Arbeitsvertrages oder wurde dies über eine zusätzliche Bestellung durchgeführt.

    Sollte die Funktion Teil des Arbeitsvertrages sein, bleibt meiner Meinung nach nur eine Änderungskündigung.

    Ich würde auf jeden Fall hier Kontakt zum Betriebs- bzw. Personalrat aufnehmen. Der hat ja auch diverse Möglichkeiten auf die Geschäftsführung einzuwirken.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    Ein Mittel wäre eine "Überlastungsanzeige" [..] "Wie bereits am xx.xx. mündlich angeführt möchte ich darauf hinweisen, dass die mir aufgetragenen Aufgaben in der mir zur Verfügung stehenden Arbeitszeit nicht fach- und sachgerecht erledigt werden können."

    dies ist natürlich schon gelaufen ... und dann?

    Brandschutzbeauftragter Teil Deines Arbeitsvertrages

    ja und nein ... Arbeitsvertrag steht es nicht, aber in der Arbeitsplatzbeschreibung. Die Benennung ist eine zusätzliche Vereinbarung. Mit dem Betriebsrat ist dies schonmal besprochen, jedoch ohne wirkliche nützliches Feedback ... hier bin ich aber noch im Gespräch.

    Hat jemand vllt. Erfahrungswerte mit einer solchen Situation?

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Wie AlexS schon erwähnte, Betriebsrat und/oder Personalabteilung ins Boot holen. Ist es "nur" eine Ernennung, kann dieser einfach Widersprochen werden. Ist es Vertraglich geregelt wird es kniffliger, z.B. Einhaltung von Kündigungsfristen usw.

    Eine Idee wäre es die zuständige BG zu fragen. Die sind in der Regel sehr hilfreich.

    Ansonsten geht m.e. die Funktion / Arbeit des Brandschützer vor (im Ramen)!

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  • Wenn die Anzeige gemacht wurde und es keine Lösung gibt, nochmal schriftlich darauf hinweisen. Dann bist du zumindest mal wegen evtl. Versäumnisse raus.

    BR auf jeden Fall mit ins Boot nehmen.

  • Hallo,

    ein Brandschutzbeauftragter wird bestellt. Arbeitsrechtlich muss

    man das u.a. über den Betriebsrat laufen lassen.

    Will man richtig Theater und ist der BSB eine Forderung im BSK:

    Dann Schreiben mit Niederlegung an das zuständige Bauamt/

    Brandschutzdienststelle (je nach Organisation). Dann wird im

    Regelfall schnell was passieren....

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010