Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der Pflichtvorsorge Lärm. Der Arbeitnehmer ist in der Pflicht an dem ihm vorgegeben Termin zu erscheinen. Jedoch steht es Ihm frei die Untersuchung durchführen zu lassen (hier Hörtest und Ohrenuntersuchung) lediglich das beratende Gespräch ist verpflichtend und damit ist die Vorsorge auch abgeschlossen.
Jetzt wäre meine Frage, sollte der Mitarbeiter den Hörtest durchführen lassen (Siebtest I) und der BA dabei Auffälligkeiten feststellen, habe ich bereits mitbekommen das der Betriebsarzt den Mitarbeiter direkt oder nach dem Siebtest II zum HNO überwiesen hat. Wie verhält sich dies - kann der Arbeitnehmer auch dies ablehnen? Und sagen das er dies nicht möchte?
Mit freundlichen Grüßen