ASA-Sitzung mit mehreren Gesellschaften

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  • Guten Morgen zusammen,

    ich benötige bitte Unterstützung bei folgender Frage:

    Das Unternehmen, in dem ich tätig bin, besteht aus einer Vielzahl von Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaften; teilweise liegt die Mitarbeitenden-Zahl der einzelnen Gesellschaften knapp über die 20 Kapazitäten - somit ist ein ASA verpflichtend.

    Kann ich nun eine ASA-Sitzung mit mehreren Gesellschaften (die teilweise unter einem Dach arbeiten) ohne weiteres durchführen? Dies würde natürlich auf dem Protokoll entsprechend Berücksichtigung finden.

    Vielen Dank schon mal für Eure Mühe :62:

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  • Es lassen sich durchaus gleiche Tätigkeitsfelder in einer gemeinsamen ASA-Sitzung zusammenfassen, da diese dann auch übergreifende Synergien haben können. Nur bei unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern geht die Schere irgendwann zu weit auseinander, bis da alle Themen aufgesagt und geschrieben sind.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Das ArbSchG ASiG spricht in §11 ja vom "Betrieb", nicht vom Unternehmen.

    Insofern würde ich das erstmal je Standort sehen, wie ich es auch aus meiner Konzernzeit kenne.

    Das würde erstmal die Anforderungen an den ASA erfüllen.

    Die Frage ist dann, wie homogen die Arbeitsplätze sind.

    Wenn ich Büro und Produktion an einem Standort habe, ist schon die Frage, ob der ASA nicht einen gemeinsamen Part haben sollte und dann nochmal getrennte Parts für die verschiedenen Tätigkeitsfelder. Das knüpft an die Richtung, die Hafensifa angesprochen hat, an.

    Wird der ASA-Termin zu lang, werden die ersten Beteiligten bald meckern, vor allem wenn die Vertreter von Unternehmen A sich nicht für die Bedingungen von Unternehmen B interessieren.

    Synergien sind dann das Gegenargument, ebenso wie z. B. gemeinsam genutzte Immobilien/Arbeitsstätten.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

    Einmal editiert, zuletzt von ThiloN (27. Oktober 2023 um 09:19) aus folgendem Grund: Falsches Gesetz genannt

  • Ok, ihr Zwei. Das hilft mir schon weiter - vielen Dank dafür.

    Es handelt sich um identische Tätigkeitsfelder; es sitzen teilweise vier Leute in einem Büro, sind aber in drei unterschiedlichen Gesellschaften beschäftigt; aber in einem Betrieb, das ist das Argument, welches mir fehlte.

    Habt noch einen schönen Tag und ein schönes (langes) Wochenende,

    Grüße, Luise

  • Ich hab vor einiger Zeit als Externe Fachkraft ein Start-up betreut, das dann expandierte. Und plötzlich waren es vier Unternehmen zuzüglich der übergeordneten Holding. Alles selbe Arbeitsstätte, größtenteils identische Tätigekeitsfelder.

    Um nicht Beauftragungen, ASAS, Bestellungen, GBs, Unterweisungen etc. parallel mehrfach durchführen zu müssen, wurde von den 5 Firmen untereinander eine übergreifende Arbeitsschutzorganisation (inkl. verantwortlichem COO, Zuständigkeiten, Prozessen, Kosten, Beauftragung externer usw.) vertraglich festgelegt. Die zuständige BGHW hatte nichts dagegen.

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  • Moin,

    grundsätzlich gilt je Standort über 20 MA eigene ASA, auch innerhalb einer Firma.

    Aber ganz ehrlich, ich würde mich freuen wenn ich übergeordnet 4xJahr das für die Firma hinbekommen würde. Du hast die GF, den BR und so zusammen und kannst über sämtliche Standorte berichten und Entscheidungen "einfordern".

    Bitte nicht gleich wieder mit Dreck werfen, aber es gibt auch etwas zwischen 0 und 1.😉