Beiträge von CLuise

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    Hallo Spoken, hallo Volker und hallo Andre,

    schildert doch mal genau die Problematik, die Ihr habt. Meistens können die erfahrenen SiFas hier (oder auch gerne ich) dann konkret helfen. Auch bei allgemeinen Fragen wie "Thema" oder "Abgrenzung des betrachteten Systems" oder "Aufbau" oder Ähnlichem wird gut geholfen oder auf den Weg gebracht.

    Also nur Mut, einfach raus damit ;)

    Liebe Grüße, CLuise :thumbup:

    Hallo Stefan,

    ich habe die BSO bei uns im Filialbetrieb und den Verwaltungsstandorten erstellt und diesen Punkt nicht hereingenommen.

    Der Umgang wurde in einer separaten Betriebsanweisung für elektrische Betriebsmittel berücksichtigt - bei uns wurde das Aufladen in Filial- und Büroräumen untersagt;

    ggf. Erlaubnis in den dafür vorgesehenen sicheren Unterständen oder Spezialschränken erteilen, wenn vorhanden (#Sachversicherer).

    Also ich habe nichts gefunden, das dagegen sprechen würde die Notbeleuchtung Nachts abzuschalten. Es darf halt nicht einmal ein "Nachtwächter" anwesend sein.

    Ansonsten würde ja 1Lux an Beleuchtungsstärke langen. Kann mir nicht vorstellen, das dies blenden würde.

    Das Schutzziel ist das Gefahrlose verlassen der Arbeitsstätte.

    Ergo: Keine Mitarbeiter - keine Gefahr.

    Gute Erklärung, die kaufe ich :doppelthumbsup: . Danke Dir

    "Die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss für die Dauer, die für das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte ins Freie erforderlich ist, jedoch mindestens für einen Zeitraum von 30 min nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, die erforderliche Beleuchtungsstärke erbringen."

    (Kap. 9.1 ASR A2.3)

    Wenn sich dort niemand aufhält ist die Dauer für das gefahrlose Verlassen gleich null, also kann die Sicherheitsbeleuchtung aus sein?

    Gibt ja auch Systeme, die immer aus sind und erst im Alarmfall eingeschaltet werden.

    Genau auf dieses Ergebnis bin ich auch gekommen, vielen Dank

    Hallo liebe SiFa-Community,

    ich möchte gerne auf Eure Erfahrung zurückgreifen.

    Mein Arbeitgeber ist ein Filialunternehmer im textilen Einzelhandel. Nun kam eine Anfrage aus einer Filiale in Baden-Württemberg mit folgendem Inhalt:

    Es gab eine Nachbarschaftsbeschwerde, weil die Piktogramm-Beleuchtung der Notausgänge in allen Schaufenstern zu hell ist. Auf den eingereichten Fotos ist es wirklich sehr hell.

    Die technischen Maßnahmen (Schaufensterfolie, andere Leuchtmittel usw.) sind uns klar und weitergegeben und werden umgesetzt.

    Mich interessiert jedoch die rechtliche Lage, ob die Beleuchtung nachts ausgeschaltet werden darf.

    Es handelt sich um Räumlichkeiten, die nachts nicht betreten oder durch die hindurchgegangen werden muss - es befindet sich also kein Mensch dort. Gegebenenfalls könnte sich ein Einbrecher dort aufhalten.

    In dem einschlägigen Regelwerk finde ich, dass - wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen (also das Gebäude außer Betrieb ist - die Notausgangsbeleuchtung gemäß den geltenden Vorschriften ausgeschaltet werden kann, wenn geltende Vorschriften nicht dagegen sprechen. In der Bauordnung des Bundeslandes BW finde ich keinen Hinweis und auch sonst verzettle ich mich immer mehr :33: .

    Ich würde gerne eine gesicherte und keine gefühlte Auskunft geben.

    Könnt Ihr mir bitte helfen?

    Ok, ihr Zwei. Das hilft mir schon weiter - vielen Dank dafür.

    Es handelt sich um identische Tätigkeitsfelder; es sitzen teilweise vier Leute in einem Büro, sind aber in drei unterschiedlichen Gesellschaften beschäftigt; aber in einem Betrieb, das ist das Argument, welches mir fehlte.

    Habt noch einen schönen Tag und ein schönes (langes) Wochenende,

    Grüße, Luise

    Guten Morgen zusammen,

    ich benötige bitte Unterstützung bei folgender Frage:

    Das Unternehmen, in dem ich tätig bin, besteht aus einer Vielzahl von Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaften; teilweise liegt die Mitarbeitenden-Zahl der einzelnen Gesellschaften knapp über die 20 Kapazitäten - somit ist ein ASA verpflichtend.

    Kann ich nun eine ASA-Sitzung mit mehreren Gesellschaften (die teilweise unter einem Dach arbeiten) ohne weiteres durchführen? Dies würde natürlich auf dem Protokoll entsprechend Berücksichtigung finden.

    Vielen Dank schon mal für Eure Mühe :62:

    Hallo PeKe,

    vielen Dank erst einmal für Deine Mühe :15:

    Beim Bundesarbeitsgericht eingegeben ist dieses Aktenzeichen nicht vorhanden. Die Entscheidung in der ersten Instanz müsste hier "aufploppen".

    Hast Du noch einen weiteren Tipp, wo ich die Entscheidung der ersten Instanz ersehen kann?

    Hallo zusammen,

    ich benötige Eure Hilfe. Wir haben im Rahmen einer Begehung die Aufforderung erhalten, uns nach der DGUV V 25 i.V.m. der DGUV Regel 108-010 insofern zu richten, als dass wir in allen Betrieben Tresore mit zeitverzögerter Öffnung haben müssen. Die Forderung war mindestens 5 Minuten Zeitverzögerung. Wir sprechen vom Einzelhandel mit Filialen deutschlandweit.

    Da ich diese Vorschrift äußerst diskussionswürdig finde, sprach ich die Aufsichtsperson an (mein Hintergrund: ich war bereits mehrfach direkt nach Überfällen eingebunden. Hätten die direkt betroffenen Mitarbeitender nun dem Räuber in dieser Situation sagen müssen, dass sie 5 Minuten warten sollen, wären sie vermutlich nicht nur mit blauen Flecken im Rücken und an der Stirn - von der Waffe - davon gekommen; von den psychischen Folgen spreche ich erst gar nicht).

    Die Antwort war, dass die Aufsichtsperson mit meiner Meinung konform geht. Es klagt wohl zur Zeit eine große Firma gegen diese Vorschrift.

    Nun kann ich nichts finden, um diesen Prozess zu beobachten und ggf. das Ergebnis zu ersehen (vermutlich dauert es ja auch noch sehr lange).

    Nun meine Frage: hat einer von Euch eine Idee, wo ich etwas über den Prozess finden kann?

    Vielen Dank und allen einen sonnigen Tag, Luise :030:

    Hallo CLuise,

    an deiner Stelle würde ich Kontakt mit eurem Lieferanten für Hubwagen/Hebezeuge aufnehmen. Unser Lieferant hat uns dann zu sich vor Ort eingeladen und wir haben verschiedene Fabrikate prüfen können. Ich kann Dir da keine großen Empfehlungen geben, das kommt immer auf die Häufigkeit der Nutzung, das Gewicht der Ware, usw. an. Wie gesagt, suche den Kontakt mit eurem Lieferanten und dann könnt ihr euch bestimmt ein paar Modelle vorführen lassen.

    Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung kann ich Dir leider kein Muster zukommen lassen. Nutze aber hierfür die Suchmaschine deines Vertrauens und du findest einige Muster Betriebsanweisungen. Anpassung an die betrieblichen Gegebenheiten ist natürlich notwendig.

    Erfahrung der Mitarbeiter ist gut bis sehr gut. Man kann natürlich die Höhe an die eigene Größe anpassen und kann somit die Belastungen auf die Rückenmuskulatur stark reduzieren. Man merkt das die Mitarbeiter die Hubwägen gerne verwenden und nur vereinzelt werden noch "Hebevorgänge" vom am Boden stehenden Paletten durchgeführt. Von meinem Betrieb kann ich nur sagen, das sich die Einführung absolut bezahlt gemacht hat.

    Hallo Andy,

    das werde ich so machen. Danke, Luise

    Hallo Frank und hallo Andy,

    erst einmal vielen Dank für die schnelle Reaktion.

    Die Kartons kommen palettiert an und haben maximale Abmessungen von 50x60x60 cm, sind in der Mehrheit jedoch kleiner. Sie wiegen bis 20 kg.

    Frank: Die von Dir vorgeschlagene Hubvorrichtung kommt nicht in Frage, da die Ware palettiert geliefert wird. Vielleicht hast Du ja hier auch einen Tipp.

    Andy: Das hört sich vielversprechend an. Hast Du die Möglichkeit, mir zu Scherenhubwägen mehr Informationen zukommen zu lassen? Damit meine ich:

    - Fabrikat(e)

    - Gefährdungsbeurteilung dieser

    - Betriebsanweisung

    - Deine Empfehlung zu einem solchen Scherenhubwagen (nicht, welches Fabrikat sondern Deine herausstechenden Erfahrungen bzw. die der Mitarbeitenden).

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe:029: (von Andy: mal wieder danke|?)

    Hallo zusammen,

    aufgrund einer ablauforientierten Gefährdungsermittlung ergaben sich bei Lagertätigkeiten Gefährdungen beim Heben, Bearbeiten und Ablegen von Kartons von oder auf Bodenhöhe.

    Als technische Unterstützung käme ein Scherenhubwagen in Frage. Nun meine Frage:

    1. hat jemand Erfahrung mit einem solchen Arbeitsmittel und kann mir diese zur Verfügung stellen?

    2. hat jemand eine Beurteilung eines solchen Arbeitsmittels durchgeführt und... na ja, siehe Punkt 1:)

    3. hat jemand eine gute Alternative gefunden, die eine ergonomische Erleichterung bietet?

    Bitte keine Exoskelette anpreisen, da diese bislang in der Wirkungskontrolle durchgefallen sind.

    Vielen Dank für Eure Mühe und einen schönen Wochenbeginn, Luise:62:

    Hallo zusammen,

    wie versprochen hier die noch ausstehende Antwort meines Praktikumbetreuers:

    zu Ihrer Frage, relevant ist Ihre Abgrenzung des vorhandenen Arbeitssystems (AS).

    Alle darin genannten, konkreten und beschrieben AS-Elemente sind dann in Ihrer Praktikumsarbeit zu betrachten.

    Sie können darin Ihr AS also genau festlegen und damit auch den Umfang evtl. eingrenzen.

    Ihr Vorschlag / Punkt 1: AS „Abpacken einer Palette“, würde also passen.

    Viele Grüße an alle und habt einen schönen (sicheren) Tag.

    Ich würde das Gesamtsystem nur grob umreißen, das Teilsystem dann im Detail bearbeiten und dabei dann die Bereiche des Gesamtsystems mit aufnehmen, bei denen es zu Wechselwirkungen mit Deinem Teilsystem kommt.

    Vielen Dank, Axel. Genau so habe ich mich auch entschieden - das stärkt gerade meine Entscheidung und ich schreibe jetzt weiter|?. Die Antwort meines Praktikumsbetreuers teile ich natürlich noch gerne mit dem Forum

    Jetzt muss ich nochmals nachfragen, da ich mich gerade auch auf das PRA2/LEK2 vorbereite. Da muss man doch das gewählte Arbeitssystem mit der Lernbegleitung und Aufsichtsperson abstimmen. Die sagen ja dann eigentlich automatisch ob das gewählte Arbeitssystem zu umfangreich für PRA2 ist, oder falsch ausgewählt wurde. Arbeitest du mit dem Arbeitssystemerfassungsbogen(was für ein langes Wort) aus der Lernwelt?

    :Lach:Arbeitssystemerfassungsbogen(was für ein langes Wort):Lach:

    Das Thema "Warenannahme" ist abgestimmt. Und das in dem Gesamtsystem enthaltene Arbeitssystem "Abpacken einer Palette" ist ebenfalls abgestimmt. Das System kann man in der Arbeit abgrenzen. Auch das ist unproblematisch.

    Meine Frage zielte einzig darauf ab, wie am besten vorgegangen wird.

    Also:

    1. Gesamtsystem detailliert beschreiben und anschließend dieses auf die Palettenbearbeitung eingrenzen

    2. Gesamtsystem nur grob beschreiben (Teiltätigkeiten) und die Aufgabe Palette abpacken mit seinen Elementen genau abgrenzen und definieren.

    Ich habe jetzt meinen Praktikumsbetreuer kontaktiert und teile die Antwort dann hier mit

    Hallo Alanmo,

    es ist die LEK 2 - also die Praktikumsarbeit - über die Du dann in der P IV die mündliche Prüfung (=LEK 3) ablegst.

    Ich habe mich übrigens ohne Kontaktierung zu dem Praktikumsbetreuer für die Variante 1 entschieden ( Mestragon: einen Mentor habe ich leider nicht, da ich die erste Sifa im Unternehmen sein werde - also falls ich mich hier richtig entschieden habe und bestehe).

    Hallo Mestragon,

    es handelt sich um das Thema "Warenannahme in einer Filiale" und das von mir betrachtete Arbeitssystem ist das "Abpacken einer Palette".

    Die Sifa-Ausbildung ist die 3.0 und nicht die alte Ausbildung.

    Hallo zusammen,

    ich freue mich sehr, dass ich dieses Forum entdeckt habe und lese bereits sehr interessiert die Beiträge.

    Nun habe ich selber ein Problem zu bewältigen:

    Zurzeit schreibe ich meine Praktikumsarbeit und hänge bei der Analyse an der Frage, wann genau ich mein ausgewähltes Arbeitssystem eingrenze.

    Das von mir ausgewählte Arbeitssystem stellt sich als zu umfangreich heraus. Bei der Analyse würde ich das Arbeitssystem genau definieren und beschreiben.

    Wie gehe ich nun vor?

    1. Ich erwähne das komplette (zu umfangreiche) Arbeitssystem (= Titel meiner Arbeit), beschreibe jedoch nur das von mir betrachtete System mit seinen Elementen im Detail. Die angrenzenden Arbeitssysteme würde ich nur grob beschreiben.

    2. Oder ich beschreibe detailliert das sehr umfangreiche komplette System (= Titel meiner Arbeit) mit seinen genau beschriebenen Systemelementen und entscheide mich danach für mein ausgewähltes, kleineres Arbeitssystem innerhalb des Beschriebenen.

    Ich präferiere die erste Variante :/

    Vielen Dank für Eure Mühe und Zeit im Voraus, Luise