Nutzung eines Krans, dessen Prüfung überfällig ist
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Elendil -
25. Oktober 2023 um 14:40 -
Erledigt
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Ich würde den Sachverhalt notieren. Es sollte in Ordnung gehen. Ihr habt es ja nicht vergessen. Wenn jetzt noch Verzögerungen durch den AN dazukommen, kannst du ja auch nichts machen. Ich würde es halt aber auch jetzt schon beauftragen.
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Moin,
mit der Prüfung der Arbeitsmittel möchte man einen regelmäßigen Termin haben. Regelmäßig 1x pro Jahr bedeutet nicht exakt 1x am gleichen Tag.
Für euch ist wichtig: Die Regelmäßigkeit könnt ihr ja belegen. Ob jetzt die Prüfung in 10 Monaten und dann in 13 Monaten und dann in 12 Monaten erfolgt zeigt sich durch die Ablage der Prüfzeugnisse/Prüfberichte. Das ist dann schon eine Regelmäßigkeit. Hier habt ihr eine Zeitspanne um zeitnah einen Termin und einen Prüfer zu finden.
Etwas anderes wäre es wenn sicherheitstechnische Defekte vorliegen oder Gefahr im Verzug wäre. Dann ist Game Over. Dann gibt es auch keine Weiter-Nutzung.
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Auch ich kenne den Paragraphen und habe diesen immer entsprechend genutzt, wenn die Prüfung mal ein bisschen nach hinten gezogen werden musste.
Zum Beispiel ist es bei uns bei manchen Prüfungen so, dass wir extra Externe beauftragen, die dann natürlich nicht immer sofort Zeit haben vorbei zu kommen. Hier haben wir zumindest im Nachhinein, sollte etwas passieren, die schriftliche Korrespondenz, dass das Ganze bereits in Auftrag gegeben wurde.