Hatte ich mal für eine ähnliche Anfrage in unserem Unternehmen zusammengestellt. Unabhängig von den Schutzmaßnahmen (PSA) ist die Dokumentation verpflichtend (ZED):
TRGS 410 Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B
(2) Beschäftigte sind auch dann in das Verzeichnis aufzunehmen, wenn diese Tätigkeiten mit hautresorptiven krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen gemäß Nummer 1 Absätze 2 und 3 ausüben, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 401 “Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ eine Gefährdung durch Hautkontakt besteht; dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen als erforderliche Schutzmaßnahme festgelegt wurde.
(3) Unbeschadet der Absätze 1 und 2 sind Beschäftigte ebenfalls in das Verzeichnis aufzunehmen, wenn nachfolgend aufgeführte oder vergleichbare Tätigkeiten wiederholt ausgeführt werden und eine Gefährdung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 400, 401 und 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“ nicht ausgeschlossen werden kann:
1.Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten,
2.Wartungsarbeiten,
3.Reinigungsarbeiten