Beiträge von Elendil

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    Hatte ich mal für eine ähnliche Anfrage in unserem Unternehmen zusammengestellt. Unabhängig von den Schutzmaßnahmen (PSA) ist die Dokumentation verpflichtend (ZED):

    TRGS 410 Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B

    (2) Beschäftigte sind auch dann in das Verzeichnis aufzunehmen, wenn diese Tätigkeiten mit hautresorptiven krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen gemäß Nummer 1 Absätze 2 und 3 ausüben, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 401 “Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ eine Gefährdung durch Hautkontakt besteht; dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen als erforderliche Schutzmaßnahme festgelegt wurde.

    (3) Unbeschadet der Absätze 1 und 2 sind Beschäftigte ebenfalls in das Verzeichnis aufzunehmen, wenn nachfolgend aufgeführte oder vergleichbare Tätigkeiten wiederholt ausgeführt werden und eine Gefährdung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 400, 401 und 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“ nicht ausgeschlossen werden kann:

    1.Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten,

    2.Wartungsarbeiten,

    3.Reinigungsarbeiten

    Moin,

    ich sehe das genauso. Die Vordrucke sind ganz nützlich, aber lediglich als "Befähigungsnachweis" mit Beauftragung zu sehen, ähnlich wie der "Kranführerschein". Als bestellte Fasi würde ich aber nicht selbst unterschreiben, sondern dies sollte durch den Unternehmer oder dessen Führungskräfte erfolgen. Ein Schulungsnachweis/Zertifikat dient hier lediglich als Nachweis.

    So wie ich das verstehe, dienen diese Testfragen, die man nach der Unterweisung stellt, lediglich der Ermittlung, ob der Inhalt der Unterweisung verstanden wurde. Dabei ist es unerheblich, ob die Unterweisung online oder face to face stattgefunden hat. Die Wirksamkeitskontrolle bezieht sich auf die Einhaltung der Maßnahmen, die zum Schutz der Mitarbeiter festgelegt wurden (z. Bsp. Betriebsanweisung) und deren Erfolg (Schutzziel). Dies sollte durch den Vorgesetzten direkt vor Ort geprüft werden. Da die direkten Vorgesetzten im allgemeinen Nahe an den Mitarbeitern und deren Tätigkeitsumfeld sind, können sie die Einhaltung am besten kontrollieren (regelmässige Kontrolle). Sicherheitsbeauftragte können hier mit unterstützen gemäß Definition nach DGUV und und Aufgabe.

    Moin zusammen, ich bin etwas unsicher, wie hier die Anforderungen der BetrSichV zu deuten sind. Der Kran (700kg max) ist gut gewartet und wird von erfahrenem Personal bedient. Zusätzlich wird vor Nutzung immer eine Checkliste genutzt. Die fällige Prüfung ist geringfügig in Verzug. Kann der Kran trotzdem genutzt werden, bis die Prüfung durchgeführt wurde? Ich habe in der Vergangenheit so argumentiert, Sonst macht die Karenz ja keinen Sinn. Intern kamen jetzt Bedenken.

    Aus der BetrSichV/§ 14 Prüfung von Arbeitsmitteln: Eine wiederkehrende Prüfung gilt als fristgerecht durchgeführt, wenn sie spätestens zwei Monate nach dem Fälligkeitstermin durchgeführt wurde. Dieser Absatz ist nur anzuwenden, soweit es sich um Arbeitsmittel nach Anhang 2 Abschnitt 2 bis 4 und Anhang 3 handelt.

    Moin,

    in diesem Zusammenhang dringend zu empfehlen die TRGS 510-Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern mit spezifischen Informationen und die TRGS 900-Arbeitsplatzgrenzwerte. Die TRGS 560-Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben ist sicher auch erhellend.

    Vielen Dank, Jochen,

    das hilft mir weiter und stärkt mir etwas den Rücken.

    Gruß

    Andreas

    Moin und Tach zusammen,

    möchte nur kurz zur ursprünglichen Frage zurückkommen. Bei uns wurde bis zur Trennung von der Siemens AG die Software von Quentic (GBU/BA) und SamSecova (Unterweisung) verwendet. Jetzt sind wir gezwungen, was eigenes zu suchen. Wegen des hohen Kostendruckes ist es momentan eher schwierig, eine solche Software einzukaufen. Im allgemeinen wird ja nach Anzahl der aktiven User berechnet. Das sind nicht wenige bei uns. Wir sind jetzt auf der Suche nach einer Alternative und sind auf die "Intranetbasierte Arbeitssicherheitssoftware - Werkzeuge für sicheres Arbeiten"

    link Intranetbasierte-arbeitssicherheitssoftware der BGETEM gestoßen. Kostenfrei, Quellcodes werden gestellt und somit frei anpassbar. Ich hatte schon den Testzugang, geht sehr schnell und konnte die Software bereits intern bei uns vorstellen. Hat vielleicht irgendjemand damit schon Erfahrungen gemacht?

    Lieben Gruß

    Andreas

    Mein Name ist Andreas und ich lebe und arbeite seit 2012 in Hamburg. Ich bin 1960 geboren und im Ruhrgebiet groß geworden. Als gelernter Bergmann bin ich über Umwege bei der BP gelandet. Innerhalb der BP war unsere Abteilung als Dienstleister in Sachen Fluidmanagement (KSS, Öle) in Deutschland unterwegs. Damals war ich irgendwann nur noch für den Arbeitsschutz tätig, allerdings ohne weitere Rollenbeschreibung. Das führte dann 2012 zum Wechsel in die offshore-Windkraftbranche als HSE-Officer nach Siemens, woraus dann Siemensgamesa wurde. Die Sifa-Ausbildung habe ich dort begonnen und dann Anfang 2016 beendet. Als Officer werden wir aber nicht als SIFA bestellt, sondern sind den jeweiligen Windfarmen zugeteilt mit ähnlichen Aufgaben. Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist auch heute noch der Umgang mit Gefahrstoffen, erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen. Da schöpfe ich noch aus den Erfahrungen bei der BP.

    Ich hatte zwar schon länger einen Zugang zu diesem Forum, aber irgendwie war es mir aus dem Sinn gekommen. Ich hoffe auf einen regen Erfahrungsaustausch. :doppelthumbsup:

    Lieben Gruß

    Andreas