Kranführer und Anschlagen von Lasten

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  • Einen wunderschönen Guten Tag,

    Ich habe den Arbeitsschutz bei mir in der Firma nun seit ein paar Monaten übernommen und mir gleich einige Nichtfreunde gemacht. *TeTa* Aber das ist ja normal.

    Wir haben bei uns im Hause 2 Portalkräne für bis zu 5t Last und einen Turmschwenkkran mit einer max. Last von 0,5t.

    Der Betrieb steht seit über 30 Jahren und noch nie hat ein Mitarbeiter eine Befähigung zum Kranführer bekommen. Insgesamt arbeiten ca 40 MA mit diesen Kränen und niemand ist jemals dazu befähigt worden.

    Habe das Thema bei meiner OL natürlich eröffnet und man ist gewillt die MA zu befähigen. Erster Kostenvoranschlag waren zwischen 12k € und 16k€ jährlich zur Befähigung Extern und dies hat natürlich Wellen geschlagen.

    Fuchs wie ich bin, habe ich vorgeschlagen 2 MA zu "Ausbildern für Kranausbildern" auszubilden. Diese sollen dann jährlich die restlichen MA befähigen / unterweisen. Ist viel günstiger und somit für die OL akzeptierter.

    Das Thema geht jetzt ein halbes Jahr und meine OL konnte sich noch nicht durchringen, 2 MA dafür zu finden.

    So viel zum Vorgeplänkel, jetzt kommt die Frage evtl:

    Anschlagen von Lasten.

    Reicht ja nicht, das ich den Kran bedienen kann, ich muss ja auch was dran hängen, sonst bräuchte ich keinen Kran.

    Nach BetrSichV muss ich jährlich das Anschlagen von Lasten unterweisen. d.h. zusätzlich zur jährlichen ~2 Tage Schulung für die Kranführer kommt ein Tag die Unterweisung "anschlagen von Lasten" hinzu.

    Seit 12/2020 ist diese Schulung/Unterweisung nämlich unabhängig von der Kranausbildung (laut DGUV Regel 109-017).

    FRAGE:

    Wie dumm ist das denn bitte? Die Akzeptanz dazu in der Belegschaft ist so schon niedrig.

    Kräne und Lasten gehören zusammen. Wieso ist das getrennt?

    Eigentliche Frage:

    Wie ist das bei euch im Unternehmen geregelt? Irgendwelche Tips?


    So das wars jetzt.

    Gruß

    Osha

    *SarkAn* tägliche Arbeitszeit *SarkEnd*

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  • Es gibt die Anschläger Schulung nicht weil Menschen einfach geschult werden sollen. Es hat schon seine Berechtigung. Bei uns ist das deutlich getrennt. Wer nur Anschläger ist, macht auch nur diese Tätigkeit. Wir hatten schon (zum Glück) nur Beinahunfälle bei denen aufgrund falschen Anschlagens Material aus 20 m abgestürzt ist. Mitarbeiter der die Last ohne entsprechende Schulung angeschlagen hatte bekam eine Abmahnung ebenso, wie der Anschläger, der schlicht zu Faul war 2 Etagen in den Hof zu laufen und die Last anzuschlagen und dem Kranfahrer das Ok gab. Der Kranfahrer bekam eine mündliche Ermahnung weil er Last gehoben hatte die nicht von einem ausgebildeten Anschläger befestigt wurde. Sachschaden 5000€ plus 1 Tag verzögerung der Arbeiten.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Hi,

    es ist nicht verboten, Kranführer und Anschläger von Lasten in einer Schulung auszubilden. Meiner bisherigen Erfahrung nach ist es Standard, bei flurgesteuerten Kränen die Kursteilnehmer in einer Schulung zu Kranführern und Anschlägern auszubilden (macht einfach Sinn, da i.d.R. der Kranführer seine Lasten selbst anschlägt bei flurgesteuerten Schwenkarmkränen und Brückenkränen).

    Die Ausbildung der Kranführer war auch schon vor 2020 unabhängig von der Ausbildung der Anschläger von Lasten (warum sollte der Turmdrehkranführer jedes Mal runter klettern, um eine Last anzuschlagen?). Der Arbeitgeber war hier schon lange gefordert, zu prüfen, wer welche Befähigung für seine Arbeit braucht und bei Bedarf seine Beschäftigten entsprechend zu qualifizieren.

    Sucht euch einen fähigen Anbieter, der eine entsprechende Kombi-Schulung anbietet.

    Die Kranführer und Anschläger müssen einmal ausgebildet werden. Danach genügt die jährliche Unterweisung und diese nimmt definitiv keine 2 Tage in Anspruch. Je nach Kranarten, Anschlagmitteln und Lasten kann man das ggf. auch in einer halben Stunde am Kran selbst erledigen. Auch hier ist es meiner Erfahrung nach Standard, Kranführer und Anschläger in einer Unterweisung zu "erschlagen" (da diese bei flurgesteuerten Kränen i.d.R. die gleiche Person sind).

    schöne Grüße

  • Hallo,

    bei Kranführern würde ich die Unterweisung so erstellen, dasss beide Themen gemeinsam behandelt werden. Zudem würde ich die Unterweisung auf eure Gegebenheiten anpassen. Beispielsweise die Art von Lasten und Anschlagmittel eingrenzen die verwendet werden.

    z.B. Wenn wir auf einer Baustelle nur "Eisen" im Schnürrgang mit Hebebändern mit dem Kran heben, muss ich nicht unnötig das Anschlagen mit einer Kette unterweisen. (Vorausgesetzt das keine anderen Einsatzarten vorkommen)

    Wichtig ist das man sich in der Praxis bei jedem einzelnen überzeugt, ob er es auch richtig umsetzt.

    Die Dauer, Art und Umfang einer Unterweisung legst du selber fest, anhand deiner Erfordernisse (Gefährdungsbeurteilung). Vielleicht macht es auch Sinn Kranführer und Anschläger zu trennen, verringert somit den Aufwand der Ausbildung. Wobei mir der Ansatz mit den eigenen Ausbildern zusagt.

    Wir haben einen Maschinenmeister der sich um genau diese Themen kümmert und seine Einschätzung zu den beteiligten Personen abgibt. Jeder der einen Kran bei uns bedienen will, muss zuerst von ihm begutachtet und eingewiesen werden und Anschläger werden seperat ausgebildet. Diese bekommen dann einen farbigen Helm, damit man ihre Funktion deutlich erkennt. Somit darf kein anderer Lasten anschlagen.

  • Das Thema liegt schon da, dass Mitarbeiter Lasten anschlagen und der Kranführer sie dann mit dem entsprechenden Aufnahmemittel anpicken kann.

    Wenn es, wie bei uns, eher um 100t-Portalkräne (mehr als 50) geht, dann sind die Anschläger nicht automatisch auch der Kranführer. Im Hafen gab es die Hafenfachschule (heute Maco), wo die Mitarbeiter zum Hafenfacharbeiter ausgebildet wurden. Diese Ausbildung beinnhaltete auch das Anschlagen von Lasten. Aber nicht die Ausbildung zum Kranführer.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Als Ausbilder für krane kann ich dir nur sagen das die Normale Kranführer Ausbildung und jährliche Unterweisung reichen, wenn der Kranführer die Lasten selber Anschlägt. Sollte es der Fall sein das er jemanden zum Anschlagen der Last benötigt muss dieser dementsprechend geschult worden sein.

    Ein Grundkurs fürs Anschlagen von Lasten ist Teil der Kranführerausbildung.

  • Danke erstmal für eure Antworten.

    Grundsätzlich ist es so, dass wir bei uns einen eigenen kleinen Maschinenbau haben.

    Dort und in einer Spritzgußabteilung sind die beiden 5t Portalkräne. Es sollen aber halt leider alle MA (auch Elektropersonal = für mich nicht Zielführend) an den Kränen geschult werden + einen kleinen 0,5t Schwenkkran.

    Habe jetzt einen ehemaligen Kollegen beauftragt, dies zu Schulen. (Er ist jetzt Selbstständig und darf das Schulen!)

    Grundsätzlich sind die Kranführer auch die Lastenanschläger bei uns. Wird ja auch über eine Bedienflasche gesteuert und nicht über ein Führerhaus.

    *SarkAn* tägliche Arbeitszeit *SarkEnd*

  • Habt ihr dabei die Situation der Beauftragung abgeklärt? Der GL muss ja, wenn ein Mitarbeiter in einem Jahr das Gerät nicht bedient hat, die Beauftragung zurückziehen.

    Meist denken die nicht an diese gesetzliche Vorgabe.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller