Einen wunderschönen Guten Tag,
Ich habe den Arbeitsschutz bei mir in der Firma nun seit ein paar Monaten übernommen und mir gleich einige Nichtfreunde gemacht. Aber das ist ja normal.
Wir haben bei uns im Hause 2 Portalkräne für bis zu 5t Last und einen Turmschwenkkran mit einer max. Last von 0,5t.
Der Betrieb steht seit über 30 Jahren und noch nie hat ein Mitarbeiter eine Befähigung zum Kranführer bekommen. Insgesamt arbeiten ca 40 MA mit diesen Kränen und niemand ist jemals dazu befähigt worden.
Habe das Thema bei meiner OL natürlich eröffnet und man ist gewillt die MA zu befähigen. Erster Kostenvoranschlag waren zwischen 12k € und 16k€ jährlich zur Befähigung Extern und dies hat natürlich Wellen geschlagen.
Fuchs wie ich bin, habe ich vorgeschlagen 2 MA zu "Ausbildern für Kranausbildern" auszubilden. Diese sollen dann jährlich die restlichen MA befähigen / unterweisen. Ist viel günstiger und somit für die OL akzeptierter.
Das Thema geht jetzt ein halbes Jahr und meine OL konnte sich noch nicht durchringen, 2 MA dafür zu finden.
So viel zum Vorgeplänkel, jetzt kommt die Frage evtl:
Anschlagen von Lasten.
Reicht ja nicht, das ich den Kran bedienen kann, ich muss ja auch was dran hängen, sonst bräuchte ich keinen Kran.
Nach BetrSichV muss ich jährlich das Anschlagen von Lasten unterweisen. d.h. zusätzlich zur jährlichen ~2 Tage Schulung für die Kranführer kommt ein Tag die Unterweisung "anschlagen von Lasten" hinzu.
Seit 12/2020 ist diese Schulung/Unterweisung nämlich unabhängig von der Kranausbildung (laut DGUV Regel 109-017).
FRAGE:
Wie dumm ist das denn bitte? Die Akzeptanz dazu in der Belegschaft ist so schon niedrig.
Kräne und Lasten gehören zusammen. Wieso ist das getrennt?
Eigentliche Frage:
Wie ist das bei euch im Unternehmen geregelt? Irgendwelche Tips?
So das wars jetzt.
Gruß
Osha