Gehörschutz Pflicht bei kurzzeitiger Lärmeinwirkung?

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  • Hallo liebe Lärm-Spezialisten :)

    Ist ein Gehörschutz Pflicht wenn man sich nur kurzzeitig über 85 dB(A) aussetzt? Beispiel Rasentraktor. Nach Messung 91 dB(A). Theoretisch erst nach 2 Stunden schädlich fürs Gehör (nach Logarithmus/Frequenzbewertung). Der wird am Tag aber nur 1,5 Stunden benutzt von einem Minijobber. Danach keinen weiteren Lärm ausgesetzt da der Minijobber dann bereits Feierabend hat.

    Meines Erachtens ist ein Gehörschutz für die 1,5 Stunden nicht verpflichtend. Habe ich einen Denkfehler?

    Danke im Voraus 🙂

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  • Danach keinen weiteren Lärm ausgesetzt da der Minijobber dann bereits Feierabend hat.

    Könnt ihr das zu 100% sagen? Nur weil der Mitarbeiter in deinem Unternehmen Feierabend hat, kann er tatsächlich noch einem anderen Job nachgehen. Somit könnte er erst in einem Unternehmen mähen und danach bei euch.

    Bei so einem Thema würde ich mir nicht lange Gedanken machen und den Gehörschutz tragen lassen.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Danke dir für deine Antwort. Da hast du vollkommen Recht! Ich empfehle da auch den Gehörschutz, keine Frage.

    Aber angenommen man kann es ausschließen. Und der Minijobber arbeitet danach morgens mehr. Habe ich dann einen Denkfehler?

    Ich möchte das Thema im allgemeinen verstehen.

  • Danke dir für deine Antwort. Da hast du vollkommen Recht! Ich empfehle da auch den Gehörschutz, keine Frage.

    Aber angenommen man kann es ausschließen. Und der Minijobber arbeitet danach nirgends mehr. Habe ich dann einen Denkfehler?

    Ich möchte das Thema im allgemeinen verstehen.

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  • Bereits nach 38 Minuten bist Du bei LEX, 8h von über 80 dB(A) und musst somit Gehörschutz anbieten.

    Nachtrag:

    Nach Messung 91 dB(A).

    Wie wurde das gemessen? Mit welchem Messgerät? Klasse 1 oder 2 und dabei die notwendigen Zuschläge wegen Messunsicherheit verwendet?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (12. Oktober 2023 um 07:29)

  • Warum stellst du dir die Frage? ... das drüber Nachdenken deinerseits kostet das Unternehmen mehr Geld, als ein Gehörschutz kostet. Einfach kaufen und aufsetzen lassen.

    Die Frage ist aber auch nicht unrelevant! Deshalb wird er fragen.

    Hallo liebe Lärm-Spezialisten :)

    Ist ein Gehörschutz Pflicht wenn man sich nur kurzzeitig über 85 dB(A) aussetzt? Beispiel Rasentraktor. Nach Messung 91 dB(A). Theoretisch erst nach 2 Stunden schädlich fürs Gehör (nach Logarithmus/Frequenzbewertung). Der wird am Tag aber nur 1,5 Stunden benutzt von einem Minijobber. Danach keinen weiteren Lärm ausgesetzt da der Minijobber dann bereits Feierabend hat.

    Die 85 dB(A) stellt ja den normierten Tageslärmexpositionspegel (obere Auslöseschwelle) dar - ergo auf einen Achtstundentag bezogen. Also nein, der Gehörschutz ist nicht verpflichtend aufzusetzen. Lärmminderungsmaßnahmen indes schon.

    Umgerechnet kommst du auf 83,7 dB(A) für acht Std. Daher muss aber der Gehörschutz zur Verfügung gestellt und eine ArbMedVors angeboten werden.

  • Ist ein Gehörschutz Pflicht wenn man sich nur kurzzeitig über 85 dB(A) aussetzt? Beispiel Rasentraktor. Nach Messung 91 dB(A). Theoretisch erst nach 2 Stunden schädlich fürs Gehör (nach Logarithmus/Frequenzbewertung). Der wird am Tag aber nur 1,5 Stunden benutzt von einem Minijobber. Danach keinen weiteren Lärm ausgesetzt da der Minijobber dann bereits Feierabend hat.


    Meines Erachtens ist ein Gehörschutz für die 1,5 Stunden nicht verpflichtend. Habe ich einen Denkfehler?

    was gibts da zu hinterfragen? ab 80 dBA stellt der AG Gehörschutz bereit, ab 85 dBA wird dieser getragen. Ende gut alles gut.

    Klaus Schuster

    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

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  • Es sollte auch die Bedienungsanleitung der Maschine angeschaut werden. Wenn hier schon Gehörschutz gefordert ist, gehört das meiner Kenntnis nach zum bestimmungsgemäßen Betrieb. Egal wie der Tageslärmexposition ist. Die "Grundmaßnahmen" inkl. das Bereitstellen von Gehörschutz ist ja vermutlich eh gegeben, da über 80 dBA

  • Ist es nicht auch der Fall, dass wenn dem Minijobbler Gehörschutz angeboten bzw. vorgeschrieben wird (je nach Lärmschwelle) er auch zum Betriebsarzt gehen bzw. ihm die Vorsorge angeboten werden muss?

    ob der Minijobber zur Vorsorge muss, darf oder will, legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Da sollten schon dezidiert Expositionszeit festgehalten und Lärm gemessen sein. Wenn das keine Vorsorge auslöst, muss er nicht hin. Umsichtige AG'er bieten solche Vorsorgen trotzdem an.

    Klaus Schuster

    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • Und nur weil es am Papier steht ist Lärm nicht erst bei 85 db(A) bzw. 80 db(A) schädlich.

    Wir gehen sehr großzügig mit der PSA um, wir bieten hierzu auch die Wunschvorsorge an.

    UNVERNUNFT HAT ZUKUNFT :rock2:

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  • wenn dem Minijobbler Gehörschutz angeboten bzw. vorgeschrieben wird (je nach Lärmschwelle) er auch zum Betriebsarzt gehen bzw. ihm die Vorsorge angeboten werden muss?

    Die Auslösewerte für die Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge sind eindeutig definiert. Somit ist zunächst einmal abzuklären, ob diese Werte erreicht bzw. überschritten werden. Wenn ja, dann ist der Fall eindeutig. Wenn nein, dann bleibt immer die Wunschvorsorge.

    Bei mobilem Einsatz, wie dem Rasentraktor muss man hier die Tätigkeit näher bewerten.

    Bei immobilen Verhältnissen, wie z.B. in einer Werkhalle, wird man üblicherweise Lärmbereiche ausweisen und da würde ich den Zeitfaktor des Aufenthalts in der Regel nicht mit aufnehmen, sondern im Lärmbereich wird Gehörschutz zur Verfügung gestellt bzw. verpflichtend getragen und dann auch die entsprechende Vorsorge durchgeführt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.