Pflichtvorsorge bei Gebläsehelmen?

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  • Hallo Ihr Lieben,

    wir nutzen in unserem Unternehmen gelegentlich Gebläsehelme zum Schutz vor Stäuben, sehr zur Zufriedenheit der Mitarbeiter, die früher eine Vollmaske mit P2-Filter getragen haben.

    Nun meine Frage; der komplette Atemschutz mit Helm, Visier, Schlauch, Tragegurt, Gebläseeinheit und P2-Filtern wiegt knapp über 3 kg. Damit wären nach DGUV-Regel 112-190 theoretisch die Voraussetzungen für einen Atemschutz der Gruppe 2 mit entsprechender Pflichtvorsorge erfüllt. Andererseits reden wir von einem Einsatz an wenigen Tagen im Jahr für über eine kurze Zeitdauer bei geringer Arbeitsschwere. Ein Atemwiderstand ist nicht vorhanden, eine übermäßige Wärmebelastung durch die ständige Frischluftzufuhr ebenfalls nicht.

    Vie würdet Ihr das sehen?

    Viele Grüße

    Frank

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  • Mach ne Angebotsvorsorge und fertig.

    Wenn ich nach Abb. 13 der DGUV-Regel 112-190 gehe ( Gewicht <= 3kg) , ist eigentlich gar nichts notwendig.

    Ich würde eine Angebotsvorsorge anbieten, dass auch so in der GBU dokumentieren und dann seid ihr safe. Und die DGUV-Regel 112-190 enthält nur Empfehlungen, wenn ihr in eurer GBU definiert, dass ihr mit euren Maßnahmen den selben Schutz erreicht, ist alles i.O.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • eine übermäßige Wärmebelastung durch die ständige Frischluftzufuhr ebenfalls nicht.

    Unserer Mitarbeiter waren in der kalten Jahreszeit eher von der ständigen kühlen Luft erkältet aber ansonsten auch begeistert von diesen Geräten. Wir hatten halt die Pflichtuntersuchung weil sie auch andere Geräte nutzten. Wenn ihr aber ausschließlich das Ding nehmt, brauchst du da wirklich nichts.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • Wenn ich nach Abb. 13 der DGUV-Regel 112-190 gehe ( Gewicht <= 3kg) , ist eigentlich gar nichts notwendig.

    :/

    der komplette Atemschutz mit Helm, Visier, Schlauch, Tragegurt, Gebläseeinheit und P2-Filtern wiegt knapp über 3 kg.

    :/

    Ich empfehle einen Blick in Teil 4 Absatz 1 Nummer 1 der ArbMedVV. ;) Dort wird nur von Tätigkeiten gesprochen. Eine zeitliche Betrachtung gibt es dort nicht. Das wäre ein wundervolles Thema für eine Ballade, äääääh ich meine natürlich den Betriebsarzt. :)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Das die Sache mit unter 3 kg easy ist - da bin ich bei euch... der Kollege weist aber darauf hin, dass er auf ein Gewicht über 3 kg kommt und da bewegt man sich in der Gruppe 2, was gemäß AMR 14.2 zu einer Pflichtvorsorge führt.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Das die Sache mit unter 3 kg easy ist - da bin ich bei euch... der Kollege weist aber darauf hin, dass er auf ein Gewicht über 3 kg kommt und da bewegt man sich in der Gruppe 2, was gemäß AMR 14.2 zu einer Pflichtvorsorge führt.

    Und da hat der Kollege, so bescheuert wie es ist, leider recht.

    Gruß Moritz

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  • Ähm ja, da habe ich Quatsch geschrieben. Sollte über "knapp über" heißen da es ja sonst auch kein Problem wäre. Also nochmal:

    Wir haben Geräte von 3M mit knapp über 3kg und haben in Absprache mit dem Betriebsarzt die GB so geschrieben.

    Es kommt aber auch nicht zu Dauer Anwendungen.

  • Wir haben Geräte von 3M mit knapp über 3kg

    Heißt genau? <=500g?

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Bei uns sind Druckgasflaschen mit einem Gewicht von 5100g im Einsatz (nur für Notfälle).

    Hierfür haben wir auch eine Ausnahmegenehmigung für Gruppe 2 anstatt Gruppe 3 erhalten.

    Deine knapp über 3 KG wären also unter genauer Angabe von Verwendungszweck/-dauer und genauem Gewicht mit den zuständigen Fachstelle (Betriebsarzt/Aufsichtsperson etc.) zu klären.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • Warn nicht so viel, 150gr.

    Also bitte, wovon sprechen wir.

    <=3kg, kein Atemwiderstand = keine Vorsorge.

    Wunsch- oder Angebotsvorsorge, dokumentieren in der GBU.

    Fall erledigt.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Wunsch- oder Angebotsvorsorge, dokumentieren in der GBU.

    Fall erledigt.

    Moin,

    Du schließt über die Gefährdungsbeurteilung die Pflichtvorsorge, die eigentlich nach der ArbMedVV zu veranlassen ist aus, bietest aber gleichzeitig eine Angebotsvorsorge an? Aus welchem Grund? Liegt denn eine Gesundheitsgefährdung vor? Das hattest Du ja eher verneint und damit die Pflichtvorsorge "gekippt", aber dann trotzdem eine Angebotsvorsorge? Die Logik erschließt sich mir nicht.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Gemäß ArbMedVV ist für Gruppe 2 eine Pflichtvorsorge notwendig.

    Da diese PSA aber mit ca. 3kg nicht da reinfällt (siehe DGUV Regel 112-190 Tabelle 21, Pkt. 3.3 /4.2.3 oder Abb.13 ), würde ich entweder eine Angebotsvorsorge, die der AN annehmen kann oder eine Wunschvorsorge, die der AN wahrnimmt, anbieten, um so sicher zustellen, dass keine Beeinträchtigung der AN vorliegt. Und ich kann Nachweisen, falls doch mal irgendwas vorliegt, dass eine Vorsorge (Angebots oder Wunsch) veranlasst wurde. Aber eine Pflicht würde ich nicht sehen, besonders nicht nach den geschilderten Einsatzzeiten und -bedingungen.

    Und man muss nicht immer päpstlicher sein, als der Papst.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Da diese PSA aber mit ca. 3kg nicht da reinfällt

    Also im ersten Post wog die PSA noch über 3kg. :/ Ich bin ja in der Sache bei Dir, aber ganz so einfach ist es halt nicht. Die sauberste Lösung wäre, eine Pflichtvorsorge zu veranlassen. Vorher etwas Mühe machen und im Sinne der AMR 3.3 dem Betriebsarzt alle Infos zukommen lassen. Der macht dann eine saubere Anamnese und wird wahrscheinlich zu der Empfehlung gelangen, dass er eine Pflichtvorsorge für entbehrlich erachtet.

    Danach stehen dann in Abstimmung mit dem betriebsarzt alle Wege offen, und der Arbeitgeber hat meines Erachtens einen sicheren Weg beschritten.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Die sauberste Lösung wäre, eine Pflichtvorsorge zu veranlassen

    Soweit würde ich noch nicht mal gehen. Ich würde mich mit dem Betriebsarzt*in, Arbeitgeber und Betriebsrat zusammensetzen, die Fakten auf den Tisch legen und zusammen das weitere Vorgehen definieren. Dann sind alle relevanten Beteiligten eingebunden und alles ist sauber. Das wäre dann die GBU, weil die Vorsorgen definiere ich in der GBU. Und bei ArbMed Themen, wurde ich immer die ArbMed mit einbeziehen. Dann ist man immer sicher.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

    Einmal editiert, zuletzt von ReiseSiFa (29. September 2023 um 12:44)