Moin,
laut der ASR 2.1 muss die Sicherung an Absturzkanten 1,0m hoch sein, bei Absturzhöhen > 12m 1,1m. Das ist bekannt und darüber will ich auch gar nicht diskutieren. Was mich allerdings interessieren würde, wäre ob jemand den Sinn dieser Regelung kennt bzw. weiß wo das herkommt.
Ich persönlich würde jetzt die Überlebenschancen bei einem Absturz aus 11m nur unwesentlich besser einstufen als bei einem aus 13 Metern, da hätte der Untergrund auf den ich falle wahrscheinlich noch die größere Auswirkung.
Bin da von einem Kollegen nach gefragt worden, als ich empfohle habe das Geländer auf die geforderten 1,1 Meter zu erhöhen und finde es immer ein wenig unbefriedigend wenn ich "nur" auf Vorschriften verweisen kann und den Sinn auch nicht wirklich sehe.
Gruß
Moritz