Geländerhöhe ASR 2.1

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  • Moin,

    laut der ASR 2.1 muss die Sicherung an Absturzkanten 1,0m hoch sein, bei Absturzhöhen > 12m 1,1m. Das ist bekannt und darüber will ich auch gar nicht diskutieren. Was mich allerdings interessieren würde, wäre ob jemand den Sinn dieser Regelung kennt bzw. weiß wo das herkommt.

    Ich persönlich würde jetzt die Überlebenschancen bei einem Absturz aus 11m nur unwesentlich besser einstufen als bei einem aus 13 Metern, da hätte der Untergrund auf den ich falle wahrscheinlich noch die größere Auswirkung.

    Bin da von einem Kollegen nach gefragt worden, als ich empfohle habe das Geländer auf die geforderten 1,1 Meter zu erhöhen und finde es immer ein wenig unbefriedigend wenn ich "nur" auf Vorschriften verweisen kann und den Sinn auch nicht wirklich sehe.

    Gruß

    Moritz

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  • WER fragt in diesem Land jemals nach Sinn oder Unsinn bei dem Schrei nach oder der Aufstellung von Regularien??????

    Mein Tipp: Wenn du dich damit beschäftigen willst, wirf vorher ein paar schöne Pillen ein. ...und selbst wenn sie wirken - fang nicht an, über solche Sachen zu diskutieren.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    PS: ...und an alle Stinkstiefel: Iss natürlich nicht ganz ernst gemeint... ;)

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hi,

    höheres Geländer erfordert größeres Kippmoment zum Drüber fallen. Kann man sogar mit Formeln berechnen (würde ich nie machen). Ergo: Standsicherheit verbessert.

    Und ja, was die 10 cm bringen ist im Verhältnis zur Absturzhöhe wirklich fraglich.

    Allerdings kann ich aus persönlicher Erfahrung berichten, dass ich mich auf einem Balkon lieber an ein Geländer lehne das höher ist. Gibt einfach ein besseres Gefühl.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Hi,

    höheres Geländer erfordert größeres Kippmoment zum Drüber fallen. Kann man sogar mit Formeln berechnen (würde ich nie machen). Ergo: Standsicherheit verbessert.

    Und ja, was die 10 cm bringen ist im Verhältnis zur Absturzhöhe wirklich fraglich.

    Allerdings kann ich aus persönlicher Erfahrung berichten, dass ich mich auf einem Balkon lieber an ein Geländer lehne das höher ist. Gibt einfach ein besseres Gefühl.

    Einverstanden, ich mich auch (allerdings auch schon bei 10 Metern ;) ). Die Situation die ich da jetzt vorfinde ist allerdings folgende, Attika ist 1 Meter hoch und 50! cm breit.

    Da fühl ich mich so sicher wie nur irgendwas, ist aber laut ASR nicht zulässig.

    Ich verstehe es halt einfach nicht...

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  • Eine Attika welche die Maße eines Geländers nicht erfüllt, ist auch kein Geländer sondern eben eine Attika. Heißt Mindestabstand zur Absturzmöglichkeit ohne Absturzsicherung >=2m. Alles was sich näher daran befindet benötigt eine Absturzsicherung.

    Wäre die Attika wie in der LBO gefordert so hoch wie ein Geländer, wäre es als Geländer ok. Ist sie das nicht, ist´s eben nicht ok.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Die Situation die ich da jetzt vorfinde ist allerdings folgende, Attika ist 1 Meter hoch und 50! cm breit.

    Da fühl ich mich so sicher wie nur irgendwas, ist aber laut ASR nicht zulässig

    Solange die Absturzhöhe <12m ist geht das, siehe ASR A2.1, Abschnitt 5.1, Absatz 2.

    Ist man über den 12m Absturzhöhe, konnte man auf die 1m hohe Attika einfach eine Querstange anbringen, welche die Höhe auf mindestens 1,1m bringt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Solange die Absturzhöhe <12m ist geht das, siehe ASR A2.1, Abschnitt 5.1, Absatz 2.

    ...und durch die Tiefe der Brüstung ein gleichwertiger Schutz gegen Absturz gegeben ist....

    Empfiehlt es sich hier einen Versuch mit einer Puppe durchzuführen?

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Eine Attika welche die Maße eines Geländers nicht erfüllt, ist auch kein Geländer sondern eben eine Attika. Heißt Mindestabstand zur Absturzmöglichkeit ohne Absturzsicherung >=2m. Alles was sich näher daran befindet benötigt eine Absturzsicherung.

    Wäre die Attika wie in der LBO gefordert so hoch wie ein Geländer, wäre es als Geländer ok. Ist sie das nicht, ist´s eben nicht ok.

    Naja, da kann man natürlich erstmal fragen welche LBO, in BW wär das z.B. nach LBO völlig in Ordnung. Da das auch kein Neubau ist gehe ich auch einfach mal davon aus, dass das zum Zeitpunkt des Baus im Einklang mit der damals gültigen LBO war.

    Hilft natürlich genau garnicht weiter.

    Aber wie schon im Eingangspost gesagt gehts mir nicht um die Fragestellung wie hoch das sein muss, das weiß ich, sondern ob jemand weiß wo das herkommt...

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  • Voll Lustig, ich habe mal eine KI gefragt.

    Diese bezieht sich sich auf "Studien". Natürlich gleich weiter gefragt. Durchführung der Studien von DFG, IBP, IFA,DIBt,

    Hier die Antwort auf die Frage zur Geländerhöhe:

    Die Höhe von 1,10 m für ein Geländer bei einer Absturzhöhe von 12 m ist in der deutschen Bauordnung (BauO) festgelegt. Sie dient dem Schutz von Personen vor einem Absturz.

    Bei einer Absturzhöhe von 12 m ist das Risiko für einen tödlichen Sturz deutlich erhöht. Eine Geländerhöhe von 1,10 m verringert dieses Risiko, indem es Personen daran hindert, über das Geländer zu klettern oder sich hindurchzuzwängen.

    Die Höhe von 1,10 m wurde nach einer Vielzahl von Studien und Untersuchungen festgelegt. Diese Studien haben gezeigt, dass diese Höhe ausreichend ist, um Personen vor einem Absturz zu schützen.

    In bestimmten Fällen kann die Geländerhöhe auch auf 0,80 m verringert werden, wenn die Brüstung eine Tiefe von mindestens 20 cm hat. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn die Brüstung ein gleichwertiges Schutzniveau bietet.

    Die Geländerhöhe von 1,10 m ist ein wichtiger Sicherheitsaspekt bei Gebäuden mit einer Absturzhöhe von mehr als 12 m. Sie trägt dazu bei, Personen vor einem tödlichen Sturz zu schützen.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • sondern ob jemand weiß wo das herkommt...

    Das dürfte einfach physikalisch abgeleitet sein.

    Der durchschnittliche Mensch ist 1,8m groß, der Körperschwerpunkt liegt ungefähr auf Hüfthöhe, das ist dann beim Durchschnittsmenschen ca. 1m vom Boden. Um über das Geländer zu stürzen muss der Schwerpunkt über das Geländer geneigt werden, was beim durchschnittlichen Menschen und einer Geländerhöhe von 1m nur vorsätzlich und mit Aufwand gelingt.

    Bei der Geländerhöhe von 1,1m kann auch eine noch größere Person entsprechend geschützt werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.