Brandschutz bei Privatveranstaltungen < 100 Feuerkünstlern

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  • Der einzig abzuwägende und zu bewertende Unterschied sind die Gefahrstoffe, deren Art und Menge und ggf. Umgang mit diesen.

    Da hast du es doch. Wenn du das meldest wirst du auflagen bekommen. Wenn du das nicht meldest und es geht was schief, tja dann gibt´s Schlagzeilen.

    Wenn du das nicht meldest und es geht alles gut, Glück gehabt.

    Glück haben ist aber nur ein Bruchteil unseres Job´s der auf ein Minimum reduziert werden muss.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • Wenn du das nicht meldest und es geht was schief, tja dann gibt´s Schlagzeilen.

    Wenn du das nicht meldest und es geht alles gut, Glück gehabt

    ja genau. Glück ist eher nicht das Kriterium auf das ich mich verlassen wollen würde. Daher muss das durch den Ausrichter, einen der ja weiß was die damit machen, beurteilt werden. Ein Campingplatz fängt hier aber eben auch nicht bei null an, sondern darf ja (unterstellt) Lagerfeuer, Grills, Fackeln in gewissen Rahmen haben ("übliche Nutzung").

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Eieiei, mit so vielen Antworten in so kurzer Zeit habe ich gar nicht gerechnet. Ich versuche mal auf alles einzugehen.

    Privatveranstaltung: Gibt es Unterschiede, wenn die Veranstaltung durch einen Verein ausgerichtet wird? (Immer noch mit Gästeliste, aber nicht alle Gäste sind Vereinsmitglieder) Also öffentlich ist die Veranstaltung auf gar keinen Fall.

    Löschdecken: Sind zum Ablöschen von brennenden oder nahezu ausgebrannten Feuertools gedacht. Für alle Tools gibt es zudem ein Rack für die Lagerung.

    Es ist keine Show für etwaige Gäste. Alle Gäste sind Feuerkünstler, aber nicht alle spielen gleichzeitig. Tagsüber gibt es Technik-Workshops, ab Sonnenuntergang bis tief in die Nacht wird feuergespielt. Zudem müssen im Übrigen alle Gäste den Sicherheitsworkshop/Brandschutzunterweisung mitmachen.

    Ich vermute, dass der Eigentümer wenig Ahnung vom Brandschutz hat und sich mit der Vorlage aller Maßnahmen (und deren Dokumentation und Unterschrift der Teilnehmer) zufrieden geben würde...

    Mit Explosionen ist nicht zu rechnen. Es wird kein Benzin sondern in der Regel Lampenöl verwendet. (Auffangwannen sind wie gesagt vorhanden, Bindemittel wäre vielleicht noch eine Idee für etwaige Unfälle.) Rauchsäulen gibt es keine, höchstens vom Lagerfeuer. Aber das Lampenöl verbrennt nahezu rauchfrei.

    Befriedete Feuerstelle: Was heißt befriedet? Der Campingbereich ist an einen öffentlichen Weg angebunden. Der "Freizeitbereich" des Campingplatzes ist umzäunt. Anmeldung bei Polizei und Leitstelle sollte kein Problem sein. Genehmigungspflichtig sollte die Veranstaltung jedenfalls nicht sein, da sie auch nicht im öffentlichen Raum stattfindet.

    Der "Feuerkünstlerbereich" ist markiert und alle wissen, wo Feuer erlaubt ist und wo nicht, das ist klar geregelt.

    Es haben auf dem Campingplatz bereits 2 Veranstaltungen stattgefunden, die nächste wird voraussichtlich etwas größer werden.

    Die Zelte, Wohnmobile, Autos stehen abseits vom befriedeten Feier- und somit Feuer-Bereich.

    In der Regel wird bei einem normalen Grill-Lagerfeuer auf einem Campingplatz ja kein Feuerlöscher stehen. In der Grillhütte (wo auch eine Feuerstelle mit Schornstein vorhanden ist) hängt einer. Ansonsten wird nur auf dem abgesteckten Bereich gefeuert, das sind etwa 200 m². Um noch genauer zu werden: Bislang liegen am Rand des Bereichs nasse/feuchte Handtücher für die Feuertools sowie 6 kg Schaumlöscher an den jeweils 4 Ecken. Zudem ist natürlich keine synthetische Kleidung erlaubt.

    Zum Thema Zufahrtsmöglichkeit: Dann hätte der Campingplatz mit den zwei Feuerstellen doch gar nicht erst gebaut werden dürfen. Und auch Wohnmobile können den Platz anfahren, aber die DIN 14090 wird nicht erfüllt.

    reinhard.bock: Ja, da waren wir auch schon und für viele der Gäste ist das ein Pflichttermin, insofern man ein Ticket ergattern kann :) Auch die Veranstaltung ist nicht für Besucher sondern nur für Flow-Art-Künstler.

  • Privatveranstaltung: Gibt es Unterschiede, wenn die Veranstaltung durch einen Verein ausgerichtet wird? (Immer noch mit Gästeliste, aber nicht alle Gäste sind Vereinsmitglieder) Also öffentlich ist die Veranstaltung auf gar keinen Fall.

    dieser Fall ist bereits juristisch abgehandelt. Hatte ich während der Recherche gelesen - Nein es ist dann keine Privatveranstaltung mehr.

    Öffentlich oder privat (bayern.de)

    Beste Grüße

    J.H.J

  • dieser Fall ist bereits juristisch abgehandelt. Hatte ich während der Recherche gelesen - Nein es ist dann keine Privatveranstaltung mehr.

    Öffentlich oder privat (bayern.de)

    OK, das heißt es gibt einen benannten Veranstalter (Verein/Vereinsvorstand) und es ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung notwendig. Die Veranstaltung wird genehmigungspflichtig. Sicherheitskonzept wird ohnehin gemacht. Es ist keine Großveranstaltung, daher auch keine Anmeldung bei Polizei und kein Sanitätsdienst. Aber Anmeldung bei Ordnungsbehörde. Jugendschutz beachten, ggf. Einlasskontrolle, GEMA. Ausschank wird es nicht geben.

    Eine Abgrenzbarkeit des Personenkreises wird tatsächlich schwierig, da sich eigentlich jeder zur Veranstaltung anmelden kann. Dennoch kennen sich 90% der Teilnehmer persönlich...

    hm...

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  • Moin,

    es ist eine Anmeldung beim örtlichen Ordnungsamt erforderlich. Alles weitere erfahrt und bekommt ihr dort. Die konaktieren auch alle erforderlichen anderen Behörden, wie Feuerwehr, Zoll, Polizei, Bauamt, Veterinäramt, Naturschutzbehörde, örtlichen Wasserversorger und Stromversorger, Flugaufsicht, Jugendamt ... alles was die selber, nach euerer Beschreibung, für erforderlich halten.

    (GEMA ist keine Behörde, da müsst ihr als Verein oder der Vermieter des Platzes euch selber drum kümmern)

    Beste Grüße

    J.H.J

  • es ist eine Anmeldung beim örtlichen Ordnungsamt erforderlich. Alles weitere erfahrt und bekommt ihr dort. Die konaktieren auch alle erforderlichen anderen Behörden, wie Feuerwehr, Zoll, Polizei, Bauamt, Veterinäramt, Naturschutzbehörde, örtlichen Wasserversorger und Stromversorger, Flugaufsicht, Jugendamt ... alles was die selber, nach euerer Beschreibung, für erforderlich halten.

    Das ist wünschenswert, wenn es so wäre! Das ist aber in den seltensten Fällen der Fall!

    Ich habe in 10 jahren Brandschutzunterweisungen 4 Verfahren von Behörden bekommen weil die nicht informiert wurden. Der Hammer war eine Strafanzeige der WAPO wegen herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Ich hatte eine Spraydose auf dem Kai des Wasser&Schifffahrtsamtes bei der Brandschutzhelferausbildung knallen lassen. Das war abgestimmt und angemeldet usw...Verfahren wurde dann eingestellt, die Kosten hat der Staat getragen.

    Also verlaßt euch nicht auf andere!

    Gruß Canislupus

  • Hallo,

    ich kann die Diskussion nicht nachvollziehen. Es kommt doch nicht

    ausschließlich darauf an, ob es sich um eine private oder öffentliche

    Veranstaltung handelt. Vielmehr spielen eine Vielzahl an Faktoren

    eine Rolle. Ich selbst habe schon Feuersicherheitswachdienst bei

    der privaten Weihnachtsfeier der SAP gemacht, genauso aber auch

    bei einer türkischen Hochzeit in einer kommunalen Festhalle. Und

    beides war PRIVAT. Doch es gab halt auslösende Faktoren.

    Ob diese jetzt hier vorliegen, kann man pauschal nicht beantworten.

    Der Sachverhalt ist mit der örtlichen Kommunalverwaltung, konkret

    mit dem Ordnungsamt zu klären. Ich persönlich würde aber einschätzen,

    damit man keine BSW durch Fw. etc. braucht. Sicherlich entbindet dieses

    aber nicht, sich Gedanken bezüglich der Sicherheit zu machen. Das

    betrifft Feuerlöscher etc. und ggfs. aufgrund der Art der Veranstaltung,

    auch Maßnahmen für einen eventuellen Personenbrand (keine Löschdecke!)

    und Erste-Hilfe.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010