Fahrendes Förderband betreten

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  • Hallo,

    ich habe leider ein kleines Problem.

    Wir haben hier eine Produktionsanlage, die uns zwingt, beim Starten oder Anfahren der Anlage ein sich bewegtes Förderband zu betreten.

    Das Band ist ca. 3, breit und hat eine Geschwindigkeit von ca. 1,5 m/m - 3 m/m.

    Hier soll ein Absturzschutz montiert werden, da das Band auf ca. 2 m Höhe ist.

    Weiß jemand, wo ich hierzu nachlesen kann?

    Es gibt bestimmt Vorschriften, bis zu welcher Geschwindigkeit das Förderband betreten werden darf.

    Hat jemand Erfahrung mit dem Thema?

    Im 2. Schritt soll das automatisiert werden, sodass kein Mitarbeiter das Band betreten muss.

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  • Bilder habe ich gerade keine zur Hand.

    Wir Produzieren Gipsplatten und das ganze am Strang.

    Beim Anfahren ist eine Übergabe von einem Band auf das andere Band.

    Hier wird ein "Anfahrbrett" genutzt, welches den Spalt überbrückt, sodass der Strang auf das andere Band fahren kann.

    Das Brett wird dann zusammen mit dem nicht guten Material vom Band geräumt.

    Aber wie ich schon sagte im 2 Schritt soll dies automatisiert werden.

    Was aber jetzt nicht auf die schnelle umzusetzen ist.

  • Leuten aus dem Ruhrpott könnte noch der Begriff "Bandfahrung" geläufig sein, also der Transport der Bergleute von und zur Abbaustelle mit dem Förderband.
    Ging nur mit Genehmigung der zuständigen Bergbaubehörde (Betriebsempfehlung Nr. 17) und einer ganzen Palette an Sicherheits- und Unterweisungsmaßnahmen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Ich denke, ihr müsst den zweiten vor dem ersten Schritt machen.

    Ich kenne keinen Hinweis/Text/ keine Geschwindigkeitsbegrenzung, die ein

    Betreten eines Förderbandes im Betrieb zulässt.

    Nur mal angenommen, der fällt auf das Band. Wo fährt der dann hin? Wo endet das Band?

    Also ich habe da gearbeitet, wo Udo beschrieben hat. Da war es eigentlich auch verboten. Man hätte ja an einem Übergabepunkt in einen Trichter fallen können, oder über einen Absetzer aus 30 m Höhe verkippt / verschüttet werden können.

    pasted-from-clipboard.png Absetzer pasted-from-clipboard.png

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Ich frage mich auch warum Du lange über Schritt 1 nachdenkst.? Meistens bleibt es dann so, weil funktioniert ja.

    Wenn Schritt 2 beschlossen ist, würde ich den sofort angehen und umsetzen!

  • Kennst du die DGUV-I 208 018 Stetigförderer (Alt BGI 710). Dort sind viele Vorgaben zu den Förderbändern und co.

    Punkt 4.1.3 Gefahren durch Mitfahren, Überklettern bzw. Betreten von Stetigförderern.

    Es gibt seit Juli 2023 eine neue DGUV 208-018 Stetigförderer für Schüttgut. Die habe ich aber selber bis jetzt nur überflogen.

    Die größte Gefahr geht aus meiner Sicht von den Einzugsstellen der Förderbänder. Da gab es schon viele schwere bis tödliche Arbeitsunfälle.

    Viele Grüße

    DIMA

  • Das glaube ich nicht so ganz. Bilder bitte! Und bitte eine detailiertere Beschreibung, warum das Betreten notwendig sein sollte.

    Die Frage muss zuallererst geklärt werden. Gefahren sind ja an der Quelle zu bekämpfen. Ich kann mir gerade nicht vorstellen, dass es da keine technische Lösung gibt.

    In 2m Höhe auf einer Anlage ohne Absturzsicherung zu arbeiten ist sowieso ausnahmslos unzulässig. Da muss sofort etwas passieren.

    Edit: Ich habe gerade erst gelesen, dass die Absturzsicherung ja eine Interimslösung sein soll, bis eine technische Alternative gefunden ist.

  • §8 der BetrSichV regelt Grundsätzliches. So wie die Anlage benutzt wird, ist das vermutlich komplett unzulässig.

    -Was sagt der Hersteller der Anlage?

    -Wie kann der Kollege auf dem Förderband die Maschine im Notfall stillsetzen?

    Ohne genauere Angaben kann man nichts sagen, aber das allermindeste ist eine ausreichend hohe Absturzsicherung und eine zweite Person, die als Sicherung dabei steht, um den Notausschalter zu betätigen.

    Und dann schnellstmöglich Anlage so umbauen, dass der Vorgang automatisiert ist (das ist ja zum Glück auch geplant).

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  • Leuten aus dem Ruhrpott könnte noch der Begriff "Bandfahrung" geläufig sein, also der Transport der Bergleute von und zur Abbaustelle mit dem Förderband.
    Ging nur mit Genehmigung der zuständigen Bergbaubehörde (Betriebsempfehlung Nr. 17) und einer ganzen Palette an Sicherheits- und Unterweisungsmaßnahmen.

    Ich denke nicht, dass man das Bergrecht auf den betrieblichen Arbeitsschutz übertragen kann. Aber die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung mit "einer ganzen Palette an Sicherheits- und Unterweisungsmaßnahmen" zeigt ja, wie heikel das ist.

  • -Wie kann der Kollege auf dem Förderband die Maschine im Notfall stillsetzen?

    An Förderbändern ist auf ganzer Länge in aller Regel ein Zugseil installiert. Du musst nur drankommen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Hallo,

    ein Not-Aus ist vorhanden, dieser befindet sich am Aufstieg des Bandes am Oberen Ende der Leiter.

    Das das Problem hier waren schon einige Sifas vor mir ;) Ich bin eigentlich neu in den Thema, da ich meine Weiterbildung erst Anfang des Jahres abgeschlossen habe;)

    Der Hersteller sagt dafür in seiner Betriebsanweisung gar nichts;)

    Mein Vorschlag ist schon die ganze Zeit, eine Technische Lösung z.b mitfahrendes Übergabebrett oder ähnliches.

    Aber bis dies umgesetzt ist, möchte ich das nicht so lassen:)

  • Hallo,

    ich kann mir so "in etwa" vorstellen wie das geht.

    Klare Antwort ist nein.

    Toll, das einen Not-Aus gibt. Wann ziehe/betätige ich den? Fuß verklemmt? Fuß ab? Nur Blessuren durch einen Sturz? Es geht nicht.

    Vielleicht kann man das Band ändern. Unterbrechung, ein Stück Rollenförderer mit Übregang?

    Bitte versuche ein paar Bilder einzustellen. Man kann dann besser darüber reden.

    Ihr habt mit dem Band und eurem Arbeitsverfahren eine Gefahrenstelle. Hier müßt ihr unbedingt nachbessern. Ggfs. ist das No-Go sogar ein Stop der Produktion an der Stelle.

    Mache das Ganze auch nicht alleine. Das ist Sache der Chefs. Der kann das dann auf die Meister/Abteilungsleiter brechen die dann schnellstens reagieren.

    Das Thema Verantwortung sollte dabei ein Begriff sein. Hier wird etwas passieren. Es muß/darf aber nichts passieren. Vielleicht geht das dann auch schon in den Bereich der Fahrlässigkeit?

    Wie gesagt, ich kenne viele Details nicht. Versucht das schnell zu regeln und versucht möglichst das Risiko draußen zu lassen.

    Bleib dran und gebe uns mehr Input.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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