Urteil zu privaten Alkoholfahrten - Auswirkung auf berufliche Tätigkeit als Fahrer

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  • Moin,

    ich habe eben diesen interessanten Artikel gelesen.

    Meißen: Vor Gericht in Meißen: Richter urteilt außergewöhnlich | Sächsische.de (saechsische.de)

    Im Tenor: Ja, derjenige ist im privaten Umfeld zweimal bei Alkoholfahrten erwischt worden. Wegen seines beruflichen Bedarfs gibt er aber nur den Autoführerschein ab. Den für landwirtschaftliche Fahrzeuge behält er.

    Meine Meinung: Hier erging Gnade vor Recht, vermutlich auch wegen einer positiven Prognose. Das Urteil spricht durchaus für das Gericht, vor allem im Hinblick auf eine Besserung.

    Nun ist das kein direktes Arbeitsschutzthema. Deswegen auch in Off Topic.

    Allerdings wäre dann schon interessant, was man in einem solchen Fall als Arbeitgeber oder Arbeitsschützer tun soll oder kann.

    Die gegenseitige Unterstützung erwarte ich eher nicht. Immerhin wurde ja schon mit Kündigung gedroht.

    Quellen? Meinungen?

    Danke!

    PS: Wenn Ihr meint, daß es zu einem der anderen Themen paßt, bitte gerne verschieben.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • Als Verfechter des Mottos "Face the consequences!" finde ich das Urteil nicht in Ordnung, könnte es doch als Persilschein für Berufskraftfahrer, Landwirte, Vertreter u.ä. dienen.

    Drehen wir den Sachverhalt doch einfach mal um:

    Ein Berufskraftfahrer wird mit 1,5 o/oo erwischt und muss den Lappen abgeben.
    Kann dieser dann nun einklagen, nur den LKW-FS abzugeben und den PKW-FS behalten?

    Es war seine freie Entscheidung dem Alkohol zuzusprechen und mögliche Folgen waren ihm auch bekannt. Daher (wie schon gesagt): "Face the consequences!"

    Er sollte sogar dankbar sein, dass er erwischt wurde.
    Wenn er jemanden verletzt oder getötet hätte....

    JM2C

    (Nachtrag: Wer Geld hat zum Saufen hat auch Geld für ein Taxi)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Ich finde das Urteil erstmal angemessen...

    Ja ... er muss seinen Führerschein abgeben und das ist auch gut so...

    Und ja... er darf beruflich Fahrzeuge weiter führen... wahrscheinlich nicht im öffentlichen Verkehrsraum was absolut ok ist und wahrscheinlich nur auf dem Betriebshof oder auf dem Feld.

    Wie der Kollege das Fahrzeug hinbringt, wie andere Mitarbeiter auf dem Feld geschützt werden ist nicht mehr Sache des Gerichtes gewesen, sondern das muss der Arbeitgeber betrachten...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Als Verfechter des Mottos "Face the consequences!" finde ich das Urteil nicht in Ordnung

    Ja, das sehe ich an sich auch so. Knackpunkt für mich ist das "zweimal erwischt".

    Das erste Mal kann passieren, aus welchen Gründen auch immer. Wenn dann die Einsicht und das entsprechende Handeln kommen, ist das alles OK.

    Wie der Kollege das Fahrzeug hinbringt, wie andere Mitarbeiter auf dem Feld geschützt werden ist nicht mehr Sache des Gerichtes gewesen, sondern das muss der Arbeitgeber betrachten.

    So, wie ich das lese, behält er vermutlich die Klassen T und/oder L.

    Damit wäre er immer noch im öffentlichen Raum unterwegs, aber zweckgebunden an die landwirtschaftliche Nutzung.

    Als soziale Maßnahme sähe ich das Urteil schon als angemessen an, wenn er nicht zweimal erwischt worden wäre.

    Als Arbeitgeber müßte ich mich dann schon fragen, ob derjenige geeignet ist, im betrieblichen Auftrag Kraftfahrzeuge zu führen. (§15 (2) DGUV Vorschrift 1 und §35 Vorschrift 70, insbesondere (1) Satz 4: "...von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.")

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Ich bin von dem Urteil mehr oder weniger entäuscht. Natürlich entziehe ich demjenige die Möglichkeit Geld zu verdienen und damit seine Familie zu ernähren. Aber letztendlich muss man doch die Frage nach einer Eignung zum Führen von Fahrzeugen stellen. Wer zweimal bei Alkoholfahrten erwischt wird, ist aus meiner Sicht erstmal auch völlig ungeeignet ein Fahrzeug mit solch erheblichen Gefährdungspotenzial - vor allem für andere - führen zu können.

    Ich konnte den Artikel nicht in Gänze lesen, weil kein Abo. Auch deswegen kann ich das mit der positiven Prognose nicht ganz nachvollziehen.

    Im Netz gibt es einen ähnlichen Bericht aus 2019 wo ein 25 jähriger Landwirt seinen Traktorführerschein behalten dürften und nur mit einer Geldbuße belegt wurde. Nach einer einmaligen Alkoholfahrt, wo er seinen Wagen gegen ein Brücke fuhr.

    Ich kenne solche gerichtlichen Abwägungen natürlich, insbesondere von Leuten die im Aussenhandel unterwegs sind und ihren Führerschein während eines Urlaubes abgeben. Aber nicht im Kontext mit Alkohol, glaube ich zumindest.

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  • Natürlich entziehe ich demjenige die Möglichkeit Geld zu verdienen und damit seine Familie zu ernähren.

    Nicht wirklich. Im Fall des TO: Stichwort "Landwirtschaftshelfer". Kostet zwar ein bißchen was, aber es ist definitv nicht so, dass bei einem voll umfänglichen Fahrverbot die gesamte Familie über Monate Hungers leiden müsste ...

    Ich hoffe ja. dass die StA Rechtsmittel einlegt und in der nächsten Instanz eher richterlicher Sachverstand und nicht richterliche Meinung den Ausschlag gibt.

    Allerdings wäre dann schon interessant, was man in einem solchen Fall als Arbeitgeber oder Arbeitsschützer tun soll oder kann.

    Da gibt es ausreichend Möglichkeiten, insbesondere präventive Angebote zu machen.

    Und zwar bevor die Arbeitsrechtskeule (Abmahnung, Kündigung) zuschlägt.
    Von BG und UK gibt es hervorragendes Material, weitere Angebote zum Beispiel von der DHS oder auch örtlichen Suchtberatungen.

    Aus der persönlichen Erfahrung im Umgang mit (psychisch abhängigen) Alkoholikern im Betrieb ... es muss schon richtig krachen und an die Existenz gehen, bevor Betroffende bereit sind, über Hilfe nachzudenken oder im Idealfall Hilfe annehmen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)