Moin,
ich habe eben diesen interessanten Artikel gelesen.
Meißen: Vor Gericht in Meißen: Richter urteilt außergewöhnlich | Sächsische.de (saechsische.de)
Im Tenor: Ja, derjenige ist im privaten Umfeld zweimal bei Alkoholfahrten erwischt worden. Wegen seines beruflichen Bedarfs gibt er aber nur den Autoführerschein ab. Den für landwirtschaftliche Fahrzeuge behält er.
Meine Meinung: Hier erging Gnade vor Recht, vermutlich auch wegen einer positiven Prognose. Das Urteil spricht durchaus für das Gericht, vor allem im Hinblick auf eine Besserung.
Nun ist das kein direktes Arbeitsschutzthema. Deswegen auch in Off Topic.
Allerdings wäre dann schon interessant, was man in einem solchen Fall als Arbeitgeber oder Arbeitsschützer tun soll oder kann.
Die gegenseitige Unterstützung erwarte ich eher nicht. Immerhin wurde ja schon mit Kündigung gedroht.
Quellen? Meinungen?
Danke!
PS: Wenn Ihr meint, daß es zu einem der anderen Themen paßt, bitte gerne verschieben.