Moin zusammen,
ich bräuchte auch mal Euer Scharmwissen. Was hat mehr Aussagekraft die BAuA mit ihren Ausführungen oder z.B. die
DGUV Information 215-410
Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen.
Vielen Dank schon einmal vorab.
Grüße aus Lübeck