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  • Moin zusammen,

    ich bräuchte auch mal Euer Scharmwissen. Was hat mehr Aussagekraft die BAuA mit ihren Ausführungen oder z.B. die

    DGUV Information 215-410

    Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen.

    Vielen Dank schon einmal vorab.

    Grüße aus Lübeck

    :whistling:

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  • Schon mal die Rückseite des Deckblattes der DGUV Information gelesen?

    Da steht oft "In Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin"

    Ich verwende in der Regel die DGUV Informationen und wenn es von der baua neuere Veröffentlichungen gibt, kann man diese auch hinzuziehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Schon mal die Rückseite des Deckblattes der DGUV Information gelesen?

    Da steht oft "In Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin"

    Ich verwende in der Regel die DGUV Informationen und wenn es von der baua neuere Veröffentlichungen gibt, kann man diese auch hinzuziehen.

    Könnte man eventuell freundlicher formulieren.

    Beste Grüße.

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  • Moin Sabine,

    was genau meinst Du mit Aussagekraft?

    Hinsichtlich der (juristischen) Verbindlichkeit stehen beide Quellen nicht unbedingt an erster Stelle. Wenn ich aber unsere Lernbegleiter richtig verstehe, gehören beide zum Kanon des "Standes der Technik".

    Insofern sind beide valide Quellen, die die Umsetzung der verbindlichen Quellen (Gesetze, Vorschriften) weiter detaillieren.

    Hier sehe ich zum Beispiel auch, daß man sich entweder direkt darauf beziehen kann oder Abweichungen davon begründen und dokumentieren muß.

    Allerdings habe ich es schwer mit der Aktualität: Von der VBG weiß ich, daß einige der DGUV-Informationen überholt und in Überarbeitung sind. Solange die allerdings online sind, sehe ich die als gültig an, wenn ich nicht neuere Informationen habe.

    Anders als bei Normen habe ich übrigens auch noch keine tatsächlichen Widersprüche gefunden.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Ich würde sagen die Aussagekraft oder Schwere der Wirkung wenn man so will, ist gleich.

    Die BAuA ist ja die Forschungseinrichtung der staatlichen Seite (des BMAS), während die DGUV auf autonomer Seite dem BMAS gleichzusetzen ist. Die DGUV hat ebenfalls eine Forschungseinrichtung, das IAG. Dieses ist auf autonomer Seite das Pendant der BAuA. Theoretisch stimmen sich alle untereinander ab und arbeiten zusammen. Theoretisch...

    Der Unterschied zum Argumentieren besteht lediglich darin, wer bei Missachtung vollzieht (wobei sich TAPs der Aufsichtsbehörden und auch der UVT auf beide Rechtsstränge beziehen).

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.