Hallo Zusammen,
ich bin gerade dabei eine Auswertung einer Lärmmessung im Geltungsbereich der ASR A3.7 zu machen.
Habt ihr eine Idee wie bzw. ob hierbei die Unsicherheit der Messung noch zusätzlich zum Zuschlag nach Ziffer 7.5 berücksichtigt werden muss?
In der TRLV steht das recht klar drin. Auch wie diese zu erheben ist. In der ASR steht lediglich der Hinweis, dass der Umgang mit Messunsicherheiten erfolgen muss. Was ist damit genau gemeint? Kann ich die Messunsicherheit analog zur TRLV berechnen und addiere die dann auf meinen gemessenen Wert + Zuschlag? Das könnte in Einzelfällen zu deutlich höheren Ergebnissen führen (Zuschlag=6dB, Unsicherheit=6dB -> 12dB mehr).
In allen mit bekannten Beispielen aus Veröffentlichungen, wird auch nur der Zuschlag, aber keine Unsicherheit addiert.
Danke vorab für euren Input.
VG, Kai