Löschwasserrückhaltung selber bauen

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  • Guten Tag,

    im Rahmen der Umstellung eines Lagerbereiches muss die Menge an Wasser, die im Falle eines Brandes zurückgehalten werden muss deutlich vergrößert werden. Dazu wollen wir eine händisch einbringbare Sperre nutzen, da die Platzverhältnisse beengt sind.

    Ist so etwas zulässig?

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  • Warum sollte es das nicht sein?

    Wichtig ist, was hinten rauskommt und wenn das im Brandfall funktioniert, ist doch alles gut.

    Ihr müsst nur dafür sorgen, dass die Sperre tatsächlich sperrt und dass sie im Ernstfall rechtzeitig installiert wird.

    Das manuelle Einbringen ist kein Problem, ich kenne aus Chemiebuden wassergefüllte Säcke, die im Havariefall manuell auf die Gullydeckel gelegt werden und das Eindringen in die Kanalisation verhindern und auch händisch einzuschiebende Schotte zur Rückhaltung von umweltgefährlichen
    Flüssigkeiten.

    Es muss halt dicht sein und es muss jemanden geben, der die Teile im Ernstfall aktiviert.

  • Hallo,

    pauschal kann man das nicht beantworten, sondern man muss es im Einzelfall sehen. Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Siehe dazu auch die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (Bezeichnung je nach Bundesland anders), BSK und Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Warum sollte es das nicht sein?

    Weil das, wie Simon schon sagte nicht pauschal gesagt werden kann.

    Denn in der MVV TB wurde die Richtlinie für Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) gestrichen und die Bundesländer haben aktuell bis zur neuen Bundeseinheitlichen Lösung ihre eigenen Regelungen.

    Hamburg z.B. hat diese Richtlinie über das Verwaltungsrecht wieder eingeführt und für bindend erklärt.

    Auch stellt sich die Frage, ob die Löschwasserrückhaltung Teil eines Genehmigungsbescheides ist - wenn ja muss eh ein neuer Antrag bei der entsprechenden Stelle gestellt werden.

    Somit sollten die Grundlagen für due Ausgestaltung geklärt und abgestimmt werden - die VdS Richtlinie 2557 sollte vielleicht auch noch einmal konsultiert werden.

    Gruß


    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Hallo Axel Rittsteig,

    ergänzend zu den vorgenannten Kommentaren noch der Hinweis, dass der Boden im Lagerbereich (Bodenplatte) auch für die Rückhaltung geieignet sein muss. Ich empfehle die Einbindung eines AwSV-Sachverständigen....

    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo in die Runde,

    wir hatten in diesem Zusammenhang sehr intensiven Kontakt mit der örtlichen Baubehörde/Umweltbehörde. Für die Genehmigung einer asphaltierten Außenlagerfläche für Bauprodukte aus PP mußten wir ein Löschwasserrückhaltekonzept nachweisen.

    Obwohl keine Gefahrstoffe im eigentlichen Sinn gelagert werden, wurde ein Löschwasserrückhaltekonzept zur Auflage gemacht. Der Gefahrstoff, der laut Behörde im wesentlichen die Maßnahme notwendig macht, ist der im Einsatzfall notwendige Löschschaum.

    In Abstimmung mit Behörde und Feuerwehr haben wir entsprechende Absperrelemente beschafft. Bei einer Übung mit der Feuerwehr haben sich diese Absperrelemente als sehr leicht handhabbar und variabel erwiesen.

    Gruß

    Harti

  • Hallo,

    Moin,

    wer soll die denn manuell da einbringen - es brennt und die Feuerwehr löscht.

    das kann man in der Brandschutzorganisation regeln, vom

    BSH bis X ist vieles möglich.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • das kann man in der Brandschutzorganisation regeln

    Moin,

    natürlich kann man alles regeln - aber sollte man das auch bei diesem Thema. Löschwasserrückhaltung ist eine meist Gefahren lokalisierte Sache, also nah am Brandort. Wenn das Löschwasser zurückgehalten werden muss, ist es umweltgefährdent und meist dann auch für den Menschen nicht so banal. Also ist eine Kontamination im Aufbaufall nicht auszuschließen ...

    ... kurzum für nicht fachkundige Personen nicht zumutbar. Eine Löschwasserrückhaltung ist für mich dauerhaft Verfügbar erforderlich und nicht erst eine Bastellösung wenn es brennt.

    Beste Grüße

    J.H.J

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  • Hallo,

    direkt am Brand und über einen Entstehungsbrand hinaus,

    stimme ich Ihnen zu. Doch bei Alarm das setzen von einem

    Schott, ist eine Sache von wenigen Augenblicken und durchaus

    machbar. Natürlich gibt es bei solchen Fällen immer auch mögliche

    Probleme, sei es Brand zu groß oder vergessen usw.

    Eine Möglichkeit ist es aber trotzdem.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010