Guten Tag,
gemäß § 16 ASiG ist in Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ein den Grundsätzen des ASiG gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Warum wurde (früher) diese Regelung normiert und welchen Zweck erfüllt sie heute mit Blick auf einen mittlerweile durch das ArbSchG umfangreich erfassten Beschäftigtenkreis innerhalb sowie außerhalb des öffentlichen Dienstes?
Danke und viele Grüße.