Aufbau- und Ablauforganisation Gefahrgut

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  • Hallo zusammen.

    Ich sehe gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr ...

    Ich soll eine Mustervorlage für eine Aufbau- und Ablauforganisation für den Transport von Gefahrgut durch meine Hilfsorganisation erstellen - idealerweise so, dass dies bei Bedarf problemlos in ein gesamtbetriebliches QM integriert werden kann.

    Aufgabenverteilung / Verantwortlichkeiten ... nicht ganz eindeutig, es gibt Grauzonen (Festlegungen erforderlich)'
    Gefahrgutrechtliche Bestimmungen ... eindeutig.

    Was ich irgendwie aktuell nicht hinkriege ist, das Ganze strukturiert in ein Dokument zu packen. Im Netz gibt es zwar jede Menge Infos, leider aber nicht wirklich so konkretes, das ich mich daran entlanghangeln könnte.

    Bitte, kann mir jemand hier Tipps für die Erstellung einer derartigen Struktur oder vielleicht sogar mit einer passenden Gliederung aushelfen?

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • ...ist es nicht so, dass international wenig so gut reglementiert und dokumentiert ist, wie der Umgang mit Gefahrgut in allen Bereichen (See, Luft, Schiene und Strasse)???

    Was möchtest Du denn darüber hinaus regeln? Wer welche Aufgaben aus den in den Regelwerken beschriebenen übernimmt? Selbst diese sind doch relativ klar definiert. Stichworte: Verlander, Absender, Beförderer etc.pp.

    Schwierig wird es vielleicht, wenn ihr als Hilfsorganisation in Ländern tätig werdet, die nicht z.B. ADR- Vertragspartner sind...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    PS: ...vielleicht schaue ich aber, genau wie Du, lieber in den Wald und verstehe hier die Aufgabe nicht vollständig... 😉

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Du müsstest doch erst mal die Rollen verteilen, wer was im Betrieb macht. So Richtung Organigramm. Dann wäre noch Öffentliche von betrieblichen Wegen zu betrachten, so ihr denn innerbetrieblich noch transportiert.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Gefahrgutrechtliche Bestimmungen ... eindeutig.

    Nur wer kennt die?

    Daher wäre für mich die erste Frage, gibt es einen Gefahrgutbeauftragten?

    Wenn ja, dann müsste über diese Person ja einiges geregelt werden.

    Wenn nein, dann stellt sich die Frage, wer kennt die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen so, dass man sie einigermaßen rechtssicher anwenden kann?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nur wer kennt die?

    Daher wäre für mich die erste Frage, gibt es einen Gefahrgutbeauftragten?

    Wenn ja, dann müsste über diese Person ja einiges geregelt werden.

    Wenn nein, dann stellt sich die Frage, wer kennt die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen so, dass man sie einigermaßen rechtssicher anwenden kann?

    Dann müsste er zum Diagramm die Schulungsanforderungen mit aufführen, bzw. zu den jeweiligen Aufgaben gem. GGVSE.

    Das gibt wieder eine unendliche Geschichte.

    Das gibt aber ein dickes Dokument. Wo ist denn der Arbeitsbereich aufgehängt?

    Ich würde da auch mit einen Gesamtorganigramm und einem Abzweig (kl. Organigramm) für die Logistik anfangen (Organisationsstruktur). Stellenbeschreibungen inkl. Aufgaben gem. GGVSE,

    Ablaufdiagramm Dokumente, Ablaufdiagramm Bezettelung, Auflistung der Gefahrgüter --> infos mit ins Gefahrstoffkataster (?).............

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Ich gehe davon aus, dass deine Hilfsorganisation also Gefahrgut (keinen Abfall) von A nach B Transportiert. Also Straße, See und Lufttransport?

    Da benötigt ihr jemanden der die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten für alle Transportwege hat. Oder einen sehr teuren Dienstleister. Eure Fahrer benötigen wahrschein ebenfalls eine Ausbildung.

  • Hallo, danke für die ersten Rückmeldungen.


    [Gefahrgutbeauftragter]
    Gibt es in aller Regel nicht, da auf die Gliederungen der Hilfsorganisation in aller Regel mehrere der Ausnahmetatbestände der GbV zutreffen: nur freigestellte Beförderungen bzw. Beförderung nach ADR 1.1.3.6. und deutlich weniger als 50 t netto im Jahr bei den Verkehrsträgern Straße und ganz wenige Fälle Binnenschiffahrt; keine Klasse 7 und in der Regel auch keine Klasse 1. (Ausgenommen Hilfsgüterlogistik Lufttransport, hierfür und nur dafür gibt es beim Bundesverband externe Fachkräfte).

    [Rollenverteilung]

    Interne Verantwortlichkeiten sind soweit geregelt, bis auf die klitzekleine Tatsache, dass im Einsatzfall nicht im Voraus klar ist, wer welche GG-Funktion inne haben wird - aber das ist Sache der internen Schulungs- und Unterweisung im Rahmen der allgemeinen Einsatzkräfteausbildung und wird noch geregelt.

    Mick1204 : Organigramm ist klar - bis auf die genannte personelle Einschränkung

    leachim : Es sind nur die für unsere Einsätze obligatorischen Gefahrgüter: Benzin, Diesel, Flüssiggas, Sauerstoff, diverse Reiniger, Desinfektionsmittel, etc. Vieles und oft freigestellt, Nachschub in der Regel nach 1.1.3.6. Abfälle gibts keine, einzige Ausnahme eigene medizinische Abfälle UN 3291vom Behandlungsplatz.

    Nochmal, bitte, die gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkte sind klar (hab selbst ne GbV-Ausbildung genossen, nur kostentechnisch ohne Wiederholungsschulung, also nicht bestellbar).


    Ich suche Ideen oder Vorlagen, um das Ganze strukturiert in ein Dokument zu packen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)