Bestellung Sifa

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,


    ich mache aktuell die Sifa Ausbildung 3.0 bei der Berufsgenossenschaft selbst. Im Vorfeld sind dazu Gespräche mit der TAP gelaufen und ich wurde mit der Ausnahme (meisterähnliche Tätigkeit) zugelassen. Die BG hat das Ganze genehmigt und das klappt auch soweit ganz gut.

    Kann es Probleme bei der Bestellung im Anschluss geben? Ich habe jetzt mehrere Inhalte dazu gelesen… Könnte dies Probleme geben bzw. gibt es zu der Bestellung besondere Voraussetzungen? Wie läuft das am Ende ab?Habe das hier gelesen:


    https://www.baua.de/DE/Themen/Arbe…-Fachkraft.html


    Muss ich mir Gedanken machen das ich den Lehrgang quasi ,,umsonst“ mache?

    Viele Grüße

  • ANZEIGE
  • Hallo PeterPan280,

    ich habe auch meine Ausbildung mit der Ausnahmeregelung mit "meisterähnliche Tätigkeit" absolviert. Es gab keinerlei Probleme danach. Wenn die BG zugestimmt hat, dann haben die auch zugestimmt, dass du den Job später ausüben darfst.

  • Was soll passieren?

    Wenn der Lehrgang absolviert und das Zertifikat übergeben wurde, kann es losgehen.

    Die Musterschreiben der BGn für die Bestellung als Sifa im Betrieb enthalten keine Zweifel an der Qualifikation des Abschlusses. Es geht darin um die Details der Regelbetreuung, d.h. der Jahresstunden der Sifa zum Beispiel.

    Ob im Anschluss an die Sifa-Ausbildung noch weitere Qualifikation erforderlich ist, hängt vom Betrieb ab (Gefahrstoffe, Brandschutz ...). Aber auch da gilt, dass Du als Sifa in die Fortbildungen gehst.

    Nur Mut und viel Erfolg!

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • ANZEIGE
  • Hallo PeterPan280,

    ich schließe mich meinen Vorrednern an. Auch meine Zulassung zur SiFa-Ausbildung wurde seinerzeit von der TAP der BGN genehmigt. Die Bestellung zur SiFa kann ja widerum auch nur mit der Ausbildung erfolgen.

    Ich hatte zwischenzeitlich sogar die Möglichkeit die Fachspezifiken anderer Berufsgenossenschaften zu erlangen, bedingt durch Arbeitgeberwechsel und bin auch von diesen ohne Meistertitel immer willkommen gewesen. Mach dir keinen Kopf. Arbeiten geht definitiv immer in der Funktion und sei es nur, um die gesetzliche Lücke zu schließen.

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*