Verwendungsbeschränkungen für Frauen im gebärfähigen Alter?

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  • gemäß §11 Mutterschutzgesetz nicht

    ...in diesem ist m.W. explizit von schwangeren Frauen - und nicht von denen, über die hier seit der Eingangsfrage diskutiert wird - die Rede...aber eigentlich hatte ich dieses Thema ja schon abgeschlossen... 🤔

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • dem widerspricht hier das Allgemeine Gleichstellungsgesetz ...

    wann kann eine Schwangerschaft denn ausgeschlossen werden und wann nicht?

    Es geht nicht darum, die Schwangerschaft auszuschließen, sondern die Gefährdung der Schwangeren, bzw. des ungeborenen Kindes.

  • ...in diesem ist m.W. explizit von schwangeren Frauen - und nicht von denen, über die hier seit der Eingangsfrage diskutiert wird - die Rede...aber eigentlich hatte ich dieses Thema ja schon abgeschlossen... 🤔

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Du hast das Thema zu früh abgeschlossen (was m.E. eh nur der TE kann/darf/sollte) und mein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen.

    Lies bitte nochmal meinen Beitrag vollständig, eventuelle Verständnisfragen oder abweichende Auffassungen dazu können wir dann gerne diskutieren.

  • Wenn es also um eine Tätigkeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen geht und die Gefährdung gemäß §11 Mutterschutzgesetz nicht ausgeschlossen werden kann, ist es m.E. absolut gerechtfertigt, dort keine Frauen (im gebärfähigen Alter) einzusetzen.

    Das MuSchG gilt entsprechend §1 erst ab Schwangerschaft. Somit ist ein "vorauseilender Schutz" nicht über dieses Gesetz gegeben.

    Ziel der Änderung des MuSchG war es ja, Frauen möglichst lange im Beruf zu halten und nicht sofort in Richtung Beschäftigungsverbot zu gehen. Wobei es durchaus noch Frauen gibt, die die Regelungen des MuSchG kreativ zu ihrem Vorteil nutzen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Das MuSchG gilt entsprechend §1 erst ab Schwangerschaft. Somit ist ein "vorauseilender Schutz" nicht über dieses Gesetz gegeben.

    Ziel der Änderung des MuSchG war es ja, Frauen möglichst lange im Beruf zu halten und nicht sofort in Richtung Beschäftigungsverbot zu gehen. Wobei es durchaus noch Frauen gibt, die die Regelungen des MuSchG kreativ zu ihrem Vorteil nutzen.

    Und weil die Schwangerschaft dem AG nicht (sofort) bekannt, das Kind aber ab dem ersten Tag gefährdet ist, erlaubt das ArbSchG geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen, wenn diese biologischen Gründen zwingend geboten sind.

  • Das ist aber *DueEi* für den AG, denn daraus kann ganz schnell eine Diskriminierung wegen dem Geschlecht abgeleitet werden. Somit können solche Regelungen eigentlich nur auf Freiwilligkeit basieren, also Frauen dürfen dann an einem entsprechend gefährlichen Arbeitsplatz arbeiten und wenn sie schwanger werden möchten oder sind, wird ein alternativer Arbeitsplatz angeboten. Dazu ist die GBU Mutterschutz mit entsprechender Information der Beschäftigten notwendig. Pauschal den Arbeitsplatz nur für Männer zuzulassen ist kritisch. Warum wurde wohl die Regelung aus dem Gesetz gestrichen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das ist aber *DueEi* für den AG, denn daraus kann ganz schnell eine Diskriminierung wegen dem Geschlecht abgeleitet werden. Somit können solche Regelungen eigentlich nur auf Freiwilligkeit basieren, also Frauen dürfen dann an einem entsprechend gefährlichen Arbeitsplatz arbeiten und wenn sie schwanger werden möchten oder sind, wird ein alternativer Arbeitsplatz angeboten. Dazu ist die GBU Mutterschutz mit entsprechender Information der Beschäftigten notwendig. Pauschal den Arbeitsplatz nur für Männer zuzulassen ist kritisch. Warum wurde wohl die Regelung aus dem Gesetz gestrichen?

    Welche Regelung wurde aus welchem Gesetz gestrichen?

  • Regelwerk,

    Versuche doch mal, ein Beschäftigungsverbot einer 25 jährigen Laborantin mit deiner Argumentation durchzusetzen. Bringe die Argumente der Anklage und der Verteidigung vor und entscheide - denn Du bist der Richter - nach Recht- und Gesetzeslage (nicht nach Deinem Rechtsempfinden!).

    Ich für meinen Teil fälle ein recht klares Urteil.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Regelwerk,

    Versuche doch mal, ein Beschäftigungsverbot einer 25 jährigen Laborantin mit deiner Argumentation durchzusetzen. Bringe die Argumente der Anklage und der Verteidigung vor und entscheide - denn Du bist der Richter - nach Recht- und Gesetzeslage (nicht nach Deinem Rechtsempfinden!).

    Ich für meinen Teil fälle ein recht klares Urteil.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Ich bin kein Jurist und spiele auch nicht Jurist.

    Ich bin Sicherheitsingenieur und rate dazu, Frauen keine Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben zu lassen, bei denen es zu einer Gefährdung für ein ungeborenes oder gestilltes Kind kommen kann. Das Regelwerk ist da m.E. absolut eindeutig.

    Dabei bleiben am Ende auch für 25 Jahre alte Laborantinnen genug Tätigkeiten über.

  • Regelwerk,

    So, letzter Post:

    Entweder Du liest nicht richtig, bist verwirrt ob der Thematik, oder hast in Biologie nicht aufgepasst (hey, kleiner Scherz!) - aber Du sprichst schon wieder von einem ungeborenen oder gestillten Kind!!!!

    In beiden Fällen ist eine Schwangerschaft - und nicht eine Gebärfähigkeit Voraussetzung...

    Anyway, im Zusammenhang mit der ursprpünglichen Fragestellung kommen wir halt nicht zusammen. Schön ist - müssen wir ja auch nicht. In diesem Forum kann man halt frei drauflos quatschen. 😃

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ja, wir lassen das hier. Lies trotzdem nochmal meine Beiträge.

  • Welche Regelung wurde aus welchem Gesetz gestrichen?

    §5 der MuSchArbV, der da lautete

    (1) Nicht beschäftigt werden dürfen

    ...

    5. gebärfähige Arbeitnehmerinnen beim Umgang mit Gefahrstoffen, die Blei oder Quecksilberalkyle enthalten, wenn der Grenzwert überschritten wird;


    Wenn man das Mutterschutzrecht auslegt so wie Du, dürfte es keine weibliche Anästhesistin geben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • ... keine Onkologinnen, keine Krankenschwestern, keine Radiologinnen, keine MTRAlerinnen ...

    Es ist grundsätzlich eine Diskriminierung, deine Auslegung. und natürlich wird eine Schwangerschaft nicht an Tag 1 festgestellt, Umkehrschluss müsstest du die ausschließen können - Diskriminierung.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Ich bin kein Jurist und spiele auch nicht Jurist.

    Ich bin Sicherheitsingenieur und rate dazu, Frauen keine Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben zu lassen, bei denen es zu einer Gefährdung für ein ungeborenes oder gestilltes Kind kommen kann. Das Regelwerk ist da m.E. absolut eindeutig.

    Dabei bleiben am Ende auch für 25 Jahre alte Laborantinnen genug Tätigkeiten über.

    Bei einer Laborantin mag das stimmen. In der Produktion, wo solche Stoffe in großer Menge gehandelt werden (Arbeit einer Chemikantin) schaut das Thema anders aus. Wie willst du es da handhaben, wenn die Gefahr besteht, dass ein solcher Stoff austreten kann? Wenn du da den selben Ratschlag machst, würde es dazu führen, dass Frauen da nicht beschäftigt werden dürfen.

  • Wow...

    Das ist ja eine Diskussion...

    Also ich als aktuell reproduktionstechnisch aktive Frau würde jeden Arbeitgeber quasi um den Hals fallen, der zu mir sagt: Kollegin... Du und Deine Gesundheit sind mir so wichtig, dass ich nicht möchte, dass du Schritt xyz ausführst... lass mal die Finger davon. Wohlgemerkt wir reden hier von Tätigkeiten, in denen es keinen technischen, organisatorischen oder sonst welchen Schutz gibt und ich quasi bis zum Bauchnabel in der Brühe stehen müsste.

    Natürlich gibt es Frauen (ich kenne da so ein paar Wissenschaftlerinnen), denen andere Sachen wichtiger sind... die Gesellschaft ist nun mal vielfältig. Aber in der Forschung sind die Mengen ganz andere und da gibt es auch noch die Laborrichtlinie, die da eigentlich gute Regelungen getroffen hat...

    Eine Prise Menschenverstand gehört dazu und natürlich muss man mit den Leuten reden.

    Und schlussendlich würde ich auch noch weitere Fachleute (Fachausschüsse der BG und meinetwegen auch Juristen, wenn es denn sein muss) hinzuziehen.

    Letztendlich ist ja auch Alkohol und UV-Strahlung reproduktionstoxisch... ebenso wie der Autofahrer der mich ummäht...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Also e.weline, bei: "Kollegin... Du und Deine Gesundheit sind mir so wichtig, dass ich nicht möchte, dass du Schritt xyz ausführst..."

    ...wer darf denn dann diesen Schritt ausführen, während Du dich bequem hinter die Glasscheibe begibst?!?!?

    Auch wenn man mir hier wieder Polemik vorwerfen wird - ich wäre nicht derjenige... 😉

    In diesem Sinne

    Det Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Also e.weline, bei: "Kollegin... Du und Deine Gesundheit sind mir so wichtig, dass ich nicht möchte, dass du Schritt xyz ausführst..."

    ...wer darf denn dann diesen Schritt ausführen, während Du dich bequem hinter die Glasscheibe begibst?!?!?

    Auch wenn man mir hier wieder Polemik vorwerfen wird - ich wäre nicht derjenige... 😉

    In diesem Sinne

    Det Michael

    Det Michael kann sein Wort auch nicht halten.

    Lies mal deinen Post #51 ganz oben.........

  • Bei einer Laborantin mag das stimmen. In der Produktion, wo solche Stoffe in großer Menge gehandelt werden (Arbeit einer Chemikantin) schaut das Thema anders aus. Wie willst du es da handhaben, wenn die Gefahr besteht, dass ein solcher Stoff austreten kann? Wenn du da den selben Ratschlag machst, würde es dazu führen, dass Frauen da nicht beschäftigt werden dürfen.

    Ja.

    ArbSchG §4

    8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.

    Hier ist ein Konflikt zwischen Arbeitsschutz und Gleichbehandlung in dem man 2 Positionen einnehmen kann:

    Position 1: Man darf Frauen nicht pauschal ausschließen. Die werdende Mutter muss die Schwangerschaft melden, damit dann die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Konsequenz: Wenn es dafür dann zu spät ist, ist es eben so.

    Position 2: Da die Schwangerschaft dem verantwortlichen Unternehmer u.U. erst viel zu spät bekannt wird, besteht eine ehebliche Gefahr und absolut unkalkulierbare Gefahr für das ungeborene Kind. Hier ist es aus biologischen Gründen zwingend geboten, Frauen dort nicht zu beschäftigen, weil nur so der Schutz des Kindes vor Tod oder schwersten Gesundheitsschäden gewährleistet ist.

    Wenn es um den Umgang mit Gefahrstoffen geht, nehme ich Position 2 ein. Das ist nicht sehr populär, damit muss ich leben. Mit den Konsequenzen die sich aus Position 1 ergeben können, kann ich hingegen nicht leben.

    In der Produktion, wo kein geplanter Umgang/Kontakt mit den Stoffen besteht, kann man die Position 1 mit dem Hinweis auf die Wahrscheinlichkeit einer Havarie unterstützen.

    Gruß vom Regelwerk

    Einmal editiert, zuletzt von Regelwerk (10. Mai 2023 um 15:37)