Referentenentwurf "Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen"

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  • Die Gefahrstoffverordnung liegt im Referentenentwurf seit März letzten Jahres vor. Da stehen erhebliche Änderungen zu Asbest drin. Die Verabschiedung wurde für das 1. Quartal diesen Jahres erwartet; der Zug ist ja nun beinahe abgefahren....

    Ich könnte mir vorstellen, dass es da Widerstände gibt, denn es ist u.a. eine Gefahrstoff-Erkundungspflicht für die Auftraggeber vorgesehen. Das bedeutet, dass künftig bei allen Baujahren vor 1994 Asbest unterstellt wird und der Verdacht nur durch einen negativen Probenbefund ausgeräumt werden kann. Das ist bislang zwar auch so, aber es ist bisher Sache des Auftragnehmers, das zu klären. Der Auftraggeber ist aktuell nur auskunftpflichtig. Sprich: was er nicht weiß, muss er auch nicht sagen und wenn die ausführende Firma nicht seriös arbeitet, fällt das Thema Asbest halt unter den Tisch. Das ist leider auch gängige Praxis in Deutschland und eher die Regel als die Ausnahme.

    Für seriös arbeitende Fachfirmen ist die angedachte Neuregelung eine echte Verbesserung, für die Werte mancher Immobilie eventuell nicht.

  • Also wenn ich das richtig verstehe, darf wenn das so durchgeht jede Privatperson erstmal eine technische oder historische Erkundung auf Asbest/KMFs/PAKs etc. durchführen (lassen) sobald irgendeine Firma etwas an einem Haus mit Baujahr X durchführen soll. Und da wird von einem nicht relevantem Erfüllungsaufwand für Bürger und Bürgerinnen gesprochen. Zeit ein Prüflabor zu gründen.

    Für Unternehmen wird das Ganze noch viel schlimmer.

    Sowas wie

    "3. sicherzustellen, dass die nach Nummer 2 gekennzeichneten Arbeitsbereiche nur
    den Beschäftigten zugänglich sind, die sie zur Ausübung ihrer Arbeit oder zur
    Durchführung bestimmter Aufgaben betreten müssen,"
    ist in vielen Arbeitsbereichen einfach nicht realistisch umsetzbar.

  • Also wenn ich das richtig verstehe, darf wenn das so durchgeht jede Privatperson erstmal eine technische oder historische Erkundung auf Asbest/KMFs/PAKs etc. durchführen (lassen) sobald irgendeine Firma etwas an einem Haus mit Baujahr X durchführen soll. Und da wird von einem nicht relevantem Erfüllungsaufwand für Bürger und Bürgerinnen gesprochen. Zeit ein Prüflabor zu gründen.

    Für Unternehmen wird das Ganze noch viel schlimmer.

    Sowas wie

    "3. sicherzustellen, dass die nach Nummer 2 gekennzeichneten Arbeitsbereiche nur
    den Beschäftigten zugänglich sind, die sie zur Ausübung ihrer Arbeit oder zur
    Durchführung bestimmter Aufgaben betreten müssen,"
    ist in vielen Arbeitsbereichen einfach nicht realistisch umsetzbar.

    Das ist ja keine Neuerung, sondern schon lange Stand der Technik.*

    Realistisch umsetzbar ist das durchaus; bloß nicht immer für´n Appel und ein Ei.


    *Stand der Technik bedeutet: von Fachleuten und den beteiligten Branchen als erforderlicher Mindeststandard anerkannt und im Regelwerk verankert.

  • Da der Referentenentwurf mal wieder nur die Änderungen enthält, habe ich versucht das ganze in ein sinnvolles Dokument zu verpacken, mit gekennzeichneten Änderungen. Der Entwurf ist nicht rechtskräftig und auch möglicherweise noch mit einigen Fehlern behaftet. Die Formatierung ist auch nicht gerade super toll, aber so kann man zumindest den Text einigermaßen sinnvoll lesen und erfassen.

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