Gefahrenstoffschrank mit Entlüftung

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  • Hallo miteinander, in meinem Unternehmen gibt es drei Gefahrenstoffschränke mit Entlüftungsaufsatz: Q-CLASSIC-90 Modell Q90.195.120 von asecos. Diese stehen in großen Hallen. Muss ich die Entlüftung der Schränke nach außen abführen oder kann ich diese in die Halle leiten? Kann mir jemand sagen, wo ich dazu gesetzliche Grundlagen finde, die das regeln?

    Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankebar.

    LG

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  • Schau mal hier:

    BGHM: Absaugung

    "...Soll die Luft in den Arbeitsraum zurückgeführt werden, muss sie ausreichend gereinigt sein. Diese ist in der Regel durch Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz und Vergleich mit entsprechenden Grenzwerten nachweisbar. ..."

    Beachten:

    "...Werden krebserzeugende, erbgutverändernde oder fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe freigesetzt, ist die Luftrückführung grundsätzlich verboten...."

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hier noch einige hilfreiche Unterlagen, wo auch entwas zu den Anforderungen an Lüftungskonzepte und technische Raumluftabsaugungen steht:
    DGUV Regel 109-002, vor allem Kapitel 7
    (https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/919)

    DGUV Information 209-200 (https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3596)

    Wie die Luft behandelt werden muss, hängt von den Eigenschaften und der Menge der Gefahrstoffe ab. Für manche Stoffe werden zusätzliche Überwachungseinrichtungen nötig.

    Wir haben uns damals von unserem Lieferanten für die Lüftung beraten lassen. Auch die Hersteller der Gefahrstoffschränke könnte man um Beratung bitten.

  • Schau mal hier:

    BGHM: Absaugung

    "...Soll die Luft in den Arbeitsraum zurückgeführt werden, muss sie ausreichend gereinigt sein. Diese ist in der Regel durch Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz und Vergleich mit entsprechenden Grenzwerten nachweisbar. ..."

    Beachten:

    "...Werden krebserzeugende, erbgutverändernde oder fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe freigesetzt, ist die Luftrückführung grundsätzlich verboten...."

    Grundsätzlich verboten stimmt nicht ganz...oder :/ Ist Luftrückführung ins Freie nicht möglich, darf ein Filter mit der Klasse H14 für die Luftrückführung in den Raum verwendet werden.

  • Ich glaube, gehört zu haben, dass es dann ganz bestimmte Auflagen gibt, wo die Grenzwerte von KMR-Stoffen nach der Luftfilterung unheimlich niedrig sein müssen. Sonst reichert sich der KMR-Stoff ja immer weiter an. Zudem fallen, glaube ich, noch behördliche Auflagen und regelmäßige Überwachung durch Behörden an.

    Uns wurde dazu einmal gesagt, dass es viel einfacher und kostengünstiger ist, die Luft einfach nach draußen zu führen.

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  • Wenn es ein Entlüftungsaufsatz ist, muss die Abluft abgeführt werden.

    Es gibt aber auch Umluftaufsätze.

    Details kann man der Bedienungsanleitung der Aufsätze entnehmen. Im Zweifelsfall einfach bei Asecos nachfragen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Grundsätzlich verboten stimmt nicht ganz...oder :/ Ist Luftrückführung ins Freie nicht möglich, darf ein Filter mit der Klasse H14 für die Luftrückführung in den Raum verwendet werden.

    Das kann ich mir nicht vorstellen, weil H14 zwar einen hohen Abscheidegrad für Partikel hat, aber leider keine gasförmigen Stoffe zurückhält. H14 bei Gefahrstoffen also in Kombination mit Aktivkohlefilter o.ä.

  • Moin,

    in diesem Zusammenhang dringend zu empfehlen die TRGS 510-Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern mit spezifischen Informationen und die TRGS 900-Arbeitsplatzgrenzwerte. Die TRGS 560-Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben ist sicher auch erhellend.

    Morgens is nich mein Tach

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