Hallo,
hier kam gerade die Frage auf, in wie weit man Schülerpraktikanten mit Gefahrstoffen arbeiten lassen darf oder nicht.
Grundsätzlich habe ich jetzt mitbekommen, dass Schülerpraktikanten über 15 Jahren in diesem Zusammenhang noch als "Kinder" gelten und deshalb keinen Kontakt mit Gefahrstoffen haben dürfen.
Andererseits gibt es dann wieder einige Ausnahmen.
Wenn die aber als Praktikant gar nicht in Berührung mit Gefahrstoffen kommen dürfen, ist ein Praktikum in einem Labor generell eher sinnfrei.
Wenn man die nicht nur mit gefärbten Wasser spielen lassen will.
In unserem QS-Labor dürfen Schülerpraktikanten auch mal Farbaufzüge auf Glas oder Folie machen. Mit Schutzhandschuhen natürlich.
Die verwendeten Lacke sind aber meist nicht kennzeichnungsfrei sondern meist reizend.
Wie handhabt Ihr das?
GBU ist vorhanden, aber älter, die muss sowieso bearbeitet werden, daher wäre das schon interessant.
Alle Praktikanten/Probearbeiter/Studenten bekommen vor Tätigkeitsbeginn auch eine ausführliche Unterweisung.
Bei anderen Praktikanten/Probearbeitern/Studenten würde ich das anders sehen.
Die sind erstens älter und 2. wären die meiner Meinung nach wie Auszubildende zu behandeln, die im Rahmen ihrer Ausbildung/Tätigkeit mit diesen Stoffen in Berührung kommen können.
Gruß
Ralf