Schülerpraktikanten, Praktikanten, Studenten

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  • Hallo,

    hier kam gerade die Frage auf, in wie weit man Schülerpraktikanten mit Gefahrstoffen arbeiten lassen darf oder nicht.

    Grundsätzlich habe ich jetzt mitbekommen, dass Schülerpraktikanten über 15 Jahren in diesem Zusammenhang noch als "Kinder" gelten und deshalb keinen Kontakt mit Gefahrstoffen haben dürfen.

    Andererseits gibt es dann wieder einige Ausnahmen.

    Wenn die aber als Praktikant gar nicht in Berührung mit Gefahrstoffen kommen dürfen, ist ein Praktikum in einem Labor generell eher sinnfrei.

    Wenn man die nicht nur mit gefärbten Wasser spielen lassen will.

    In unserem QS-Labor dürfen Schülerpraktikanten auch mal Farbaufzüge auf Glas oder Folie machen. Mit Schutzhandschuhen natürlich.

    Die verwendeten Lacke sind aber meist nicht kennzeichnungsfrei sondern meist reizend.

    Wie handhabt Ihr das?

    GBU ist vorhanden, aber älter, die muss sowieso bearbeitet werden, daher wäre das schon interessant.

    Alle Praktikanten/Probearbeiter/Studenten bekommen vor Tätigkeitsbeginn auch eine ausführliche Unterweisung.

    Bei anderen Praktikanten/Probearbeitern/Studenten würde ich das anders sehen.

    Die sind erstens älter und 2. wären die meiner Meinung nach wie Auszubildende zu behandeln, die im Rahmen ihrer Ausbildung/Tätigkeit mit diesen Stoffen in Berührung kommen können.

    Gruß

    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Moin Ralf,

    es gibt einen guten Leitfaden Schülerbetriebspraktikum des Ministeriums für Arbeits, Gesundheit und Soziales NRW. Einfach mal googlen. :)

    Das Schülerbetriebspraktikum soll Kenntnisse über einen Beruf vermitteln. Die Schülerpraktikanten

    sollen nicht die in diesem Beruf typischen Tätigkeiten erlernen. Gefährliche Arbeiten dürfen von ihnen

    nicht durchgeführt werden, weil dies für die Erreichung des Praktikumszieles nicht erforderlich ist.

    Ansonsten hilft natürlich auch die DGUV 202-108.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (27. Februar 2023 um 12:51)

  • Für die von dir genannte Schülergruppe und dem Labor-Praktikum bin ich ganz deiner Meinung, es ist sinnfrei. Man kann einfach nicht voraussetzen, dass Gefahren folgerichtig erkannt werden.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Ich würde da in Anlehnung an das JArbSchG handeln. Nach §22 gilt: "(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden

    ...

    6. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind,

    ...

    (2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit
    1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,
    2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und
    3. der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird."

    Jetzt machen Praktikanten ja keine Ausbildung, aber sie sollen sehen und lernen, wie es in einem chemischen Labor zugeht. Da ist nun mal Umgang mit Gefahrstoffen eines der Dinge, die man da täglich durchführt. Schutzmaßnahmen in Form von PSA usw. werden ja ergriffen, unter Aufsicht dürften sie auch sein und mit akut toxischen Stoffen der Kategorie 1 oder 2 bzw. CMR Stoffen würde ich sie nicht selbst hantieren lassen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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