Na, jetzt bin ich ja mal gespannt, ob ich das hier blick mit dem Forum......
Ich bin noch Frischling auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit. Zwar schon bestellt aber noch nicht fertig mit der Ausbildung. Das Projekt fehlt noch.
Bei der letzten Staplerausbildung kamen folgende Fragen hoch:
1. benötigt man für das Führen von handgezogenen Flurförderzeugen ebenfalls eine spezielle Ausbildung oder reicht hier eine herkömmliche Unterweisung?
2. Die gleiche Frage stellt sich für die Flurförderzeuge die elektrisch betrieben sind und bei denen man hinten draufsteht.
Laut Information des Externen der in unserem Hause die Schulung und Prüfung für die Gabelstapler getätigt hat, muss für das Führen von den anderen Flurförderfahrzeugen die gleiche Schulung absolviert werden. Hier würde lediglich die Prüfung entfallen.
Ich hatte versucht hierzu die Rechtsgrundlage zu finden, jedoch war ich nicht wirklich erfolgreich. Die BGV D27 bezieht sich doch ausschließlich auf die Gabelstapler. Oder lese ich da was falsch?
In Bezug zu den Gabelstaplerführerschein gibt es noch eine weitere Frage......
In der weiten Vergangenheit wurden wohl diese Prüfungen intern von der damaligen Sifa durchgeführt und abgenommen. Danach wurde dann ein "Fahrausweis für motorisch angetriebene Flurförderfahzeug...." ausgestellt. Dieser ist wohl vom VDI und beinhaltet eine VDI 3313. Sind solche Führerscheine gültig?
So, nun eine letzte Frage noch:
Mit der Unterschrift und dem Firmanstemple auf dem Führerschein beauftragt die Firma den Mitarbeiter. Empfiehlt es sich hier nochmal eine gesonderte Beauftragung zu erstellen?
So, das seis nun vorerst gewesen.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Grüße
Elke