LMM bei arbeiten mit dem Laubbläser

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  • Hallo zusammen,

    welche LMM´s bieten sich für die Bewertung der Belastung durch die arbeit mit dem Laubbläser an?

    Dachte an : LMM HHT-E und LMM KB (aufgrund des Tragens als Rucksack) das ganze dann über LMM Multi e zusammenführen.

    Gibt es evtl. andere Vorschläge?

    Gruß Jan

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  • Wenn ich nicht alles falsch verstanden habe geht es in der LEK 1 eher um das Thema Belastung durch Lärm, Gefährdung physisch -> Krank machend und psychisch -> Belastung ; unsere Aufgabenstellung war so

    VG Ariane

  • Hallo Ariane,

    danke für die schnelle Antwort. Leider gehst du nicht wirklich auf die Fragestellung ein.

    Aufgabenstellung sollte ja bei allen gleich sein.

    Und bei der Bewertung der Teiltätigkeiten kommst du um die Belastung durch die arbeit mit dem Laubbläser ja nicht wirklich vorbei.

    Meine Frage bezog sich auf die hier zu verwendende Leitmerkmalmethode (n).

    Hast du hierzu vielleicht einen Hinweis?

  • Ich habe die Arbeit mit dem Laubbläser nur unter den bereits beschriebenen Aspekten betrachtet und in die Arbeit aufgenommen. Du betrachtest beide Tätigkeiten mit dem Laubbläser , auf dem Hubsteiger und bei der Bodenreinigung erst einzeln und fasst dann die Belastung zusammen?

  • Hallo zusammen,

    welche LMM´s bieten sich für die Bewertung der Belastung durch die arbeit mit dem Laubbläser an?

    Dachte an : LMM HHT-E und LMM KB (aufgrund des Tragens als Rucksack) das ganze dann über LMM Multi e zusammenführen.

    Gibt es evtl. andere Vorschläge?

    Gruß Jan

    Das ist schon sehr ausführlich. Viele in unserem Kurs haben gar nicht bewertet, bei mir hat die LMM HHT ausgereicht. Das wirksame Lastgewicht (betankt 11,2kg ?) hat bei einer geschätzten Zeitwichtung von 3 Stunden bei meiner Berechnung zu einer wesentlich erhöhten Belastung geführt, die Maßnahmen zur Gestaltung und sonstige Präventionsmaßnahmen erforderlich machte.

    "Somit liegt der Handlungsbedarf

    im Besorgnisbereich, es sind Präventions-/ und

    Gestaltungsmaßnahmen zu prüfen. Da Herr Lang vorbelastet ist,

    festigt sich die Einschätzung zusätzlich. (Berechnungsbeispiel

    Laubsauger Anhang 1)"

    ich persönlich halte das Verfahren für ausreichend.

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  • Hallo Toto,

    Danke für deine Antwort.

    Wir haben auch schon festgestellt, dass unsere Lernbegleiter einen hohen Anspruch haben, wenn es darum geht die ausgewählten Beurteilungsverfahren zu begründen. Arbeiten aus Vorgängerkursen belegen dies Eindrucksvoll, da musste nix begründet werden. Gerade das ist natürlich bei der Ausarbeitung dann der Zeitfresser de luxe.

    Ich habe es dann so bearbeitet wir im Eröffnungspost angegeben.

    Allerdings funktionierte die Zusammenführung durch die LMM Multi nicht.

    Die LMM HHT alleine reicht aus meiner Sicht nicht aus, da es in der LMM HHT den Hinweis gibt, die Belastung durch auf den Rücken getragenen Arbeitsmitteln durch die LMM KB zu ermitteln ist.

    Aber hier kommt dann eine wesentlich erhöhte Belastung raus. Und 11,2 kg habe ich auch angenommen, 9,8kg+1,4 l Tankinhalt.

  • Hallo zusammen,

    welche LMM´s bieten sich für die Bewertung der Belastung durch die arbeit mit dem Laubbläser an?

    Dachte an : LMM HHT-E und LMM KB (aufgrund des Tragens als Rucksack) das ganze dann über LMM Multi e zusammenführen.

    Gibt es evtl. andere Vorschläge?

    Gruß Jan

    Hallo,

    ich hatte:

    "Das Gewicht des Laubbläsers wird über die Schultern eingeleitet. Das spricht gegen die Anwendung der LMM-HHT und ich habe mich für KB entschieden. Herr Lang bewegt sich zwar wenig, in der KB kann aber die zu tragende Last über einen Zeitraum von 3h berücksichtigt werden.

    Bei der Arbeit mit Laubpuster innerhalb der Bühne kann Herr Lang sich wenig bzw. nur auf der Stelle bewegen. Daher KH."

    Die Ergebnisse dann in Multi-E zusammenfügen.

    HHT hatte ich noch für das Tanken überlegt.

    Grüße

  • Grüße Jan,

    hab die LEK1 auch gestern abgegeben und das Tragen des Laubbläsers im Korb und bei der Bodenarbeit berücksichtigt. Hinzu kam noch das Entladen der 20Säcke a 10-20kg, es sollten ja auch laut aufgabenstellung vor und nachgelagerte Tätigkeiten mit berücksichtigt werden.

    Aufzuznehmen, laut Aufgabenstellung, waren alle Mechanischen Gefahren/Beanspruchungen und 2 Gefahren/Beanspruchungen deiner Wahl.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin, und keiner ginge mal nachsehen, wo man hinkäme, wenn man hinginge.“

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  • Hallo zusammen,

    ich bin derzeit in der Bearbeitung der LEK1 nach dem neuen 3.0 Lehrgang. Frage zu den vorhersehbaren Bedingungen, hier erhalten wir immer verschiedene Aussagen (leider auch durch die Lernbegleiter). Es muss ja immer ein technischer oder organisatorischer Mangel vorherrschen.

    Frage: z.B. mechanische Einwirkung Absturz wäre es für mich die fehlende PSAgA bzw auch die fehlende Unterweisung. Vielleicht habt Ihr hier noch heiße Tipps.

    Lieben Dank vorab.

    VG

    Sabine

  • Hallo Sabine, ich habe diese LEK 1 bereits absolviert. Ich denke, dass Du mit Deiner Intention richtig liegst. Vorhersehbare Bedingungen: ich habe da immer das beschrieben, was passieren kann. Absturz -> fehlende PSA gegen Absturz, ist halt nicht vorhanden. Wir wissen nicht, ob die MA unterwiesen wurden; die PSA wird in der Liste nicht aufgeführt. Also kann man davon ausgehen, dass in dem UN diese nicht existiert.

    Viel Erfolg bei der Bearbeitung.

    VG Ariane

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  • Hallo

    Grundsätzlich ist das richtig; fehlende Schutzmaßnahmen sind eine vorhersehbare Bedingung. Bei Absturz bitte nicht nur an PSAgA denken. Vorgeschrieben ist eine technische Schutzeinrichtung, wo diese möglich ist.

    Ich sehe die gefahrbringende (heute: vorhersehbare Bedingung) hier in der Gestaltung des Arbeitsverfahrens: das Verlassen des Korbes ist verboten, auf dem Flachdach fehlt die technische Absturzsicherung.

    Auch der Laubläser darf dort nicht zum Einsatz kommen, siehe GefStoffV Anhang 1 Nr. 2.

    Gruß vom Regelwerk und viel Erfolg bei der LEK

  • Hallo

    Grundsätzlich ist das richtig; fehlende Schutzmaßnahmen sind eine vorhersehbare Bedingung. Bei Absturz bitte nicht nur an PSAgA denken. Vorgeschrieben ist eine technische Schutzeinrichtung, wo diese möglich ist.

    Ich sehe die gefahrbringende (heute: vorhersehbare Bedingung) hier in der Gestaltung des Arbeitsverfahrens: das Verlassen des Korbes ist verboten, auf dem Flachdach fehlt die technische Absturzsicherung.

    Auch der Laubläser darf dort nicht zum Einsatz kommen, siehe GefStoffV Anhang 1 Nr. 2.

    Gruß vom Regelwerk und viel Erfolg bei der LEK

    Hallo Regelwerk, du hast geschrieben, dass bei dem Laubbläser die Gefahrstoffverordnung Anhang 1 Nr. 2 zur Anwendung kommt, bei der Nutzung auf dem Dach. Begründet sich das durch die Brand- und Explosionsgefahr?

    VG Ariane

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  • Hallo Regelwerk, du hast geschrieben, dass bei dem Laubbläser die Gefahrstoffverordnung Anhang 1 Nr. 2 zur Anwendung kommt, bei der Nutzung auf dem Dach. Begründet sich das durch die Brand- und Explosionsgefahr?

    VG Ariane

    Nein, in der Nr.2 stehen Regelungen zu partikelförmigen Gefahrstoffen = Staub (Brand/Explosion ist unter Nr. 1). Das Aufwirbeln von Staub ist verboten. Hier kommt noch erschwerend hinzu, dass der Staub ggf. Taubenkot (siehe BiostoffV) enthält.

    Der ganze Arbeitsablauf ist ja höchst fragwürdig gestaltet: erst wird das Laub mitsamt Staub etc. aufgewirbelt, um dann unten am Boden nochmals zusammengekehrt zu werden.

  • Hallo Regelwerk,

    danke für Deine Interpretation. Ich habe das auch so beschrieben, Absturzgefahr weil keine techn. Sicherung auf dem Dach, damit kein Ausstieg auf das Dach aus dem Korb erlaubt. (Absturzhöhe etc.) Der Ablauf mit dem Laubsauger ist fragwürdig. Das Problem Taubenkot habe ich auch behandelt, sowohl auf dem Dach und auch am Boden.

    Naja, ich habe die LEK 1 bestanden. VG Ariane