Hier könnt Ihr den Referentenentwurf zur Neuregelung der Unfallanzeige
Referentenentwurf des BMAS - Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung
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Sehr gut, danke.
Interessant zum Beispiel:
12. den Namen des Betriebsrats- oder Personalratsmitgliedes, welches vor der Absendung von der Anzeige Kenntnis genommen hat.
Wäre noch zu klären, ob die Kenntnisnahme dokumentiert werden soll. Ich würde sagen, eher nicht, da ich dann wieder Papier habe.
JS
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Moin,
bei der BGW bereits möglich. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (Unfallanzeige | U3100) (bgw-online.de)
Viele Grüße ..
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Guten Morgen,
danke für die Info. Sehr interessant. Finde ich auch gut.
Leider wird die 2. Institution, die bei einem Unfall informiert werden muss - die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde, nicht erwähnt.
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Bei der BG ETEM über das Extranet auch schon möglich. Allerdings erhoffe ich mir von dieser Änderung das der übrige Schriftverkehr der BG zukünftig dann auch elektronisch erfolgt. Etwaige Anfragen der BG kommen nämlich immer noch ständig in Papierform.
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Dank der neuen Mitgliednummern wird da noch eine kleine Umstellungszeit wohl zu erwarten sein.
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bei der BGW bereits möglich.
Aber noch nicht in dem nun geforderten Umfang, da fehlt noch einiges auf dem Formular.
Leider wird die 2. Institution, die bei einem Unfall informiert werden muss - die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde, nicht erwähnt.
Doch, siehe §2, Abs. 2, Satz 2 des Entwurfs.
Dank der neuen Mitgliednummern wird da noch eine kleine Umstellungszeit wohl zu erwarten sein.
Als Übergangsfrist ist ja schon mal der 31.12.2025 festgelegt, mal sehen ob das ausreicht.
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Hi AxelS,
Doch, siehe §2, Abs. 2, Satz 2 des Entwurfs.
Danke für deinen Hinweis. Hatte ich gar nicht gelesen.
Bin aber gespannt, ob das dann so funktioniert (nach der Übergangsfrist)