Umfüllen im Sperrlager: Es wurde ein 200 l Fass Öl in ein Neues umgefüllt. Das neue Fass stand auf einer E-Palette und hatte einen Trichter in der Öffnung. Der „Aufbau“ stand im Durchgangweg und es war niemand vor Ort (Pause). Soweit war auch klar was falsch gelaufen ist und die Leitung hat auch sofort reagiert.
Der Vorschlag eine Umfüllstation mit Wannen (befahrbar) einzurichten, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Halle ja WGK-Beschichtet gem. AWSV sei (sozusagen eine große Wanne). GefStoffV, TRGS 510 u. ä. wären damit nicht mehr relevant/bereits erfüllt.
Bin mir da aber nicht sicher. M. E. hat die WGK-Halle ja nichts mit dem Umgang am Arbeitsplatz (Umfüllen etc.) zu tun hat. Was ist jetzt richtig?