Beiträge von SebastianMueller

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    Ich habe wohl die Büchse der Pandora aufgemacht. Jetzt fängt es hier auch an, dass sich die Diskussion auch im Kreis dreht. AwSV vs. Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.
    Der eine sagt Auffangwannen ja wegen Arbeitsplätze im Sperrlager, der andere sagt nicht nötig weil WGK-Halle (auch der Gewässerschutzbeauftragte). AAAAAAAAAAAAAAAAAAhhhhhh.. :wacko:;)

    Genau hier liegt das Dilemma. In der Halle wird passiv wie aktiv gelagert. In einer Hälfte wird rein passiv gelagert und die andere hälfte ist das Sperrlager (5 MA). Es gibt keine bauliche Trennung.

    Umgang im Sperrlager ist ja doch sehr aktiv. Rückläufer, Restbehälter werden umgefüllt und wenn Möglich wieder in den Bestand überführt u. ä. .Natürlich gibt es Sperrschieber, damit nichts aus der Halle laufen kann.

    Größte Gebinde sind IBCs (1000l) Lagergut Schmierstoffe (Motorenöle, Industrieöle, Grundöle, Additive).

    Aus Sicht Arbeitsschutz am Arbeitsplatz wäre der Bereich bei einer Havarie doch sehr mitgenommen. und müsste aufwendig gereinigt werden. Was für eine Wannenlösung sprechen würde.

    Auf der anderen Seite wären die Ausgaben unnötig, da die Halle ja eine Wanne sein kann.


    Umfüllen im Sperrlager: Es wurde ein 200 l Fass Öl in ein Neues umgefüllt. Das neue Fass stand auf einer E-Palette und hatte einen Trichter in der Öffnung. Der „Aufbau“ stand im Durchgangweg und es war niemand vor Ort (Pause). Soweit war auch klar was falsch gelaufen ist und die Leitung hat auch sofort reagiert.

    Der Vorschlag eine Umfüllstation mit Wannen (befahrbar) einzurichten, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Halle ja WGK-Beschichtet gem. AWSV sei (sozusagen eine große Wanne). GefStoffV, TRGS 510 u. ä. wären damit nicht mehr relevant/bereits erfüllt.

    Bin mir da aber nicht sicher. M. E. hat die WGK-Halle ja nichts mit dem Umgang am Arbeitsplatz (Umfüllen etc.) zu tun hat. Was ist jetzt richtig?