Umfüllen im Sperrlager:

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  • Umfüllen im Sperrlager: Es wurde ein 200 l Fass Öl in ein Neues umgefüllt. Das neue Fass stand auf einer E-Palette und hatte einen Trichter in der Öffnung. Der „Aufbau“ stand im Durchgangweg und es war niemand vor Ort (Pause). Soweit war auch klar was falsch gelaufen ist und die Leitung hat auch sofort reagiert.

    Der Vorschlag eine Umfüllstation mit Wannen (befahrbar) einzurichten, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Halle ja WGK-Beschichtet gem. AWSV sei (sozusagen eine große Wanne). GefStoffV, TRGS 510 u. ä. wären damit nicht mehr relevant/bereits erfüllt.

    Bin mir da aber nicht sicher. M. E. hat die WGK-Halle ja nichts mit dem Umgang am Arbeitsplatz (Umfüllen etc.) zu tun hat. Was ist jetzt richtig?

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  • Es handelt sich da wohl eher um LAU (Lagern, Abfüllen, Umfüllen). Dies wird normalerweise gesondert aufgezeigt, da es um Umgang und nicht um reines Abstellen geht.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Die WGK Beschichtung kann durchaus die Anforderung wie eine Auffangwanne erfüllen, allerdings, gerade bei Öl muss man sehen, wie weit sich die evt. auslaufende Menge ausbreiten kann und wie man das dann wieder beseitigt bekommt. Vor einigen Tagen war ja auf der A7 Paraffin auf die Fahrbahn gelaufen, was dann eine Vollsperrung über mehrere Tage zur Folge hatte. Ähnliches könnte ja dann für die Halle gelten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Genau hier liegt das Dilemma. In der Halle wird passiv wie aktiv gelagert. In einer Hälfte wird rein passiv gelagert und die andere hälfte ist das Sperrlager (5 MA). Es gibt keine bauliche Trennung.

    Umgang im Sperrlager ist ja doch sehr aktiv. Rückläufer, Restbehälter werden umgefüllt und wenn Möglich wieder in den Bestand überführt u. ä. .Natürlich gibt es Sperrschieber, damit nichts aus der Halle laufen kann.

    Größte Gebinde sind IBCs (1000l) Lagergut Schmierstoffe (Motorenöle, Industrieöle, Grundöle, Additive).

    Aus Sicht Arbeitsschutz am Arbeitsplatz wäre der Bereich bei einer Havarie doch sehr mitgenommen. und müsste aufwendig gereinigt werden. Was für eine Wannenlösung sprechen würde.

    Auf der anderen Seite wären die Ausgaben unnötig, da die Halle ja eine Wanne sein kann.


  • Bei der Konstellation würde ich auf eine Abtrennung z.B. mittels Wannen plädieren.

    Damit wird eine Kontaminationsverschleppung reduziert oder gar ganz verhindert, denn bei Umfüllvorgängen muss man ja immer davon ausgehen, dass da auch mal was daneben läuft.

    Im Havariefalle könnte der andere Arbeitsbereich evt. mit Einschränkungen weiter arbeiten und nicht die ganze Halle ist tangiert. Selbst wenn die Arbeiten in der ganzen Halle einzustellen wären, dürften die Aufräumarbeiten nach einer Havarie einfacher sein.

    Was kostet 1 Tag Betreibsstillstand in der ganzen Halle und was kostet dagegen eine zusätzliche Auffangwanne?

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  • Moin,

    nur mal bildlich gesehen:

    Es läuft viel vorbei und die volle Fläche ist ein Ölsee oder aber es läuft etwas vorbei und bleibt in der Auffangwanne, die ja auch für andere Zwecke gebraucht werden kann?

    Die Folgen der Leckage sind dann einfacher zu beseitigen. Manchmal braucht es vielleicht keine Gesetze sondern nur etwas Nachdenken?

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    bin da ganz eurer Meinung. Aber die Führung sagt "Nein" weil di Halle ja eine Wanne ist.

    Auch unsere externe Sifa sagt dies (jetzt) auch. Daher war ich hier der Suche nach entspr. Vorschriften u. ä..

    Leider bisher nichts gefunden.

  • Bei solcher Thematik kannst auch eher mal den Gewässerschutzbeauftragten ansprechen, wenn vorhanden. Das hat eher mit der oberen Wasserbehörde als mit Arbeitsschutz zu tun.

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  • Ich habe wohl die Büchse der Pandora aufgemacht. Jetzt fängt es hier auch an, dass sich die Diskussion auch im Kreis dreht. AwSV vs. Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.
    Der eine sagt Auffangwannen ja wegen Arbeitsplätze im Sperrlager, der andere sagt nicht nötig weil WGK-Halle (auch der Gewässerschutzbeauftragte). AAAAAAAAAAAAAAAAAAhhhhhh.. :wacko:;)

  • Deswegen würde ich das Argument Betriebsunterbrechung bringen. Lass doch einfach Mal fiktiv 1L Öl auf dem Verkehrsweg auslaufen. Der erste Stapler, der da vorbeikommt verteilt das dann in der ganzen Halle und wenn man Pech hat rutscht er gleich gegen das nächste Regal mit Domino-Effekt.

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