Hallo ihr Lieben,
habe eine Frage zur Beleuchtung von Treppenhäuser.
Frage: Ist eine Treppenhaussteuerung ausschließlich über Bewegungsmelder (ohne Taster) zulässig? Oder benötige ich die Taster mit Glimmlampe trotzdem?
Problemstellung:
Aktuell wird die Treppenhausbeleuchtung über Lichttaster mit Glimmlampe gesteuert. Es wird angedacht die Taster durch Bewegungsmelder auszutauschen, sodass das Treppenhaus nur noch mit Bewegungsmelder gesteuert wird.
Es wäre nett wenn ihr mir mit der Nennung der Rechtsquelle weiterhelfen könnt.
Vielen Dank.
Grüße
Maasz