Beiträge von Maasz

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    Nein, du verwendest dafür den Bewertungsindex [BI], der sich aus den AGWs berechnet. Siehe hier (TRGS 402 auf Seite 14).

    Dazu braucht er aber Messergebnisse. Der Bewertungsindex wir aus den Stoffindices der einzelnen Stoffe ermittelt und der Stoffindex ist der Divisor aus Messergebnis (Schichtmittelwert) und Grenzwert

    Wäre das mittels RCP-Methode wie bei Kohlenwasserstoffe möglich?

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    Hallo zusammen,

    ich möchte gerne im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und Substitutionsprüfung von Gefahrstoffe (Gemischen) gerne zum Spaltenmodell nach TRGS 600 die Gefährdungszahl ermitteln. Als Grundlage zur Ermittlung der Gefährdungszahl benötigt man AGW Dampfdruck und Anwendungstemperatur. Folgende Fragen habe ich zu diesem Thema:

    1. AGW:

    1.1) Wenn ich bei einem Gemisch mehrere AGW´s habe welchen wähle ich da aus? Oder gibt es eine Formel wie ich aus vielen, einen AGW mache?

    1.2) Was mache ich wenn keiner der gelisteten Inhaltsstoffe einen AGW haben? Kann ich notfalls auch die H-Sätze einbeziehen wie im EMKG?

    Wenn mir jemand hier ein Beispiel aufzeigen könnte wäre das für mich sehr hilfreich.

    Vielen Dank.

    Grüße

    Martin

    Hallo zusammen,

    unsere Geschäftsführung möchte sich gerne einen Gasgrill anschaffen und diesen den Beschäftigten nach Arbeitsende für private zusammenkünfte zur Verfügung stellen.

    Muss hier aus Sicht des Arbeitsschutzes etwas unternommen werden?

    Gasgrill steht auf Firmengelände. Benutzung ausschließlich für private zusammenkünfte der Beschäftigten.

    Vielen Dank für Eure Mithilfe 😊

    Mit freundlichen Grüßen

    Martin Maasz

    Brennt dann ein Akku, können die anderen gleich mit gezündet werden oder ist der Schrank aus Metall mit thermischer Isolation?

    Erst einmal müsste das Laden im Betrieb von der Geschäftsleitung genehmigt werden. Dann gibt es da doch noch die DGUV Vorschrift 3. Somit alle Ladegeräte erst einmal zur Prüfung. Ladevorgang dann nach Herstellervorgabe des jeweiligen E-Bikes.

    Hallo Axel,

    ist bei privaten sowie Jobrad (Leasing) E-bikes eine DGUV V3 Prüfung für die Ladekabel vorgesehen?

    Ist das Pflicht, da ja kein Eigentum der Firma?

    Und hast du mir eventuell eine Rechtsquelle, wo ich das nachschlagen kann?

    Wir sind gerade im Bau von Ladestationen von E-Bikes sowie PKW.

    Vielen Dank für deine Antwort :)

    Grüße

    Martin

    Hallo ihr Lieben,

    habe eine Frage zur Beleuchtung von Treppenhäuser.

    Frage: Ist eine Treppenhaussteuerung ausschließlich über Bewegungsmelder (ohne Taster) zulässig? Oder benötige ich die Taster mit Glimmlampe trotzdem?

    Problemstellung:

    Aktuell wird die Treppenhausbeleuchtung über Lichttaster mit Glimmlampe gesteuert. Es wird angedacht die Taster durch Bewegungsmelder auszutauschen, sodass das Treppenhaus nur noch mit Bewegungsmelder gesteuert wird.

    Es wäre nett wenn ihr mir mit der Nennung der Rechtsquelle weiterhelfen könnt.

    Vielen Dank.

    Grüße

    Maasz

    Hallo liebe Sifa Gemeinde,

    ich habe eine Frage bezüglich des Lagerns von Spraydosen / Aerosolpackungen (H222+229+319+336) unterhalb einer Menge von 20 kg oder > 50 Stück. Wenn ich in der TRGS nach Tabelle 1 gehe und nach der Einstufung H222+H229 gehe muss ich zur Lagerung nur Abschnitt2 "Allgemeine Maßnahmen" berücksichtigen. Hier lese ich nun unter Punkt 4.2 (6) folgendes:


    Muss ich diese in einem Sicherheitsschrank lagern oder reicht ein einfacher Metallschrank aus?

    "Druckgasbehälter dürfen in Arbeitsräumen nur in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse G30 oder höher gemäß DIN EN 14470‑2 gelagert werden."

    Der Arbeitsraum wird wie folgt in der ArbStättV unter §2 Abs.3 definiert:

    "Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind."

    Folglich ist das Rohmateriallager nach dieser Definition ein Arbeitsraum, da hier Arbeitsplätze (z.B. Bandsäge) dauerhaft eingerichtet sind.

    Nun stellt sich mir die Frage ob ich schon ab der ersten Spraydose in einem Sicherheitsschrank lagern muss oder erst ab der Mengengrenze nach Tabelle 1 (20 kg oder > 50 Stück). Reicht die Lagerung in einem einfachen Metallschrank auch aus?

    Unten habe ich die Situation in unserm Betrieb näher beschrieben.

    Situation im Betrieb:

    Lackspraydosen werden zur farblichen Kennzeichnung an Rohmaterial (Eisenstangen) im Rohteilelager verwendet.

    Es werden 8 Lackspraydosen in verschiedenen Farben für die tägliche Arbeit benötigt.

    Weiter werden von jeder Farbe eine Spraydose als Ersatz bevorratet.

    In Summe also 16 Lackspraydosen a 500ml.

    In diesem Brandabschnitt befinden sich keine weiter Spraydosen / Aerosolpackungen.

    Momentan werden die 16 Spraydosen in einem einfachen Metallschrank (ähnlich wie ein Spind) aufbewahrt.

    Das Volumen des Arbeitsraums (Rohteillager) ist 4500-5000m³.


    Vielen dank für eure Unterstützung.

    Grüße Martin

    Moin,

    wie kommst Du darauf? Eine Einzelgarage ist eine Kleingarage im Sinne der Garagenverordnung. Ich habe jetzt nicht alle landesspezifischen Verordnungen im Kopf, aber meines Wissens greift die Beschränkung auf 20l Benzing und 200l Diesel bei Kleingaragen. Insofern wäre die Lagerung zulässig.

    Gruß Frank

    Hallo Frank,

    Erst einmal vielen Dank Frank und Bernd für eure Feedback.

    Ich habe gerade eben in die GaVO von BW hineingeblickt.

    Da hast du recht mit der Lagermenge, jedoch zählt das glaub nicht für den Motomix (für Laubbläser) so wie Bernd schon geschrieben hat.

    Hier habe ich noch die Rechtsquelle:

    Landesrecht BW GaVO §14 Betriebsvorschriften

    (2) In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern außerhalb von Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden. In Mittel- und Großgaragen ist die Aufbewahrung von Kraftstoffen außerhalb von Kraftfahrzeugen unzulässig; andere brennbare Stoffe dürfen in diesen Garagen nur aufbewahrt werden, wenn sie zum Fahrzeugzubehör zählen oder der Unterbringung von Fahrzeugzubehör dienen.

    Muss ich für diese Lagerung besondere Vorkehrungen (wie oben erwähnt) treffen?

    Guten Morgen zusammen,

    wir haben in unserem Betrieb 1x 5l Kanister Benzin und 1x 5l Kanister Motomix für unseren Gärtner im Einsatz. Ein Gefahrstoffschrank mit Umluftfilter kosten +4500€ aufwärts und ist nicht wirtschaftlich.

    Gibt es eine Möglichkeit diese Kanister (beider originalverpackt und aus Kunststoff) in einer Einzelgarage die Lüftungsbohrungen besitzt zu lagern?

    In der TRGS 510 habe ich entnommen das ich bis zu 10 Kg auserhalb von Lager lagern darf.

    Muss ich hier besondere Vorkehrungen treffen wie zum Beispiel:

    • verschließbarer Metall-Schrank (Zutrittsbeschränkung H340 + H350)
    • Auffangwanne größte Gebinde 5l
    • Piktogramme?
    • Ausweisung Ex Bereich
    • Ex Schutz Dokument
    • etc.

    Vielen Dank für eure Mithilfe und Einschätzungen.

    MFG

    Maasz

    :moin:

    Ich habe eine Frage bezüglich Sicherheitsscheiben an Fräsmaschinen/Bearbeitungszentren.

    Welche Schutzscheibe benötige ich für ältere Fräsmaschinen / Bearbeitungszentren BJ 1995 und älter?

    Verbundglas, Polycarbonatscheiben oder Acrylglasscheiben?

    In der DGUV Information "Schutzscheiben an Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung" habe ich in Abschnitt 1 Seite 2 entnommen das Polycarbonatscheiben zumindest überlegenswert sind für die o.g. Bearbeitungsmaschinen.

    Könnte ich also bei einer geringeren Gefahr durch herumfliegende Teile eine Acrylglasscheibe verwenden?

    Falls nicht wo finde ich die Information welche Art von Sicherheitsscheibe ich benötige.

    In allen Bearbeitungsmaschinen werden Kühlschmierstoffe verwendet.

    Vielen Dank

    :doppelthumbsup:

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage bezüglich der Entsorgung von leeren Flussmittelbehältern (Kunststoffbehälter).

    Wie kann ich diesen Sammeln bzw. Entsorgen?

    AVV 15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.

    Link zum Sicherheitsdatenblatt:

    https://www.tme.com/Document/d9fb7…G5%28100_DE.pdf

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Grüße Martin

    Wer führt denn die Untersuchungen durch?

    Sind das qualifizierte Fachkräfte wie z.B. Chemiker oder Chemielaboranten?

    Wenn Fachkräfte damit umgehen würde ich auch ohne spezifische Betriebsanweisung und Verzeichniseintrag eine Arbeit erlauben. Allerdings regelmäßige Unterweisung in spezifische Verhaltensregeln zum Umgang mit den Produkten und evt. eine allgemeine Betriebsanweisung.

    Die Untersuchungen werden bei uns durch QS-Fachkräfte (gelernte Industriemechaniker) durchgeführt. Diese Mitarbeiter haben keine Kenntnisse in Chemie.

    Wie schaut es da aus? Reicht da eine allgemeine Betriebsanweisung mit aushändigen des Sicherheitsdatenblatt aus oder sollte man für jedes Medium eine Betriebsanweisung erstellen?

    Vielen Dank für deine prompte Antwort :)

    Hallo,

    Wir führen Medienbeständigkeitsversuche (Quellversuche) für verschiedenen Elastomere Dichtungen mit Einsatzmedium vom Kunden durch.

    Pro Probe haben wir ca.150 ml. Wir bekommen im Schnitt 0,2 Liter bis max. 2 Liter von unserem Kunden. Die Proben werden in einem Klimaschrank auf spezielle Temperaturen auf eine Dauer von 3 Tagen gehalten. Nach 3 Tagen wird das Medium wieder in den Originalbehälter zurückgeführt und zur Gefahrstoffsammelstelle (Jährlich findet eine Entsorgung in der Gefahrstoffsammelstelle statt). Die Dichtungen werden ausgewertet und der Kunde erhält einen Bericht.

    Das Medium wird also nur 3 Tage für den Versuch benötigt, vermutlich wird dieses Medium auch nicht mehr in die Firma kommen.


    Jetzt habe ich da ein paar Fragen:

    1) Muss spätestens mit der Ware ein Sicherheitsdatenblatt in Landessprache deutsch beiligen? Und was ist wenn wir nur ein Sicherheitsdatenblatt in englisch bekommen?

    2) Benötige ich für die geringe Menge an "Gefahrenstoff" und die geringe Einsatzzeit eine Betriebsanweisung oder reicht hier ein Sicherheitsdatenblatt aus? (Gibte es hier auch eine Rechtsquelle)

    3) Sind diese geringe Mengen auch Kennzeichnungspflichtig?

    4) Macht es sinn diesen Stoff wieder zum Kunde zurückzusenden?

    Ich bedanke mich für Unterstützung

    LG Martin