Wer ist euer Chef?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Leute,
    wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe ist ja unser Unternehmen von einem Französischen Konzern aufgekauft worden.
    Bisher hatten wir eine Dachgesellschaft und darunter noch einmal 4 Gesellschaften. In einer dieser Gesellschaften bin ich (noch) angestellt, bin aber für alle Gesellschaften der Gruppe als SiFa bestellt! (Auch noch als Brand-, Immissions- und Gewässerschutzbeauftragter)
    Durch den Verkauf ist nun die bisherige Dachgesellschaft weggefallen und eine neue soll Anfang 2008 ins Leben gerufen werden, die anderen 4 Gesellschaften sollen dort wieder angebunden werden.
    Auf Grund dessen das die Franzosen die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz ( ist bei denen unter einem Dach) einen hohen Stellenwert hat wird das Qualitätswesen der Dachgesellschaft angebunden und dei "neue" Abteilung Arbeitssicherheit ein Bestandteil der QW.
    Gestern ist mir nun mitgeteilt worden das ab sofort der Leiter QW mein disziplinarischer und organisatorische Vorgesetzte ist!
    Auf den Hinweis auf ein Urteil vom LAG Köln in dem genau dies untersagt wird wurde mir nur gesagt das durch die neuen Besitzer (Franzosen) andere Zwänge bestehen würden.
    Abgesehen davon das ich dies nicht so hinnehmen werde, für den Leiter der QW bin ich ein SB (er kann nicht auseinander halten was der Unterschied zwischen SB und SiFa ist) würde mich interessieren wie das bei euch so ist?

    Wer ist bei euch euer disziplinarische und/oder organisatorische Vorgesetzte?

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • ANZEIGE
  • Ich war bisher immer der Meinung das im Bereich "Sifa" nicht von disziplinarischen Vorgesetzten gesprochen wird, denn als Sifa bekleidest du doch eine Stabsstelle mit der Aufgabe den Unternehemer zu Beraten und Unterstützen. Wo ist denn bei einer solchen Tätigkeit die doch genau so definiert ist wie ich eben beschrieben habe Platz für einen disziplinarischen Vorgestzten abgesehen vom Unternehmer selbst?

    Bei der Erfüllung deiner Aufgaben kann dir dein Vorgesetzter doch sehr selten reinreden, weil sich diese Aufgaben doch meist durch Gesetze und Vorschriften ergeben, über die sich weder Du, noch dein Vorgesetzter hinwegsetzen kann.

    Also bei mir ist das klar geregelt:
    Ich melde dem Geschäftsführer und sonst niemandem. Ich habe zwar bei meiner Haupttätigkeit als Leiter der Fertigungssteuerung, den techischen Leiter als direkten disziplinarischen Vorgesetzten, allerdings schreibt der mir nicht vor, wie ich meine Aufgabe als Sifa wahrnehmen und erfüllen soll. Da hält der sich raus! Wie sich das gehört!

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

  • Habe mal das Urleil, welches ich oben erwähnt habe, unten als Link (PDF) hier angehängt.
    Fakt ist das nach dem ASiG die Sifa der Geschäftsleitung unterstellt ist und eine Stabstelle bekleidet!
    Bei uns wird das aber nun geändert indem ich (als Vollzeitsifa) dem Leiter QW, der auch Leiter Arbeitssicherheit und Umweltschutz wird, unterstellt worden bin. (ein Vortragsrecht bei der GF wird mir gewährt!)

    LAG Köln Urteil vom 03.04.2003.-10(1)Sa 1231/02

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Also die Sache ist damit doch eigentlich ganz klar oder?

    Andere Zwänge sind meiner Meinung nach völlig irrelevant. Solange die Firma in Deutschland steht gelten deutsche Gesetze. Da können sich die Franzosen auf den kopf stellen, oder einen Tanz aufführen wenn sie wollen.

    Deutschland = deutsche Gesetze!!

    Weiterkämpfen sag ich nur!!

    Eine Frage: In wieweit beeinflusst denn die Unterordnung, wenn es denn soweit kommt, deine Tätigkeiten als Sifa?

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

  • Zitat

    Original von Danielski
    Weiterkämpfen sag ich nur!!

    Eine Frage: In wieweit beeinflusst denn die Unterordnung, wenn es denn soweit kommt, deine Tätigkeiten als Sifa?

    Hab jetzt erst mal den Betriebsrat eingeschaltet, mal schauen was dabei rauskommt.
    Mittlerweile ist es so das "sämtliche" internen Mails auch gleich als Kopie an meinen "Vorgesetzten" geschickt werden, wie sich das in Zukunft auswirken könne will ich mir gar nicht vorstellen. Ich frage mich schon, nächste Woche habe ich eine ASA- und eine SB-Sitzung einberufen (war so oder so dran), ob ich ihn jetzt auch einladen muss :P
    Mein (Einzelbüro) musste ich schon aufgeben und sitze jetzt schon in der QW.

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • ANZEIGE
  • Ein Einzelbüro nenn ich jetzt mal Luxus! ;)

    Ich teile mir meines mit einem Mitarbeiter und bin Leiter der Fertigungssteuerung.

    Aber das mit den Emails ist starker Tobak!!
    Kenne das zwar von einigen anderen Firmen, muss aber immer wieder drüber staunen.

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

  • Tach ihr "Kämpfer",

    "...Bei uns wird das aber nun geändert indem ich (als Vollzeitsifa) dem Leiter QW, der auch Leiter Arbeitssicherheit und Umweltschutz wird, unterstellt worden bin. (ein Vortragsrecht bei der GF wird mir gewährt!)"

    Nur ein kleiner Tipp hierzu: Wenn ihr das ASiG lehst und zitiert, dann tut das bitte vollständig und korrekt und schaut euch mal den Abs. 2 im § 8 an. Zusammen mit der von Dir, Ralph, genannten Konstellation (s.o.) kannst Du leider nichts gegen diese Situation tun...

    MfG
    Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zitat


    ASIG §8 Abs2
    Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder, wenn für den Betrieb mehrere Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, der leitende Betriebsarzt und die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebes

    In meiner Unternehmensgruppe bin ich die einzige SiFa, der Leiter der QW hat ausser den Meisterseminaren 1 und 2 keine weitere sicherheitstechnische Ausbildung genossen und ist NICHT die leitende SiFa (er ist überhaupt keine SiFa!)
    Somit untersteht nach Abs 2 die SiFa (es gibt ja nur eine) dem Leiter des Betriebes!

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Hallo Ralph,

    bei mir im Unternehmen ist es so gregelt, dass wir bei 2 Vollzeit- und 2 Teilzeit- FASI`s eine Leitende Sicherheitsfachkraft haben. Mein Kollege (Lt. Sicherheitsfachkraft) und ich, sind in Vollzeit FASI's und der Geschäftführung in einer Stabsstelle direkt unterstellt. Ich bin Weisungsfrei und dadurch in meinem Handeln nicht eingeschränkt.
    Mit den eMails ist schon heftig. Wir als Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben doch auch eine Schweigepflicht. Da kann es doch nicht angehen, auch wenn es eine französische Firma ist, das der Datenschutz ausser acht gelassen wird. Ich meine auch, dass man in der Firma einen Datenschutzbeauftragten haben muss. Den würde ich mal fragen, ob das so korrekt ist.
    Sonst kannst Du bei deiner BG nachfragen, die Dir bestimmt rechtliche Fragen beantworten werden.

    Kopf hoch und weiter seine Ziele verfolgen

    Servus Michael

  • ANZEIGE
  • Hi Michael,

    ...wo hab' ich das denn überlesen?!?! Ich meine das mit der Schweigepflicht?!? Bin isch Betriebsarzt oder was?! Ich weiss nicht wirklich worauf Du mit Deiner Bemerkung hinaus willst.

    Weiterhin sollte man auch, oder gerade, in der heutigen Zeit nicht vergessen, dass für eMails z.B. kein Briefgeheimnis existiert - sie sind also i.d.R. "offenen Nachrichten" (Wie sagt Toni immer so schön: "Der Admin sieht alles"). Dementsprechend gehören vertrauliche Informationen auch nicht in eMails...

    Wie ist denn eure hierarchische Struktur innerhalb der Abteilung? Ist die Leitende Sifa auch Dein disziplinarischer Vorgesetzter oder seit ihr beide in gleichwertigen Positionen? (Wer genehmigt beispielsweise Deinen Urlaub?)Wie sieht es mit den Teilzeitsifas aus?

    MfG
    Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael,

    die Schweigepflicht fängt doch mit deiner Aufgabe als FASI an. Kommen denn zu Dir keine Mitarbeiter und sagen Dir, wo es Arbeits- und Umweltschutz hakt? Dann läufst Du doch nicht zur Gescfäftsführung und sagst: Herr Mustermann hat mir von den Mängeln erzählt und der Vorgesetzte hat versagt. Ich mach das NICHT. Ich gehe mit den Hinweisen vertraulich um. Das der Admin die eMail lesen kann ist klar, aber Verboten. Sollte er dabei erwischt werden, in dem er Interne Sachen ausplaudert wird er wohl seinen Hut nehmen dürfen. Normalerweise gibt darüber Betriebsvereinbarungen. Frage mal Euren Betriebsrat.
    Bei uns sind die Programme für die eMail/Kalender mit einem Passwort geschützt, das ich selber festgelegt habe und das auch kein anderer kennt.
    Ausserdem arbeite ich auch mit dem Betriebsarzt zusammen und bekomme auch Gutachten mit Diagnose zu sehen, die z.B. für einen ergonomischen Büroarbeitsplatz von Bedeutung sind. Das gleich gilt für Anfragen der BG zu Berufskrankheiten usw. Daraus ergibt sich von selbst eine Schweigepflicht!

    Aus den Gesetzen ergibt sich, dass bei meheren FASI's, eine Leitende FASI vorhanden sein muss. Ich habe eine Bestellurkunde für meine Bereiche und dafür bin Weisugsfrei und alleine Verantwortlich.
    Die Teilzeit FASI's sind in einer Abteilung und haben einen Vorgesetzten, aber nur für ihre normale Tätigkeit. Im Arbeitsschutz sind sie Weisungsfrei.

    Bei uns ist das alles im AMS geregelt.

    Bei meinem Kollegen merkt man nie und hört man es auch nicht, dass er Leitende FASI ist. Wir arbeiten als Team zusammen und so klappt das einfach perfekt. Denn nur zusammen ist man stark.

    Wie ist es denn bei Dir? Bei solchen Fragen muss etwas bei Dir im argen liegen.

    Servus Michael

    • Offizieller Beitrag

    hallo leute,

    interessante diskussion, leider ist die situation für ralf nicht sehr spaßig..........................aber eventuell hift dir das zum thema " darf der arbeitgeber emails lesen? "
    dazu gibt es kontroverse diskussionen, habe mich auch mehrfach mit diesem thema beschäftigt und bin der meinung das der arbeitgeber dies nicht so ohne weiteres darf.
    folgende aussage gilt für mich als konsens der recherche und möchte diesen hinweis an ralf weiter geben, eventuell sollte auch eine rechtsberatung mehr klarheit zu diesem problem verschaffen.

    Quelle: Johann Bizer, DUD 2001, 618 f., online-Dokument

    hoffe das du alles alles im griff bekommst.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Zitat

    Original von toni
    hallo leute,

    interessante diskussion, leider ist die situation für ralf nicht sehr spaßig..........................aber eventuell hift dir das zum thema " darf der arbeitgeber emails lesen? "
    dazu gibt es kontroverse diskussionen, habe mich auch mehrfach mit diesem thema beschäftigt und bin der meinung das der arbeitgeber dies nicht so ohne weiteres darf.

    Wir haben hier eine Betriebsvereinbarung in der klar geregelt ist wie mit den Inetdaten und Mails verfahren wird. Die Daten werden bei uns auf einem zentralen Rechner 6 Monate gespeichert, bei Verdacht auf einen Verstoß gegen ein Gesetz oder so, dürfen die Daten mit Zustimmung des Betriebsrats ausgelesen werden sonst nicht!

    Aber das ist ja auch nicht das Problem. Es ist so das wenn einer bei mir eine Anfrage per Email schickt, ER diese auch gleich als Kopie an meinen vermeintlichen Vorgesetzten schickt oder die Anfrage gleich an ihn damit er sie mir weiterleitet oder mir sagt "kümmere dich da mal drum" (Ist dann ja schon bald ne Anweisung)


    Morgen kommt der große Tross mit den Verantwortlichen aus Frankreich, mal schauen was es dann so zu berichten gibt ;)

    Die Angelegenheit "Wer ist mein Vorgesetzter" habe ich unserem Bertriebsrat vorgetragen der sich jetzt darum kümmern will.

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • ANZEIGE
  • Hallo Namensvetter (Michael S.),

    ...gleich vorne weg: Ich zähle mich zu den glücklichen SiFa's, bei denen (fast) alles in bester Ordnung ist :-).

    Allerdings beschäftige ich mich auch mal mit Dingen wie Verantwortlichkeiten, Organisation usw. unter durchaus kritischen Gesichtspunkten. Daran möchte ich euch hier einfach mal teilhaben lassen und euch vielleicht einen anderen Blickwinkel zeigen.

    Im Zusammenhang mit dieser Diskussion und Bezug nehmend auf Deine Ausführungen bitte ich folgendes zu bedenken:

    1. "Ich mach das NICHT." Bei einer solchen Frage (Schweigepflicht)steht das was Du machst oder nicht machst leider erst an zweiter Stelle. Im Vordergrund - und in diese Richtung geht ja der Ansatz der gesamten Diskussion - steht die Frage was Du unter rechtlichen und betriebsorganisatorischen Gesichtspunkten darfst oder nicht darfst. Um Dein Beispiel mit dem BA aufzugreifen ist die rechtliche Situation relativ klar: Patientenbezogene Daten, wie z.B. detailierte Untersuchungsergebnisse darf auch der BA der SiFa nur unter Zustimmung des Patienten mitteilen.

    2. Wenn eine betriebliche Hierachie definiert ist gibt es nunmal einen, der im Falle eines Falles bestimmt was gespielt wird. Wenn mein Chef über dienstliche Belange in Kenntnis gesetzt werden möchte, z.B. durch Einbindung in den eMail Verteiler, dann darf er das tun - und private Mails schreibt ihr ja nicht, oder?!? Auf der anderen Seite kann ich als Absender ebenfalls entscheiden, wen ich in Kenntis setze.

    3. Wenn die tägliche Zusammenarbeit als Team klappt ist es das, was wir uns alle wünschen. Dennoch steht am Ende des Tages vielleicht die Frage nach Personalführung und -verantwortung - Stichwort: Betriebliche Organisation / Organisationsverschulden. Demnach sollte auch bei euch im Betrieb definiert sein, wer Dein disziplinarischer Vorgesetzter ist, oder?!

    Nix für ungut Leute, aber wenn's wirklich mal an die Grenze geht helfen Vermutungen, guter Glauben und ehrenvolle Taten leider nicht weiter; dann zählen Fakten, Fakten, Fakten. Eine Tatsache, die wir doch unseren Kolleginnen und Kollegen auf allen Hierarchieebenen regelmäßig vermitteln wollen oder müssen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    PS: ...nur am Rande: Es gibt Betriebe die können auch vollständig ohne Betriebsrat erfolgreiche Leistungen in allen Bereichen erbringen und haben dazu noch zufriedene und motivierte Mitarbeiter...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)