Hallo zusammen,
ist es noch aktuell, dass Verbandkästen 100 m Wegstrecke oder höchstens eine Geschosshöhe von ständigen Arbeitsplätzen entfernt sein dürfen?
In der aktuellen ASR A4.3 finde ich dazu nichts mehr.:wacko:
Zitat3) Verbandkästen sind überall dort bereitzuhalten, wo die Arbeitsbedingungen dies
erforderlich machen. Sie sind so zu verteilen, dass sie höchstens in 100 m Wegstrecke
oder einer Geschosshöhe erreichbar sind.